— 29 — Zur Vorprüfung für die Aufnahme in die Anwärterliſte für Aſſiſtentenſtellen meldeten ſich 104 Militäranwärter. Es fand eine Vorprüfung ſtatt, zu der 17 Anwärter vor⸗ geladen wurden. Von den 9 Erſchienenen beſtanden 4 die Vorprüfung. Durch Gemeindebeſchluß vom 15. April/8. Mai 1908 wurde den ſtädtiſchen Be⸗ amten, Lehrern, Privatbedienſteten und ſtändigen Arbeitern mit einem Dienſteinkommen von höchſtens 7500 ℳ für das Rechnungsjahr 1908 als Vorſchuß auf eine zu erwartende Gehaltserhöhung durch Reviſion des Normalbeſoldungsetats eine Teue⸗ rungszulage in Höhe von 7,5% des Jahreseinkommens — mindeſtens 150 ℳ, höchſtens 300 ℳ — gewährt. Die Reviſion des Normalbeſoldungsetats für die Magiſtratsmit⸗ glieder und Beamten, der Normalbeſoldungspläne für die durch Privatdienſt⸗ vertrag angenommenen Perſonen und für die ſtädtiſchen Schweſtern ſowie des Nor⸗ mallohnplans für die im ſtändigen Arbeitsverhältnis beſchäftigten ſtädtiſchen Arbeiter erfolgte im Frühjahr1909. Die Gehälter, Beſoldungen und Löhne ſind, mit Ausnahme der Gehälter für die Magiſtratsmitglieder, mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1908 durchweg erhöht worden. Die Teuerungszulage wurde auf die Nachzahlungen in An⸗ rechnung gebracht. Die Tagegelder für das nicht ſtändig beſchäftigte Bureau⸗, Unter⸗ und Warteperſonal haben gleichfalls eine Steigerung erfahren. Gleichzeitig wurden — mit Wirkung vom 1. April 1909 — die Grundſätze für die Gewährung von Familien⸗ zulagen an die in der ſtädtiſchen Verwaltung beſchäftigten Perſonen erlaſſen. Die neuen Beſoldungspläne uſw. ſind im Anhang abgedruckt. Bei denjenigen Bedienſteten, die am 1. April 1908 noch im Dienſte waren, ſeitdem mit Ruhegehalt ausgeſchieden oder verſtorben ſind, haben die Ruhegehälter ſowie die Gnadenbezüge und die Verſorgungsanſprüche der Hinter⸗ bliebenen unter Zugrundelegung der neuen Beſoldungsordnungen eine anderweite Feſtſetzung erfahren. Den Ruhegehaltsempfängern, welche bereits vor dem 1. April 1908 aus dem ſtädtiſchen Dienſt ausgeſchieden ſind, ſowie den Witwen und Waiſen von ſolchen Perſonen ſind Zuſchüſſe zu ihren bisherigen Bezügen nach den im Anhang ab⸗ gedruckten Grundſätzen bewilligt worden. Der Vertrauensarzt der ſtädtiſchen Verwaltung, Geh. Sanitätsrat Dr Alt, unterſuchte im ganzen 576 Perſonen (1907 = 684) und zwar 114 Beamte, 142 Lehrer, 69 Lehrerinnen und 251 ſonſtige Bedienſtete. Mit der ärztlichen Unterſuchung der Beamten, Lehrperſonen, Bedienſteten und Arbeiter, die lungenkrank oder dieſer Krankheit verdächtig ſind, iſt an Stelle des ſtädtiſchen Vertrauensarztes der Leiter der ſtädtiſchen Fürſorgeſtelle für Lungenkranke, zurzeit Dr Becker, beauftragt worden. Er erhält für jede Unterſuchung eine Vergütung von 5ℳ und hat im ganzen 22 Perſonen (14 Beamte, 2 Lehrer, 2 Lehrerinnen und 4 ſonſtige Bedienſtete) unterſucht. Im Laufe der Verwaltungsjahres 1908 konnte die geſamte ſt äd tiſche Steuer⸗ verwaltung (die Stellen XI und XII), die bisher in vier verſchiedenen Gebäuden untergebracht war, in den in unmittelbarer Nähe des Rathauſes neben einander liegenden ſtädtiſchen Häuſern Lützow 11 und Lützower Str. 16 vereinigt werden. In dem Erdgeſchoß des dadurch frei werdenden ſtädtiſchen Hauſes Berliner Str. 70 fand das Brücken⸗ neubaubureau Platz, während das Obergeſchoß der bisher im Dachgeſchoß dieſes Hauſes untergebrachten Lagerplatzverwaltung überwieſen wurde. Die im Rathauſe verfügbar gewordenen Räume erhielt die Stelle vIII (Armenver waltung). Das Abkommen mit der Berliner Elektromobil⸗Droſchken⸗ Aktien⸗Geſellſchaft Bedag (ſiehe Verwaltungsbericht für 1906 S. 15) er⸗ reichte am 1. Mai 1908 ſein Ende. Von dieſem Tage ab iſt die Geſtellung von Auto⸗ mobilen zur Perſonenbeförderung der Firma Alex Fiſcher & Co. in Halenſee, Joachim⸗Friedrich⸗Str. 37/38, übertragen worden. Mit dieſer Firma ſind folgende Preiſe vereinbart: Für jede Stunde Für jede Stunde Fahrzeit Wartezeit Für Privatautomobile 1 E a) bei Fahrten über Land 12,.— 8,— b) bei Stadtfahrtren 10,— 8,— Für Benzindroſchken. 7,.— 4,50 Die erſte angefangene Stunde wird ſtets als ganze Stunde gerechnet; im übrigen gelten angefangene halbe Stunden als volle halbe Stunden. Der Vertrag iſt im Jahre 1909 wieder aufgehoben. Gewährung von Ruhegehalt und Ruhelohn. Fürſorge für die Hinterbliebenen. Witwen⸗ und Waiſengeld. unfallfürſorge. Unterſtützungen. Ruhegehalt wurde zu Beginn des Berichtsjahres an 22 Penſionäre gewährt. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 4 Beamte in den Ruheſtand verſetzt (vgl. oben). Von den zu Beginn des Berichtsjahres bei der Brandenburgiſchen Witwen⸗ und Waiſenverſorgungsanſtalt