— 164 — Aufſicht über die Haltekinder. Die Aufſicht über die Haltekinder, d. h. die gegen Entgelt von den Eltern oder ſonſtigen Verpflichteten in Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren wird durch die einzelnen Waiſenräte, Waiſenpflegerinnen und Stadtärzte als Beauftragte des Königlichen Polizei⸗Präſidiums geführt. Uber jedes Kind wird halbjährlich berichtet. Daneben erfolgen Sonderberichte, ſobald Anträge zu ſtellen oder irgendwelche Maßnahmen zu treffen ſind. Haltekinder waren am 1. April 1907 der Aufſicht des Gemeindewaiſenrats unterſtellt 334 darunter 238 unter 1 Jahr Der Zugang für 1907 verrug⸗ 2 r 0 14. 383 darunter 198 unter 1 Jahr 323 12 Der Abgang. %% 82 Der Beſtand am 31. Mars 180868. „ : 2. darunter 198 unter ein Jahr. Der Abgang an Haltekindern fand aus folgenden Gründen ſtatt: Verſtorwen ſinddn 24 darunter 15 unter 1 Jahr, das 6. Lebensjahr vollendeten 13 aus Charlottenburg verzoſgen. 136 in ſtädtiſche Koſtpflege wurden übernommen 62 von dem Vater, der Mutter oder den Eltern wurden in eigene Pflege überrommen 67 in unentgeltliche Pflege von dritten übernommen 21 Wie oben 323. Generalvormundſchaft (Berufsvormundſchaft). Seit dem Beſtehen der Generalvormundſchaft, vom 1. Oktober 1906 ab, ſind bis zum 1. April 1908 im ganzen 961 Geburtsanzeigen eingegangen. Davon entfallen auf die Zeit vom 1. Oktober 1906 bis 1. April 1907 305 und auf die Zeit vom 1. April 1907 bis 1. April 1908, auf die ſich der gegenwärtige Bericht bezieht, 656. Dieſe 656 Anzeigen verteilen ſich wie folgt: Kinder, die in Charlottenburg geboren ſind. 624 Kinder, die auswärts geboren ſind 32 männliche Kindeeen 2 ,, e, 337 deibüche Kinder“ 319 evangehſche Kmder 532 tathwtiſche Kindenrn „ . 10 jüdiſche Kinder. , . 1 Tatſächlich ſind unter Generalvormundſchaft gekommen von den in der Zeit vom 1. Oktober 1906 bis 1. Januar 1907 gemeldeten Kindern 100 von den in der Zeit vom 1. Januar 1907 bis 1. April 1907 gemeldeten Kindern 71 und von den in der Zeit vom 1. April 1907 bis 1. April 1908 gemeldeten Kindern 432 608 Von dieſen befanden ſich am 31. März 1908 noch 458 Kinder in Pflege. Über den Verbleib der übrigen vgl. Nachweiſung in den „Amtlichen Nachrichten“ der Armendirektion 1908 Seite 1470. Von den unter Generalvormundſchaft ſtehenden Kindern ſind 51 verſtorben. (Näheres über die Todesurſachen a. a. O.). Vier ſchwächliche Kinder kamen durch die Fürſorgeſtellen für den Sommer in die neu errichtete Säuglingsabteilung der Kinder⸗Erholungsſtätte Weſtend. Von den 355 im Berichtsjahre unter Generalvormundſchaft gekommenen Kindern befanden ſich am 1. April 1908 145 bei der Mutter, 118 in Haltepflege und 92 in ſtädtiſcher Pflege. Von den 437 Müttern waren 12 Witwen und 5 geſchiedene Ehefrauen, mithin 420 Unverheiratete. Die Mütter, die Stellung ſuchten, wurden an den ſtädt iſchen Arbeits⸗ nach weis gewieſen, durch deſſen Vermittlung ſie in allen Fällen Stellung fanden. Wo es irgend angängig war, wurden die Mündelmütter, um das Gefühl der Sorge und Verantwortlichkeit in ihnen zu wecken und zu feſtigen, aufgemuntert, ihre Kinder wenigſtens einige Zeit bei ſich zu behalten. Über das Alter und den Beruf der Mütter ſowie den Beruf der unehelichen Väter vgl. a. a. O. S. 1471. Die unehelichen Väter wurden ſofort nach Eingang der Geburtsanzeige zur Außerung über Anerkennung und Zahlungsverpflichtung aufgefordert. Die zuſagenden Erklärungen erfolgten teils ſchriftlich teils zu Protokoll. 235 Väter verpflichteten ſich zu zahlen. Es konnte allerdings nur in wenigen Fällen eine Verpflichtung in Höhe der vom Polizeipräſidium feſtgeſetzten Beträge erreicht werden, da geringer Verdienſt meiſt die Zahlung ſo hoher Alimente unmöglich macht.