— 73 — Hausentwäſſerung. Charlottenburger Anſchlußgebie t. Im Be⸗ richtsjahre ſind 515 Entwäſſerungsentwürfe polizeilich geprüft und genehmigt worden. In bezug auf die beſtimmungsmäßige Ausführung ſind örtlich geprüft und abgenommen 192 Ent⸗ und Bewäſſerungsanlagen in Neubauten und 157 Ent⸗ und Bewäſſerungsanlagen kleineren Umfanges, die ſich aus Ergänzungen, Erweiterungen, Umgeſtaltungen uſw. bereits vorhandener Anlagen zuſammenſetzen. 636 Grundſtückseigentümer ſind im Berichtsjahre zur Anderung der Grundſtücksent⸗ und Bewäſſerungsanlagen gemäß der Polizei⸗Verordnung vom 30. Januar 1906 auf⸗ gefordert. Von dieſen und von den im Voriahre aufgeforderten ſind 743 auf ihre ordnungs⸗ mäßige Beſchaffenheit geprüft und abgenommen worden. Am 1. April 1908 hatten bereits 1708 Anlagen der neuen Verordnung entſprochen. Dazu kamen außer den oben aufgeführten 743 Umänderungen 192 Anlagen in Neubauten. Es entſprachen alſo zum 1. April 1909 2643 Grundſtücksent⸗ und ⸗Bewäſſerungsanlagen den Beſtimmungen der Polizeiverordnung vom 30. Januar 1906. Von den am 1. April 1909 im Anſchluß an die Kanaliſation entwäſſernden 3602 Grundſtücken ſind mithin noch 3602 — 2643⸗ 959 Grundſtücksent⸗ und Bewäſſerungsanlagen mit der Polizei⸗Verordnung vom 30. Januar 1906 in Einklang zu bringen. Die Kanaliſation auf Weſtend (Alt⸗Weſtend), die bis dahin eine vorläufige war, iſt im Berichtsjahre zu einer endgültigen umgewandelt worden. Aus Anlaß dieſer Um⸗ wandlung iſt für die in Betracht kommenden Grundſtückseigentümer die Verpflichtung zur Abführung der Regenwäſſer in die Kanaliſation eingetreten. Dieſer Verpflichtung entſprechend ſind die in Betracht kommenden Grundſtückseigentümer aufgefordert worden, die für die Abführung des Regenwaſſers in die Kanaliſation erforderlich werdenden Ent⸗ wäſſerungsanlagen herzuſtellen. Beim Anſchluß der Grundſtücke uſw. an die Leitungen der Stadtentwäſſerung wurden im Berichtsjahre die in der nachſtehenden Zuſammenſtellung enthaltenen Arbeiten aus⸗ geführt: Anzahl der Grundſtücke in Erläuterung Syſtem 1 11 111 a) neu angeſchloſſen... 114 19 16 p) bereits angeſchloſſen geweſene Grundſtücke zum 2. Mal angeſchloſſen bzw. mit einem weiteren Hausanſchluß verſehen 9 — — c) von der Stadtentwäſſerung abgeſchnittene Hausanſchlußleitungen 1 1 d) Veränderungen an den Anſchlußleitungen bzw. Herſtellung und Abſchneiden von Regenrohranſchlußleitungen. ——— 33 19 — Zuſammen] 157 39 16 Nachſtehende Überſicht ſtellt die angeſchloſſenen Grundſtücke nach der Art ihrer Benutzung dar: Erläuterung Im Syſtem: 1 11 111 1. Bedürfnis⸗ und Abortanſtallen. 19 1 2 2. Kirchen 2 1 E 3. Städtiſche Schulgrundſtüke.. 24 1 1 4. Erbbegräbniſe. — 1 1 — 5. Stadtbahnbögen 13 — 6. Stadtbahn⸗ und Untergrundbahnhofe 11 E 1 7. Desinfektionsanſtalten 1 — — 8. Kaſernen 2 1 K 9. Theater und Gerichtee 3 — 1 10. Milchhallen.. 2 — — 11. Unbewohnte Grundſtücke verſchiedener urſt. 16 1 5 12. Bewohnte Grundſtüke. 3166 245 82 Am 1. Apri 195) waren angeſchloſſen: Grundſtücke 3255 251 92 3602 Die Ausführung der Hausanſchlußarbeiten war im Berichtsiahre einem Unternehmer auf Grund eines Sondervertrages übertragen. Bei der Aufſtellung der Rechnungen für die von der Verwaltung ausgeführten Anſchlußarbeiten galt auf Grund eines Gemeinde⸗ beſchluſſes der Berliner Tarif. Berliner Anſchlußgebie t. Am Schluſſe des Berichtsjahres waren in dem Entwäſſerungsgebiet „Oſtviertel“ 588 Grundſtücke an das Radialſyſtem vII und im Entwäſſerungsgebiet „Martinickenfelde“ 87 Grundſtücke an das Radialſyſtem vIII der Berliner Kanaliſation angeſchloſſen; im Anſchluß an die Berliner Kanaliſation ent⸗ wäſſerten alſo am Schluſſe des Berichtsjahres im ganzen 675 Grundſtücke. Im Laufe des Berichtsjahres ſind mithin zum Anſchluß gelangt im Oſtviertel 6 und in Martinickenfelde 11, zuſammen 17 Grundſtücke. 10