— 129 — Braunſchweig zur Beſichtigung von Bergwerken, Eiſenwerken und induſtriellen Anlagen (13 Maſchinenbauer): c) unter Leitung des Architekten Schlumpp am 3. April 1908 nach Chorin zur Beſichtigung der Kloſterruine (7 Architekten und Bauhandwerker). Unbemittelten Schülern wurden dazu aus Mitteln der Schule Beihilfen gewährt. Ferner wurden aus den Mitteln einer Schenkung des Herrn Fabri⸗ tanten Ludwig Nürnberg hierſelbſt im Betrage von 500 ℳ 7 fort⸗ geſchrittenere Schüler (Architekten, Tiſchler und Bauhandwerker) zu einer ſechstägigen Studienreiſe nach Nürnberg entſandt. Außer anderen Ortſchaften wurden hierbei auch Rothenburg a. d. Tauber und Mainz beſucht. Schließlich wurden unter Gewährung von Beihilfen aus ſtädtiſchen Mitteln 8 Schülerwanderungen (ie 4 im Sommer⸗ und im Winterhalbjahre) ver⸗ anſtaltet. Stipendien wurden 9 Schülern bewilligt und zwar: a) aus ſtaatlichen Mitteln 1 Schüler und 1 Schülerin je 400 ℳ, b) aus ſtädtiſchen Mitteln 4 Schülern je 480 ℳ, 2 Schülern je 240 ℳ und 1 Schüler 100 . Die Geſamtausgabe n im Rechnungsjahre 1907 beliefen ſich auf 106 991,42 ℳ. Hiervon entfielen 48 248,82 auf den Staat und 47 071,60 ℳ auf die Gemeinde; 11 671,— ℳ wurden durch eigene Einnahmen der Anſtalt (Schulgeld) gedeckt. Fortbildungsſchule für männliche Perſonen. Als am 1. Oktober 1904 in Charlotten⸗ burg die Fortbildungsſchulpflicht eingeführt wurde, gab es in unſeren großen Nachbar⸗ gemeinden Berlin, Schöneberg u. a. noch keinen Fortbildungsſchulzwang. Es war daher beſondere Vorſicht nötig, weil zu befürchten ſtand, daß die Durchführung des Schulzwanges in einem kleinen Teile Groß⸗Berlins erheblichen Schwierigkeiten begegnen würde. Wider⸗ ſtrebenden Elementen unter den Fortbildungsſchülern, beſonders den mit ihrer Stellung und Beſchäftigung auch den Wohnort, der nach dem alten Statut für die Schulpflicht maßgebend war (vgl. Verw.⸗Ber. 1904 S. 113), oft und ſchnell wechſelnden ungelernten Arbeitern, wäre es damals leicht geweſen, ſich dem Schulzwange zu entziehen, und unſere Gewerbetreibenden hätten darunter leiden müſſen. Die Schulpflicht ſollte ſich daher zunächſt nur auf die gelernten Arbeiter aller gewerblichen Betriebe einſchließlich der Handelsgeſchäfte unſerer Stadt erſtrecken. Nachdem dann aber Berlin und andere Vororte die Fortbildungsſchulpflicht und zwar ſo⸗ gleich für all e gewerblichen Arbeiter eingeführt hatten, haben auch wir unbedenklich die Schulpflicht auf alle jungen Leute, die das Geſetz heranzuziehen geſtattet, ausgedehnt. Nach dem neuen Ortsſtatut vom 19. Januar/9. April 1907 ſind jetzt alle hier beſchäftigten männ⸗ lichen gewerblichen Arbeiter, gelernte und ungelernte, zum Schulbeſuch verpflichtet. Dieſe gleichmäßige Behandlung aller Berufe hat das Gerechtigkeitsgefühl der Schüler im guten Sinne beeinflußt. Die Eröffnung des Unterrichts für die ungelernten Berufe erfolgte im Oktober 1907. Zu dieſem Zeitpunkte wurden der Schule alle diejenigen ungelernten Arbeiter zugeführt, welche nach dem 1. Januar 1907 aus der Volksſchulpflicht entlaſſen worden waren, alſo gleichzeitig 2 Halbjahrgänge. Da der Aufbau der Fortbildungsſchule für gelernte Arbeiter im Oktober 1904 begonnen hatte, und in die Schulpflicht alle Lehrlinge einbezogen wurden, die nach dem 30. Juni 1904 aus der Volksſchulpflicht entlaſſen waren, konnte am Schluſſe des Schuljahres 1907 bereits ein Teil der Schüler des 1. Jahrganges nach Erreichung des für die Beendigung der Schulpflicht vorgeſchriebenen Lebensalters wieder entlaſſen werden. Die obligatoriſche Fortbildungsſchule iſt alſo nunmehr für den Hauptbeſtandteil der Schüler, die gelernten Arbeiter, abgeſchloſſen. Bei der ſtarken Zunahme der Schülerzahl infolge Ausdehnung der Schulpflicht und der dadurch bedingten Vermehrung der Klaſſen reichten die Räume des Schulgebäudes Krumme⸗Straße 89 nicht aus. Das der Stadt gehörige Haus Wall⸗Straße 75 wurde deshalb für Schulzwecke eingerichtet und der Fortbildungsſchule zum ausſchließlichen Gebrauch über⸗ wieſen. Die Fortbildungsſchule iſt nunmehr für die nächſte Zeit nicht mehr auf die mancherlei Störungen mit ſich bringende Inanſpruchnahme von Schulräumen in den Gemeinde⸗ ſchulen angewieſen. Um das Verhältnis zwiſchen Schule und Wertſtatt immer mehr in enge und gute Beziehungen zu bringen, iſt auf die Einrichtung weiterer Fachklaſſen mit Werkſtattunterricht Bedacht genommen worden. Entſprechend vielfach geäußerten Wünſchen aus den Kreiſen der Meiſter wurden außer den bereits beſtehenden Fachklaſſen der Glaſer, Barbiere, Schnei⸗ der und Inſtallateure auch ſolche für die Bäcker eingerichtet. Einer größeren Zahl von Poſtunterbe am ten wurde auf ihren Antrag in beſonderen, den gewerblichen freiwilligen Klaſſen angegliederten Kurſen Unterricht erteilt. Die Teilnahme am Unterricht, der ſich bisher nur auf Deutſch und Rechnen erſtreckte, im nächſten Jahre aber auch auf Geographie ausgedehnt werden ſoll, war ſehr rege. Wie in den früheren Fahren wurden auch wieder Fortbildungskurſe für nicht ſchul⸗ pflichtige Arbeiter und für Schiffer eingerichtet. Der Unterricht in den Fortbildungs⸗ kurſen für Arbeiter fand wie bisher während des Winterhalbjahres in ſechs ein bis zweiſtündigen Klaſſen für Volkswirtſchaftslehre, Naturwiſſenſchaft, Literatur, Deutſch und Rechnen ſtatt. Durch Veranſtaltung gemeinſamer Beſuche hieſiger Muſeen und Sammlungen ſowie durch den Beſuch der Volksvorſtellungen in den Königlichen Theatern erhielten die Zuhörer weitere geiſtige Anregung. 4 17