— 1463 — lottenburg für verpflichtet erklärt, eine laufende Armenunterſtützung in Höhe von monatlich 25 ℳ zu gewähren und 1 als erledigt angeſehen, weil inzwiſchen eine Sonderunterſtützung bewilligt und gezahlt worden war. 4. Armutszeugniſſe. Anträge auf Erteilung von Armutszeugniſſen zur Prozeßführung ſind in 1665 Fällen (gegen 1469, 1291, 1418, 1386 in den früheren Jahren) geſtellt worden. 3. Erſuchen auswärtiger Behörden. In Armenſachen: Auskünfte und Ein⸗ ziehung von Kur⸗ uſw. Koſten: 1861 (gegen 1562, 1417, 1553, 1575, in den früheren Jahren). F e ſt ſtellung der Vermögensverhältniſſe in Strafſachen: 344 (gegen 485, 643, 692, 585). 6. Tätigkeit der Auskunftſtelle. Am Schluſſe des Berichtsjahres konnte die Auskunft⸗ ſtelle über rund 14 290 Perſonen, die bisher die öffentliche oder private Wohltätigkeit in Anſpruch genommen haben, Auskunft erteilen. Im verfloſſenen Jahre ſind 122 (gegen 64 im Vorjahre) Anfragen an ſie gerichtet worden. In 97 (gegen 48) Fällen konnte Auskunft auf Grund der Perſonalbogen erteilt werden, während in den übrigen 25 (gegen 16) Fällen die Perſonen, über die Auskunft erbeten wurde, ſich noch nicht an die öffent⸗ liche Armenpflege oder an Wohltätigkeitsvereine gewandt hatten. Mit der Geſchäftsſtelle der Vereinigung der Wohltätigkeitsbeſtrebungen hat die Auskunftsſtelle auch in dieſem Jahre in ſtändigem Geſchäftsverkehr geſtanden. Die Geſchäfsſtelle der Vereinigung der Wohltätigkeitsbeſtrebungen iſt in verfloſſenen Kalenderjahre 2 688 mal (gegen 1 395 mal im Vorjahre) durch Anfragen in Anſpruch genommen worden. Bei der Weihnachtsbeſcherung hat auch diesmal die Auskunftsſtelle mitgewirkt, um die verſchiedenen Spender zu einem planmäßigen Zuſammenwirken zu vereinigen. Auf unſere Aufforderung zur Erreichung von Weihnachtsbeſcherungsliſten ſind uns in dieſem Jahre 22 Liſten (17 von Vereinen, 5 von Privatperſonen gegen 14 und 6 im Vorjahre) zugegangen. Von den in dieſen Liſten verzeichneten 2 365 Perſonen oder Familien waren 560 von 2, 114 von 3, 18 von 4 Seiten, zuſammen alſo 692 Perſonen gleichzeitig von mehreren Stellen zur Beſcherung in Ausſicht genommen. Außerdem hatten von den 2 365 Perſonen 133 in der Zeit vom 10. November bis 12. Dezember 1907 aus ſtädtiſchen Armen⸗ oder Stiftungsmitteln Unterſtützungen in barem Gelde oder durch Einkleidung von Kindern erhalten. Vergleicht man dies Ergebnis mit dem des Vorjahres, ſo ergibt ſich, daß auch in dieſem Jahre eine Zunahme ſowohl in der Zahl der Perſonen, die wegen einer Beſcherung überhaupt vorſtellig wurden, als auch der Perſonen, die gleichzeitig mehrere Vereine darum angingen, ſtattgefunden hat. Daß Perſonen bei mehr als 4 Stellen um eine Beſcherung vorſtellig geworden waren, iſt auch in dieſem Jahre nicht vorgekommen. In der am 16. Dezember 1907 ſtattgehabten gemeinſchaftlichen Beſprechung, zu der ſich eine größere Anzahl von Vereinsvertretern eingefunden hatte, wurden bei der Vergleichung der einzelnen Liſten in 30 Fällen Anderungen in der Art der Gaben vorgenommen, in 8 Fällen Gaben hinzugeſetzt und in 114 Fällen Gaben ge⸗ ſtrichen. 