— 165 In 40 Fällen konnten Zahlungen nicht erlangt werden. Von den unehelichen Vätern, die nicht anerkannten, ſondern die Vaterſchaft und die Zahlungsverpflichtung beſtritten, mußten 108 verklagt werden. Über den Ausgang der Klagen vgl. a. a. O. S. 1472. Vor dem Vormundſchaftsgericht und vor dem Prozeßgericht wurden vom General⸗ vormund in der Zeit vom 1. April 1907 bis 1. April 1908 rund 936 Termine wahr⸗ genommen. An Zahlungen gingen in dieſer 3eit ein, meiſtens in kleinen Beträgen, einſchl. der Teilzahlungen auf Abfindungen, im ganzen 18 190,38 , wovon 16 784,13 ℳ ausgegeben wurden, teils in Zahlungen an die Pflegemütter und Mütter, teils an das Einziehungsamt in Höhe von 4947,95 ℳ für Kinder, die ſich in ſtädtiſcher Pflege befand e n. Zahlungen der Mündel⸗ mütte r für ihre in ſtädtiſcher Pflege befindlichen Kinder gehen direkt an das Einziehungs⸗ amt und ſind daher in dieſer Summe nicht enthalten. Wo die Übernahme von Mündeln in ſtädtiſche Koſtpflege notwendig erſchien, wurden die Kinder auf Grund der erlaſſenen Beſtimmungen vom Generalvormund unmittelbar in eine geprüfte Pflegeſtelle gegeben und der Waiſenverwaltung behufs Einſetzung des Pflegegeldes davon Mitteilung gemacht. e Der Generalvormund verfügt im allgemeinen ſelbſtändig unter Oberleitung des Dezernenten und übt die Aufſicht über die Mündel aus. Jedes Mündel, das ſich hier befindet, wird ſofort unter die Obhut des Waiſenrates, der Waiſen⸗ pflegerin unddes Stadtarztes geſtellt. Freie ärz tlich e Behandlung wird aber nur ſolchen Mündeln unentgeltlich zuteil, deren Angehörige zur Zahlung von Arzthonorar nicht imſtande ſind. Bezüglich der in Groß⸗Berlin oder auswärts befindlichen Mündel wird durch Erſuchen des Gemeindewaiſenrats oder der Polizei Bericht eingefordert. Es iſt auf dieſe Weiſe möglich, jederzeit über ſämtliche Kinder genau informiert zu ſein, zumal auch die mit den Kindern auswärts wohnenden Mütter oder die Pflegemutter unaufgefordert in beſtimmten Zeiträumen über das Befinden der Kinder berichten müſſen. Dieſe Berichte gehen erfreulicherweiſe meiſt ſehr pünktlich und in vielen Fällen recht ausführlich ein. Wenn die Mündelmütter mit den Kindern nach auswärts ziehen — wozu aber Groß⸗Berlin nicht gerechnet wird — wird das Kind nur ſo lange noch unter Generalvormundſchaft behalten, bis die Verhandlungen wegen Zahlung und Anerkennung oder etwa ſchwebende Prozeſſe beendet ſind. Dann wird der Antrag auf Enthebung vom Amte geſtellt, die Sache wird an das neue zuſtändige Gericht abgegeben und der neue ernannte Vormund wird vom Generalvormund über die Sachlage informiert und erhält Schuldtitel uſw. z ugeſandt. Bedauerlich iſt nur, daß infolge der geſetzlichen Beſtimmungen über Kinder, deren Mütter noch minderjährig ſind oder bereits ein oder mehrere Kinder haben, die Vormund⸗ ſchaft nicht ſofort eingeleitet werden kann, da erſt das zuſtändige Gericht um Übernahme der Vormundſchaft erſucht werden muß; ebenſo ſchwierig wird die Wahrung der Rechte des Kindes, ſobald die Mündelmutter oder der uneheliche Vater Ausländer ſind. Fürſorgeerziehung Minderjähriger. überſicht über die F älle, in denen das Fürſorgeerzie hungs⸗ Verfahren von uns eingeleitet worden iſt. — — 7 — — — de ,] 4 4 1 12 2: erfahrens war] An⸗ 2 14 1 Fürſorge⸗] 332 der Tatbeſtand desſ an⸗] Das — Zahl] Der n , 77 22 90 F. E. G. §1 4½, Ler⸗] ? J der An⸗ Verfahren iſt om 2 & 4 — . — r — — Altersklaſſen fahren 222 2 2 22 2ſun. 4 * an. cas Gericht E urde 2 22 3 2 7 5 3 ſ träge wurdeſ wurde S S der ütz . . 1. 5 2aAn] ven. ] 3 ſan daeſenrüc- 2 25 aE 2 3 2 ſuun ſueſ ? o. Jc. 22 Minderjährigen Kitzet 2 — 4 % 8 richt I zogen] aus⸗ ein 2 ſange⸗ abge — — 28 . 3 S2 Jgeſetzt! 2 t ein⸗ 2 10 7 2 222 2 2 222 0 8 geſetzt geſtellt 5 ordnet lehnt 2² 22. —2. 22 — m wſ m m. w. ſm. w. ſm. w.ſm. wſn. w ſm. w. m. w. m. w. ſm. w. m. w. ſm. w Kinder von 6 5 1 bie zu 11 Iheliche 14 2 1 2— 44 —4 41I 12- 2 4 —1— Jahren uneheliche 2 I J ———1— 1— 1—— Kinder über / eheliche ] 5124— 2 —— 1 4—— 3 2— 23— 1 3 1—— 1 14 Jahre Iunchelichel 1 — IEer Le 22 — IIIEzE I507 fIII7 7 7— 22 5 ——ſrif — I I ſ7 — I71 1906 10 I—. 3]——2218— 1] 3 1 2 2 4] 114 6 — 6 4 1905 24 23]12 9 1 222 3 ——I1eſieſ— 1 — 3—1 13 3—1 1 6