— 32 — n) den Bau eines Zentraldepots für die Straßenreinigung.. 750 000,— dℳ 1) den Neubau der Volksbücherenerenee: 500 000,— „ 4K) zur Ausſtattung des Mommſen⸗Gymnaſiums, der Realſchule und der höheren Mädchen⸗ ſchule 11 mit Unterrichtsmateriallen... 63 200,— „, 1) den Neubau einer IV. höheren Mädchenſculeeue.. 1 100 000,— „ D. zur Verſtärkung der Mittel des Grundſtückserwerbsſonds. 3 821 131.— „ E. zur Deckung des Ausfalls an Kursverluſt bei der 1905er Anleihe 254 800,— „ 2. Die Geſamtanleihe iſt entweder in einer Summe oder in Abteilungen zu begeben und je nach Wahl zu beginnen. 4. Der Tilgungsſatz für die Geſamtanleihe wird auf 2% des Schuldkapitals zuzüglich der erſparten Zinſen feſtgeſetzt. 5. Der Vorbehalt einer verſtärkten Tilgung oder vollſtändigen Aufkündigung der im Umlauf befind⸗ lichen Anleiheſcheine iſt nach Ermeſſen der ſtädtiſchen Körperſchaften zur Zeit der Begebung auf 5 oder 10 Jahre von der Begebung ab auszuſchließen. 6. Jede Million der Geſamtanleihe iſt in folgenden Abſchnitten zu begeben ʒ 90 Stücke à 5 000 ℳ. . . 450 000 100 „ à 2000 „. . 200 000 „ 200 „ à 1 000 , . . 200 000 „ 200 „ 2 500 , . . . 100 000 200 „ à 200, . 40 000, 100 „ 2 100 , . 10 000, 1 000 000 Die Beſchlußfaſſung über die Einzelheiten der zukünftigen Begebung bleibt vorbehalten. Berechnung des durchſchnittlichen Tilgungsſatzes für eine neu aufzunehmende Anleihe von 40 000 000 ℳ. 2² Anleihe⸗ Til⸗ Tilgungs⸗ 4 Anleihezweck betrag gungsſatz] betrag 2* % 0% 12 1] Ergänzung der Mittel für den Bau eines Verwaltungsgebäude⸗ auf dem Rathausgrundſtüüfffkk 110 600 1 1 106 2] Ergänzung der Mittel für den Neubau des Krankenhauſes auf Weſtens⸗ , 207 600 1 2 076 3] Desgl. der Südfeuerrache 140 000 1 1 400 41] Desgl. der III. höheren Mädchenſchule... 230 000 12 3 450 5] Desgl. eines Reformrealgymnaſiums mit Direktorwohnhaus. 278 000 12 4170 6] Desgl. des Schillertheates... 333 510 12 5 002 7] Desgl. der höheren Mädchenſchule 1II... 14 904⸗ 12 223 8] Desgl. der Kaiſer⸗Friedrich⸗Schuleuue... 14 430⸗ 12 216 9] Desgl. des Wohnhauſes Wormſer Straße 11.:.:. 17 250 12 258 10] Straßen⸗, Brücken⸗ und Uferbauten. 2 013 100 5 100 655 44] Srötteas. 2 944 000 12 44 160 12] Kanaliſatioann... 2 106 300 12 31 594 13] Ausbau der Gasanſtalt III. 4 000 000 12 60 000 14 „ des Elektrizitätswerrs 7 335 000 12 110 025 15 „ der Waſſerwerkre 2 100 000 12 31 500 16 Erweiterungsbau des Rathauſes... 2 120 000 1 21 200 17 11 des Krankenhauſes auf Weſtendd 882 000 1 8 820 18 „, der Realſchule in der Guerickeſtraße. 300 000 1% 4 500 19 12 der Auguſte⸗Viktoria⸗Schulee. 60 000 12 900 20 Erſtattung des Grundwertes für die Erweiterung der Oberrealſchule 155 175 1 1 551 21] Bau einer Realſchule nebſt Direktorwohnhaus. 1 219 000 12 18 285 22] Bau eines Schulhauſes für die obligatoriſche Fortbildungsſchule 1 850 000 1 18 500 23] Bau eines Schulhauſes für die Mädchenfortbildungsſchule 300 000 1 3 000 24 Neubau für die Sophie⸗Charlotten⸗Schuleeee.. 970 000 12 14 550 25] Erwerb eines Spielplatzes im Grunewal¶—U—U. 750 000 1 7 500 26f Bau einer Heilſtätte für Tuberkulöſe, verbunden mit einem Ge⸗ neſunggheim 1 400 000 1 14 000 27] Bau eines Krankenhauſes für Geburtshilfe, verbunden mit einem Wöchnerinnenheim 1 660 000 1 16 600 28] Bau eines Zentraldepots für die Straßenreinigunng 750 000 1 7 500 29] Neubau der Volksbücherer 500 000 1 5 000 30] Grundſtückserwerbscßonds 3 821 131 5 191 057 31] Ausſtattung des Mommſengymnaſiums, der Realſchule und der höheren Mädchenſchule 11 mit Unterrichtsmaterialien. 63 200 12 948 32] Kursverluſt bei der 1905er Anleihe 254 800 5 12 740 33] Neubau einer IV. höheren Mädchenſcule. 1 100 000 12 16 500 Zuſammen ] 40 000 000 jrd. 2% 758 986 Unterm 14. Auguſt 1907 wurde vom Bezirksausſchuß zu Potsdam die Genehmigung zur Aufnahme der Anleihe von 40 000 000 ℳ erteilt. Bei Überſendung der Genehmigungsurkunde führte der Bezirksausſchuß olgendes aus: Ia „Der Tilgungsſatz für die zur Deckung von Ausgaben auf dem Gebiet des höheren Schulweſens be⸗ ſtimmten Anleiheteile war von 1 auf 2½ % zu erhöhen mit Rückſicht auf das bei der Entwicklung der Stadt in Ausſicht ſtehende baldige Hervortreten von erheblichen neuen Ausgaben für Zwecke des höheren Schulweſens. Bei Herabſetzung des Tilgungsſatzes für die Anleihemittel zur Verſtärkung des Grunderwerbsfonds von 5 auf 4% konnte der von den ſtädtiſchen Körperſchaften beſchloſſene Durchſchnittstilgungsſatz von 2% genehmigt werden.“ * Von den Miniſtern nicht genehmigt.