7. Stiftungen. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗Stiftung II1. Die Stiftung iſt durch Gemeindebeſchluß vom 2./11. September 1907 in eine Geld⸗ ſtiftung umgewandelt worden. Daher werden die geſamten Zinſen an 6 in Charlottenburg wohnende adlige Damen, die die Bedingungen der Stiftungsſatzungen erfüllen, zu gleichen Teilen verteilt. Verwandte der Stifterin und ihres Gatten aus gewiſſen Linien haben ein Vorrecht. Schwimmer'ſche Erbſchaft. Die am 26. 4. 07 zu Charlottenburg verſtorbene Rentnerin Fräulein Marie Sophie Amanda Schwimmer hat die Stadtgemeinde zu ihrer Univerſalerbin mit der Maßgabe eingeſetzt, daß der ganze Nachlaß zu einer Stiftung zu verwenden iſt, die den Namen „Geſchwiſter Schwimmer'ſches Waiſenhaus für arme Kinder der Stadt Charlottenburg“ tragen ſoll. Zu dieſem Zweck ſoll in der Nähe der Stadt ein einfaches Haus zur Aufnahme von chriſtlichen, nicht unter 5 Jahr alten Waiſen⸗ kindern errichtet werden. Verpflegung und Beaufſichtigung ſollen durch einen Hausvater und eine Hausmutter erfolgen. Die Vorbereitungen ſind noch nicht abgeſchloſſen. 8. Waiſenpflege einſchl. Fürſorgeerziehung, uater Ansſchluß der Waiſenkoſtpflege. cätigkeit des Gemeindewaiſenrats. Der Gemeindewaiſenrat hat im Be⸗ richtsjahre 1907 folgenden Schriftwechſel mit den Vormundsſchaftsgerichten zu erledigen gehabt: 2 840 (gegen 1 143) Vorſchläge zum Vormund, 52 (gegen 45) zum Gegenvormund, 349 (gegen 330) zum Beiſtand, 485 (gegen 389) zum Pfleger, 23 (gegen 48) Mitteilungen in Mergen ne Demen (unter Ausſchluß des bei den Perſonalakten geführten Schriftwechſels), 44 (gegen 21) Anfragen über Behandlung der Mündel, 249 (gegen 311) Mitteilungen über Beendigung der Vormundſchaft, eine (gegen keine) desgleichen der Gegenvormundſchaft, 21 (gegen 19) desgleichen der Beiſtandſchaft, 69 (gegen 59) desgleichen der Pflegſchaft, 45 (gegen 23) Anfragen, ob ein gerichtliches Einſchreiten im Intereſſe der Kinder geſchiedener Eheleute erforderlich iſt, 90 ſonſtige Sachen. Dazu kommen Beſtätigungen: 893 (gegen 769) zum Vormunde, 48 (gegen 36) zum Gegenvormunde, 116 (gegen 87) zum Beiſtande und 278 (gegen 185) zum Pfleger. Im ganzen ſind alſo 3 602 Schriftſtücke bearbeitet worden. Unter der Aufſicht des Gemeindewaiſenrates ſtanden am 1. Aprit 1902:⸗:⸗:⸗⸗ 5 773 Mündel. Der Zugaug fur 1907 betrrug?k6k“?“?¶QO/Q— 1 417 der uogang 947 470 ſo daß am 31. März 1908 ein Beſtand voynn 6 243 Mündeln verblieb. Der Abgang von Mündeln fand aus folgenden Gründen ſtatt: Großtährig wurden 238 Verſtorben ſiugs 122 Segitimiert gurdeun 87 Aus Chartertenburg vergogenn . 393 Weil die Pflegſchaft infolge Wegfalles des Grundes aufgehoben wurde und gus anderen Gründen 2 107 Wie oben 947. 21*