Seite 5. Das Kgl. Gymnaſium (Ord Kag, 14)), 131 6. Die Privatſchulen 132 (Bauliche Unterhaltung der ſtädt. Schulen vgl. Ord. Kap. VII.) B. Die Hochſchulen. 1. Die Techn. Hochſchule. 132 2. Die Hochſchule für die bildenden Kunſte.. 132 3. Die Hochſchule für Muſik 133 4. Die Volkshochſchulen. 133 C. Die ſtädt Volksbüchere i (Ord. Kap. X).. 133 D. Das Schillertheater (Ord. Kap. XJ).. 135 XI. Religionsverbände. 135 XII. Soziale Fürſorge. A. Das Arbeiterverſicherungs⸗ weſen 1. Die Krankenkaſſen. 136 2. Die Invalidenverſicherung. . . 137 3. Die Unfallverſicherung. 138 B. Die ſt ä d t. Sparka ſſe 139 C. Der ſt ä d t. Arbeitsnach weis (Ord. Kap. X) 145 D. Das Ledigenheim 153 E. Die Rechtsauskunftsſtelle 153 XIII. Die ſtädtiſche Armen⸗ und Waiſenpflege (Ord. Kap. v.) A. Allgemeines. 1. Die Armenpflege. 154 2. Die Waiſenpflegee 157 3. Die Berufsſtellung der in der Armen⸗ und Waiſenpflege tätigen Ehrenbeamten. 159 4. Chrenackkk 159 B. Einzelnes. 1. Eingegangene Unterſtützungsge⸗ ſuche 160 2. Rechtsſtreitigkeiten. 161 3. Beſchwerden. 161 4. Armutszeugniſſe 161 5. Erſuchen auswärtiger Behörden 161 6. Tätigkeit der Auskunftsſtelle . . 161 7. Stiftrungen 161 8. Waiſenpflege einſchl. Fürſorgeer⸗ ziehung mit Ausſchluß der Waiſen⸗ koſtpfilege 161 9. Verfahren auf Grund des §36110 RAStb). 165 10. Geſchenke. 166 C. Die Ausgaben und Ein⸗ uahmen „ 166 D. Statiſtiſche Uberſichten der Armenverwaltung. 1. Allgemeine Überſichten . . . . 168 2. Offene Armenpflege. 171 3. Geſchloſſene Armenpflege . 173 4. Armenkrankenpflegee 173 5. Waiſenkoſtpflegꝑee. 180 XIV. Die öffentliche Geſundheitspflege. 1. Die ſtädt. Krankenpflege (Ord. Kap. vI) 183 2. Die Privatkrankenanſtalten 187 3. Die Tätigkeit der Stationen für erſte Hilfe (Ord. Kap. XIVY)... 187 4. Die ſtädtiſche Fürſorgeſtelle für Lun⸗ genkranke (Ord. Kap. XJ). 187 5. Das Unterſuchungsamt für anſteckende Krankheiten (Ord. Kap. X). . . 188 . Die Desinfektionsanſtalt (Ord. Kap. X) 190 191 6 7. Die Bedürfnisanſtalten (Ord. Kap. IX) 8§. Die Volksbadeanſtalten (Ord. Kap. X) 191 9. Die ſtädtiſche Fleiſchbeſchau und die Freibank (Ord. Kap. XJ). 10. Die Milchhäuschen 11. Impf⸗Angelegenheiten (Ord. Kap. XIv) Kap. XIV) Anhang. 1. Normalbeſoldungsetat für die Magi⸗ ſtratsmitgliederrnn 2. Normalbeſoldungsetat für die ſtädt. Beamten 3. Normalbeſoldungsplan für die durch Privatdienſtvertrag angenommenen Perſonen 4. Normalbeſoldungsplan für die ſtädt. Schweſtern 5. Normallohnplan für die ſtädtiſchen Arbeiter in ſtändigem Arbeitsverhältnis 6. Lohntabelle für die Gasanſtalts⸗ arbeiter 7. Lohnplan für das Maſchinenperſonal der Kanaliſationsverwaltung 8. Lohnplan für das Maſcht erchas⸗ perſonal im ſtädt. Krankenhaus Weſtend 9. Lohnplan für die Betriebsarbeiter der Waſſerwerke 10. Lohnplan für das im Betriebe der ſtädt. elektriſchen Straßenbeleuchtung beſchäftigte Perſonal 11. Tagegelder für das nicht ſtändig be⸗ ſchäftigte Bureau⸗, Unter⸗ und Warte⸗ perſonal 12. Grundſätze für die Gewährung von Familienzulagen 13. Beſtimmungen betr. Zuſchüſſe zum Ruhegehalt und Ruhegeld ſowie zum Witwen und Waiſengeld 14. Fürſorge bei Betriebsunfällen. 15. Nachtrag zu den Grundſätzen für die Bewilligung von Ruhelohn und Hinterbliebenenverſorgung für ſtädt. Arbeiter und Angeſtellte 16. Nachtrag zu den Beſtimmungen für die Anſtellung ſtädt. Schweſtern im Krankenpflegedienſttttt. 17. Nachtrag II zur Ordnung betr. das Ruhegehalt d. Feuerwehrmannſchaften und die Fürſorge für die Witwen und Waiſen der bei Ausübung ihres Be⸗ rufes verunglückten Feuerwehrmann⸗ ſchaften 18. Beſtimmungen über die Errichtung und die Tätigkeit der Arbeiterausſchüſſe für die Arbeiter der Stadt Charlotten⸗ burg 19. Bedingungen für die beſchränkte Aus⸗ ſchreibung der 4 %/% igen Charlotten⸗ burger Stadtanleihe vom Jahre 1908 Dienſtanweiſung für die Schulärzte der höheren Knabenlehranſtalten 21. Alphabetiſches Verzeichnis der im Anhang ſeit 1897 veröffentlichten Ge⸗ meindebeſchlüſſe, Verträge, Statuten uſw. Sachregiſter Abbildungen bei den Abſchnitten 4. Hochbau: Herderſchule. V B. Tiefbau: Brücken. Graphiſche Darſtellungen bei dem Abſchnitt III1 C. Steuern. Stadtplan mit Neuabgrenzung der Stadtverord⸗ netenwahlbezirke. 20. 217 218 218 218 219 220