— 25 — IL. Das Extraordinarium des Sonderetats Nr. 5 „Gasanſtalten“: eine Iſteinnahme und Ausgabe von je „ M. Der Sonderetat Nr. 6 „Stiftungen, Vermächt⸗ niſſe uſw.“: eine Iſteinahme voyn 110 426,90 „ eine Iſtausggabe vovn. 106 664,70 „ mithin einen Beſtand voynn.. 3 762,20 ℳ. N. Das Ordinarium des Sonderetats Nr. 7 „Ver⸗ breiterung der Bismarckſtraße“: eine Iſteinnahme von CG 517 718,19 „ eine Iſtausgabe von... 628 337,83 „ mithin einen Vorſchuß von „„ 110 619,64 ℳ. 0. Das Extraordinarium des Sonderetats Nr. 7 „Verbreiterung der Bis marckſtraße“: eine Iſteinnahme und Ausgabe von jie P. Das Ordinarium des Sonderetats Nr. 8„Grund⸗ ſt ückserwerbsfonds“ eine Iſteinnahme und Ausgabe von jie 729 888,10 „ . Das Extraordinarium des Sonderetats Nr. 8 „Grundſt ückserwerbsfonds“: eine Iſteinnahme und Ausgabe von je CG R. Der Sonderetat Nr. 9 „Müllbeſeitigung“: eine Iſteinnahme und ⸗Ausgabe von je „ „ . 4. §S. Das Ordinarium des Sonderetats Nr. 10 „Waſſer⸗ werke“: eine Iſteinnahme und Ausgabe von jiee. In dieſem Betrage iſt der an das Ordinarium des Hauptetats abgeführte Reingewinn von 14 908,12 ℳ mitenthalten. T. Das Extraordinarium des Sonderetats Nr. 10 „Waſſerwerke“. „ eine Iſteinnahme und Ausgabe von jie. 2 416 565,45 „ Im einzelnen iſt folgendes zu erwähnen: Zu 4. Das Ordinarium des Hauptetats ſchließt nach obiger Angabe mit einem buch⸗ 2 866 726,53 „ 3 499 887,38 d 2 297 366,35 „ 460 606,50 „ 1 583 593,32 „ mäßigen Beſtand voun 2 438 093,82 ℳ ab. Hierzu treten die am Jahresſchluſſe verbliebenen Einnahmereſte mit 541 905,57 „ ergibt Iudammen 2 979 999,39 ℳ. Nach Abzug der verbliebenen Ausgabereſte mit. 2 478 260,96 „ verbleibt ein Überſchuß von 501 738,43 ℳ. Dieſer Überſchuß wird jedoch, entſprechend den Vorlagen über die Neugeſtaltung der Gehalts⸗, Be⸗ ſoldungs⸗ und Lohn⸗Normaletats für die ſtädtiſchen Beamten, Privatdienſtverpflichteten und Arbeiter (Druck⸗ ſache für 1909 Nr. 154) und für die Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an den ſtädtiſchen Schulen (Druckſache Nr. 170), zur Deckung der für das Rechnungsjahr 1908 entſtandenen nachträglichen Ausgaben Verwendung finden, ſoweit die für dieſen Zweck durch den Etat für 1908 bereit geſtellten und am Jahresſchluſſe verbliebenen Reſtbeträge dazu nicht ausreichen. Dieſe Inanſpruchnahme wird vorausſichtlich etwa 250 000 ℳ betragen. Der Reſt des Überſchuſſes wird an den Etat für 1910 abgeführt werden. Stellt man das rechnungsmäßige Soll der Einnahme, d. h. die Iſteinnahme einſchließlich der Reſte in Siebnt, .,. 2. 1 . . 2 2 2 28 536 310,10 ℳ dem der Ausgabe in Hhe von 28 034 571,67 „ gegenüber, ſo ergibt ſich gleichfalls der vorberechnete Verwaltungsüberſchuß von 501 738,43 ℳ der gegen den Überſchuß des Vorjahres — 1907 — von 1 364 872,78 „ Am. „ 2 . „ 3 2 32 2 4 4 4 % 863 134,35 ℳ zurückbleibt. Der trotzdem noch günſtige Abſchluß des Hauptetats iſt in der Hauptſache zurückzuführen auf: Mehr⸗ erträge aus Gemeindeſteuern, höhere Einnahmen an Kontokorrentzinſen von der Gasanſtaltsverwaltung und Zinſen von vorübergehend belegten Beſtänden der Stadthauptkaſſe; ferner auf Erſparniſſe an: Polizeikoſten, Ausgaben im Schuldendienſt und an den Koſten für die elektriſche Straßenbeleuchtung. Wie ſich der Überſchuß im einzelnen zuſammenſetzt, geht aus der beigefügten Überſicht, insbeſondere deren Spalten 14 und 15, hervor. Danach ſind Zuſchüſſe bei den Kapiteln I1 bis 1X und XI erforderlich geweſen, während die Kapitel 1, X und XII bis X V ſowie die Reſtverwaltung Überſchüſſe aufweiſen. Der in der Überſicht angegebene Überſchuß der Reſtver waltung von 620 040,/8 ℳ klärt ſich hauptſächlich dadurch auf, daß hier eine Umbuchung von 518 150 ℳ „Mittel für den Bau von Gemeindeſchulen, zu der Laufenden Verwaltung, und zwar zum Kapitel vII „§ o ch ba u“ vorgenommen worden iſt. Dieſer Umſtand hat zugleich zum größten Teil den beim Kapitel vII nachgewieſenen höheren Zuſchuß entſtehen laſſen. Die beim Kapitel I vorgenommenen Inabgangſtellungen von 450 000 dℳ beim Abſchnitt 14 „Dis⸗ poſitionsfonds“ und von mehr als 300 000 ℳ beim Abſchnitt 15 „Reviſion de⸗ Normalbeſoldungsetats“ haben im weſentlichen den bei dieſem Kapitel entſtandenen hohen Überſchuß bewirkt. Die bezüglichen Mittel ſind bei denjenigen Etatskapiteln, bei denen Nachbewilligungen bzw. Verſtärkungen der Etatsanſätze infolge der Ge⸗ wä von Teuerungszulagen erforderlich waren, in Zugang geſtellt worden. Sie erklären mithin in der Samcache at in der Roerſicht bei 9 verſchiedenen Etatskapiteln angeführten Zuſchüſſe, ins⸗ 4