— 29 — dürfen. Sie wird durch Zuführung jährlicher Teilbeiträge aus dem Ordinarium ſowie durch Uberweiſung von Gewinnen beim Verkauf von Grundſtücken, von Erlöſen beim Abbruch von Baulichkeiten und von Erſparniſſen beim Ankauf der Tilgungsraten der Charlottenburger Stadtanleihen uſw. ergänzt. Die Zinſen des angelegten Kapitals werden dem Fonds zugeführt. Am Schluſſe des Rechnungsjahres 1908 waren vorhanden: 3½ prozentige Deutſche Reichsanleihen 174 900 — dℳ 3½ prozentige Preußiſche konſ. Staatsanleihen.. 450 100 — „ 3 prozentige Preußiſche konſ. Staatsanleihen 156 400 — „ 4 prozentige Preußiſche konſ. Staatsanleihen. 6 300 — „ 4 prozentige Preußiſche Staatsſchatzanweiungen.. 34 000 — „ 4 prozentige Charlottenburger Stadtanleihen.. 303 200 — „ Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 39 573 (3%%) 114 42 „ Summe 1 125 014,42 . Der Zugang gegen den Beſtand des Vorjahres von 948 752,22 ℳ beträgt 176 262,20 ℳ. 5. Der Grundſtückserwerbsfonds. Alle neu anzukaufenden Grundſtücke ſind zunächſt aus dieſem am Schluſſe des Rech⸗ nungsjahres 1902 gebildeten Fonds zu erwerben; die aufgewendeten Koſten werden dem Fonds erſtattet, ſobald ein Grundſtück einem beſtimmten Zweck überwieſen wird. Der Fonds iſt ausgeſtattet: 1. aus der 1899er Anleihe mit einem Betrag voaynnn. 2211 000 ℳ 2. aus der 1902er Anleihe a) mit dem Wert des Krankenhausgeländes auf Weſtend . 2 500 000 ℳ b) außerdem mit dem Betrage von 2 542 515 „ 5 042 515 „ 3., auts- 9er 1900er Anleiceee„ 5 202 000 „ 4. aus der 1908er Anleihee 3 930 915 „ zuſammen mit 16 386 430 ℳ. Er wird in der Weiſe verwaltet, daß ihm als laufende Einnahmen zugeführt werden die aufkommenden Miet⸗ und Pachtzinſen, die Erlöſe aus dem etwaigen Verkaufe von Grundſtücken und die Erſtattungen für ſolche Grundſtücke, die als Baugelände Verwendung finden, während in Ausgabe nachgewieſen werden die Hypotheken⸗ und Anleihezinſen, ſowie die Koſten der Verwaltung, Unterhaltung, Beleuchtung, des Waſſerverbrauchs, der Brennvorräte, der Schornſteinreinigung uſw. Überſchüſſe, die ſich aus dem Verkauf der dem Fonds angehörenden Grundſtücke ergeben, fließen — wie bereits im vorigen Abſchnitt erwähnt — der einſtweiligen Kapitalanſammlung für den Erwerb von Grundſtücken aus dem Ordinarium zu. Die Koſten für den Ankauf der Grundſtücke werden unter Hinzurechnung der laufenden Ausgaben und nach Abzug der laufenden Einnahmen von Jahr zu Jahr mit 3,5 bzw. 4 v. H. verzinſt. Am Schluß des Berichtsjahres war das Konto der 1899er Anleihe in Hhe vovnn 2 776 542,12 ℳ das Konto der 1902er Anleihe in Höhe von 7 491 677,68 „ das Konto der 1905er Anleihe in Höhe von 3 036 853,37 „ und das Konto der 1908er Anleihe in Höhe von 364 204,98 „ der ganze Fonds alſo in Hhe voynn 13 669 278,15 ℳ n Anſpruch genommen. Es ſind mithin noch 2 717 151,85 ℳ verfügbar. 6. Der Reſervefonds der Kanaliſations⸗Berwaltung. Derſelbe dient zur Beſtreitung außergewöhnlicher Ausgaben des Ordinariums des Kanaliſationsetats. Den Grundſtock des Fonds bildet die von den Gemeinden Wilmersdorf, Schmargendorf und der Villenkolonie Grunewald für den Anſchluß an die Charlottenburger Kanaliſation gezahlte Entſchädigung von zuſammen 160 000 ℳ, welche im Mai 1895 in Preußiſchen Konſols angelegt wurde. Dem Fonds ſind beſtimmungsgemäß die Überſchüſſe aus dem Ordinarium des Sonderetats der Kanaliſationsverwaltung zuzuführen. Im Rechnungsjahre 1908 mußten von den Wertpapieren des Fonds Stücke im Nenn⸗ werte von 176 300 ℳ veräußert und von dem Sparguthaben 494,23 ℳ abgehoben werden, um einen am Schluſſe des Rechnungsjahres 1907 beim Ordinarium des Kanaliſationsetats entſtandenen Fehlbetrag zu decken. Dadurch hat ſich der Beſtand des Fonds von 897 449,68. um 176 794,23 ℳ auf 720 655,45 ℳ. vermindert. Am Schluſſe des Berichtsjahres beſtand der Fonds aus 2) 3½ prozentigen Preußiſchen konſ. Staatsanleihen im Nennwerte von . 434 800,00 ℳ b) 3 prozentigen Preußiſchen konſ. Staatsanleihen im Nennwerte von . . 140 600,00 „ c) 3 prozentigen Deutſchen Reichsanleihen im Nennwerte von 145 200,00 „ d) dem Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 18 60060. 55,45 „ zuſammen 720 655,45 ℳ. 7. Der Reſervefonds der Lagerplatzverwaltung. Der im Rechnungsjahre 1903 gebildete Fonds dient zur Anſammlung von Mitteln, die für allgemeine Lagerplatzzwecke verwendet werden ſollen. Dem Fonds werden etwaige