— 104 — Von dem, vom Magiſtrat auf Grund des Ortsſtatuts vom 20 an 1ce von den Hausbeſitzern erhobenen Zuſchlage zu den Einquartierungskoſten iſt die am Ende des Rechnungsjahres 1906 verbliebene Summe voynn 2 535,15 ℳ auf das Rechnungsjahr 1907 übertragen worden. 0 „3. 97 Durch Gemeindebeſchluß vom 27 4.— iſt zur Deckung der Ein⸗ quartierungskoſten auf Grund des §2 des angeführten Ortsſtatuts von den Haus⸗ beſitzern ein weiterer Zuſchlag in Höhe von 1 % der ſtaatlich veranlagten Ge⸗ bäudeſteuer erhoben worden, welcheenen 17 710,84 „ betragen hat. Summe 20 245,99 An Einquartierungs⸗ und Ausmietungskoſten ſind im Jahre 1907 verausgabt, abzüglich der vom Staate erſtatteten 22,25 %,. 1 273,91 „ ſo daß die Summe von 18 572,08 auf das Rechnungsjahr 1908 übertragen werden konnte. Da jährlich rd. 2 000 ℳ erforderlich ſind, wird die vorhandene Summe etwa 9 Jahre ausreichen, ſo daß neue Einquartierungs⸗ koſten in dieſem Zeitraum vorausſichtlich nicht zu erheben ſein werden. Auf Grund des Reichsgeſetzes vom 10. Mai 1892 wurden 8 538,76 ℳ Unter⸗ ſtützungen an die Familien der zu Friedensübungen eingezogenen Mannſchaften gezahlt. Die Erſtattung dieſes Betrages erfolgt aus Reichsfonds. 106 Kriegsveteranen beantragten auf Grund des Reichsgeſetzes vom 22. Mai 1895 die Gewährung der Veteranenbeihilfe von 10 monatlich; vorgemerkt wurden 83, davon gelangten 71 in den Genuß der Beihilfe. X. Unterricht und Bildung. A. Das Schulweſen. 1. Die ſtädtiſchen Höheren Lehranſtalten für Knaben. Die Zahl der ſtädtiſchen höheren Lehranſtalten für Knaben iſt im Berichtsjahre unverändert geblieben. Es waren vorhanden: 1 Gymnaſium und 1 Realgymnaſium nach den allgemeinen Lehrplänen, 1 Gymnaſium und 1 Realgymnaſium nach den Frankfurter Lehrplänen, 1 Oberrealſchule und 1 Realſchule. Am Realgymnaſium wurde mit Beginn des neuen Schuljahres die vorübergehend errichtete zweite Oſterklaſſe der Obertertia aufgelöſt. Die Anſtalt hatte demnach außer 2 Oſter U II auf allen Stufen nur noch je eine Oſter⸗ und eine Michaelisklaſſe. Der durch Gemeindebeſchluß vom 28. November/6. Dezember 1905 genehmigte Erweiterungsbau des Realgymnaſiums iſt fertiggeſtellt und mit Beginn des neuen Schul⸗ jahres in Benutzung genommen worden. Das Reform⸗Realgymnaſium wurde durch Eröffnung einer Obertertia und einer zweiten Quarta weiter ausgebaut. Zur Unterbringung dieſer Klaſſen hat die Hochbau⸗ Verwaltung auf dem Grundſtücke der Realſchule, Eharlottenburger Ufer 49, eine Schul⸗ baracke aufgeſtellt. Am Mommſen⸗Gymnaſium entwickelte ſich der Oſtercötus durch Eröffnung der Oberſekunda und der Michaeliscötus durch Errichtung der Untertertia weiter. In der Kaiſer⸗Friedrich⸗Schule mußte mit Beginn des neuen Schuljahres die Gymnaſial⸗Obertertia in zwei Abteilungen geteilt werden, weil die Schülerzahl auf 48 ge⸗ ſtiegen und ein zur Unterbringung dieſer Schüler ausreichendes Klaſſenzimmer in der Anſtalt nicht vorhanden war. In der Organiſation der übrigen Anſtalten ſind Veränderungen nicht eingetreten.