— 184 — Xv. Die üſſentliche Geſundheiteyflege. 1. Die ſtädtiſche Krankenpflege. Von der Krankenhausdeputation iſt ein Sonderbericht er⸗ ſchienen, der eingehendere Angaben, namentlich einen aus⸗ führlichen Arztebericht, enthält, und auf den verwieſen wir d.) Die Deputation hatte ſich mit der Frage zu beſchäftigen, ob es zweckmäßig ſei, die von dem Komitee zur Errichtung eines Säuglingskrankenhauſes in dem Hauſe Chriſtſtraße ) begründete Säuglingsklinik in ſtädtiſche Verwaltung zu übernehmen. Die Übernahme konnte indeſſen nicht befürwortet werden, weil die in den ſtädtiſchen Krankenhäuſern vor⸗ handenen Einrichtungen zur Pflege und Behandlung kranker Säuglinge zurzeit dem Bedürfniſſe genügen und weil eine etwa notwendige Erweiterung dieſer Einrichtungen ſich am beſten im Krankenhauſe Weſtend ausführen läßt. Die Angelegenheit wird weiter verfolgt und von einem beſonderen Ausſchuß beraten, der zur Feſtſtellung der Unterlagen für die ſonſtigen für Krankenhauszwecke geplanten Neubauten eingeſetzt iſt. Krankenhaus Charlottenburg⸗Weſtend. Nachdem am 16. September 1907 der neu erbaute und mit 62 Betten ausgeſtattete Pavillon X übernommen worden iſt, ſtellt ſich die Geſamtzahl der verfügbaren Krankenbetten auf 662, und zwar 358 in der chirurgiſch⸗gynäkologiſchen und 304 in der inneren Abteilung. Bei den dirigierenden und Oberärzten ſind Veränderungen im Be⸗ richtsjahre nicht eingetreten. Dagegen war der Wechſel unter den Aſſiſten z⸗ und Volontärärzten wie ſtets ein reger. Auch die Zahl der Apotheker und Beamten für den Bureau⸗ und Betriebsdienſt iſt der gleiche geblieben. Mit der am 1. Juli 1907 ſtattgefundenen Eröffnung des neuerbauten Schweſtern⸗ hauſe s haben der Schweſternſchaft zweckmäßige und würdige Aufenthalts⸗ und Erholungs⸗ räume, namentlich 1 beſonderes Empfangszimmer, 1 Bibliothek⸗ und Schreibzimmer, 1 Muſikzimmer und 1 großer Speiſeſaal mit den erforderlichen Nebemräumen zur Ver⸗ fügung geſtellt werden können. Dieſe Annehmlichkeit und die gleichzeitig erfolgte Einrichtung regelmäßiger Unterhaltungsabende mit Literatur⸗, Muſik⸗ und Geſangsvorträgen ſowie Lichtbildervorführungen werden hoffentlich dazu beitragen, den inneren Zuſammenhang der Schweſternſchaft zu befeſtigen und ihre Ständigkeit zu heben. Vorläufig iſt freilich noch der Wechſel unter den Schweſtern ein recht bedeutender, wobei jedoch nicht Un⸗ zufriedenheit mit den beſtehenden Verhältniſſen die Hauptrolle ſpielt, ſondern im weſent⸗ lichen auch geſundheitliche Rückſichten, Familienangelegenheiten, Ausſicht auf Verheiratung uſw. mitſprechen. Den Stand der ſtädtiſchen Sch we ſter nſchaft läßt die nach⸗ ſtehende Überſicht erkennen: ganert Probe⸗ Angeſtellte eenen ee, e Benand am 1. 4. 19o0 20 36 38 Zugaugs ⸗ , 41 41 14 Abgangg.. , e 35 35 13 Mithin Beſtand am 1. 4. 1008. 26 42 39 107 ſowie 1 Oberin Die Beſchaffung des Erſatzes für die ausſcheidenden Perſonen hat Schwierigkeiten nicht bereitet, da Meldungen ſowohl von Schweſtern als auch von Schülerinnen fortgeſetzt ſehr zahlreich eingingen. Neben den ſtädtiſchen Schweſtern waren noch auf Grund be⸗ ſonderer Vereinbarungen zur unentgeltlichen Ausbildung in der Krankenpflege 12 Schweſtern des evangeliſchen Gemeinſchafts⸗Schweſternhauſes zu Vandsburg i. Weſtpreußen und 7 Schweſtern des hieſigen Vereins Paulinenhaus im Krankenhauſe beſchäftigt. Durch die am 1. Juni 1907 in Kraft getretenen Vorſchriften über die ſtaatliche Prüfung von Krankenpflegeperſonen iſt die Schweſternſchule des Krankenhauſes Weſtend ſtaatlicherſeits als Krankenpflegeſchule anerkannt, und gleichzeitig iſt das Krankenhaus als Prüfungsſtelle beſtimmt worden. Die Prüfungskommiſſion beſteht aus dem Regierungs⸗ und Geheimen Medizinalrat Dr Wehmer, dem Direktor des Krankenhauſes und dem diri⸗ gierenden Arzt der inneren Abteilung. Vom 23. bis 26. Oktober 1907 und vom 23. bis 26. März 1908 haben ſich 9 in der diesſeitigen Schweſternſchule vorbereitete Schülerinnen mit gutem Erfolge der Prüfung unterzogen. Bemerkenswert iſt, daß die im Krankenhausdienſt beſchäftigten Schweſtern vielfach Geſundheitsſtörungen ausgeſetzt ſind. Ihre Behandlung erforderte zuſammen 1 239 Ver⸗ pflegungstage. Dauernde Dienſtunfähigkeit und damit die Notwendigkeit zur Gewährung von Ruhegehalt hat ſich in keinem Falle ergeben, doch ſind für drei Schweſtern zu Bade⸗ reiſen Beihilfen von 80 ℳ, 100 ℳ und 200 ℳ bewilligt worden.