— 84 — Brände in ſtädtiſchen Gebäuden und Anlagen, bei denen die Feuerwehr in Tätigkeit treten mußte, fanden nicht ſtatt. Bei 17 Bränden kamen Verletzungen oder Unglücksfällle vor. Es wurden 13 Angehörige der Feuerwehr leicht und 14 andere Perſonen teils leicht, teils ſchwer oder tötlich verletzt. In 17 Fällen wurde die Feuerwehr zu Bränden außerhalb der Stadt alarmiert, und zwar einmal bei Großfeuer in Schöneberg, einmal bei Großfeuer in Plötzen⸗ ſee, ſechsmal bei Kleinfeuer in Berlin, einmal bei Kleinfeuer in Schöneberg, dreimal bei Kleinfeuer in Wilmersdorf. In den 5 übrigen Fällen war Hilfe nicht erforderlich, da die Feuerwehr des Nachbarortes ſchon in Tätigkeit getreten war oder blinder Lärm vorlag. Tätigkeit der Feuerwehr in beſonderen Fällen. Ohne daß Feuersgefahr vorlag, wurde die Feuerwehr 179 mal zu Hilfe gerufen und zwar: zur Befreiung von Menſchen aus Notlagen 11 mal zur Befreiung von Tieren aus Notlagen 17 „ zur Befreiung von Gegenſüünden 2 „ zur Beſeitigung von Gasausſtuömungen 7 „ Waſſerausſtömungen 5 „ Dampfausſtrömungen (bei Heizanlagen, Keſſelſ))) 11 „ zum Auspumpen überſchwemmter Kellerreee 42 „ zur Beſeitigung von Verkehrshinderniſſen und drohenden Gefahren... 8 „ zum Fortſchaffen verunglückter oder kranker Pferde mittels Unfallwagens. 42 „ zum Einziehen von Flaggenleinen... 4. „ nicht in Tätigkeit gerrrten 8 „ zuſammen 148 mal Die Abgabe von Sauerſt off erfolgte: Lel Ungnigsälennn 5 18 mal bei Krankheiteen.. 13 „ zuſammen 31 mal Bei den oben angeführten 7 Fällen von Gasausſtrömungen handelte es ſich gleichzeitig 4 mal um die Wiederbelebung von Perſonen, die ſich in ſelbſtmörderiſcher Abſicht durch Einatmung von Leuchtgas vergiftet hatten. In 3 Fällen waren die unter Benutzung von Sauerſtoff angeſtellten Wiederbelebungsverſuche von Erfolg begleitet. Eine ganz außerge wöhnlich ſtarke Inanſpruchnahme der Feuerwehr fand am 22. Mai infolge der durch ſtarken Gewitterregen verurſachten zahlreichen Kellerüberſchwemmungen ſtatt. Innerhalb 1½ Stunden wurde die Feuerwehr 70 mal alarmiert, darunter 60 mal durch öffentliche Feuermelder. Sämtliche Stellen wurden abgefahren; eine wirkliche Gefahr für Perſonen oder Eigentum lag nirgends vor; in vielen Fällen war die Überſchwemmung unerheblich, ſo daß Hilfe nicht erforderlich war. In 27 Fällen wurden in der Zeit vom 22.—26. Mai Keller mittels Dampfſpritzen oder Kellerpumpen ausgepumpt, wofür der Stadt im ganzen 707,10 ℳ vergütet wurden. Eine Vermehrung der Kellerpumpen um 2 Stück iſt für das nächſte Jahr in Ausſicht ge⸗ nommen. Feuerpolizei. Der Geſchäftsgang zur Erledigung der feuerpolizeilichen Angelegenheiten iſt derſelbe geblieben. Die ſpezielle Bearbeitung aller feuerpolizeilichen Sachen erfolgt, ſofern ſich der Branddirektor nicht einzelne perſönlich vorbehält, durch diejenige Dienſtſtelle (Wache), zu deren Bezirk die Angelegenheit gehört. Wie im Vorjahre war u. a. wieder eine große Zahl von Reviſionen und Bearbeitungen erforderlich, die ſich auf Benzinlager, Autogaragen, Warenhäuſer und Theater bezogen. Innerhalb des Be⸗ reiches der ſtädtiſchen Verwaltung wurden die im Vorjahre für die Feuerſicherheit des Elektrizitätswerks und der Gasanſtalten geforderten Maßnahmen im ganzen Umfange zur Ausführung gebracht. Der Brand eines Schulgebäudes in dem Städtchen Collinwood der Vereinigten Staaten im März 1908, bei dem über 100 Kinder umkamen, gab der Direktion Veranlaſſung, ſämtliche Schulen auf Feuerſicherheit zu prüfen. Wenn auch die ſtädtiſchen Schulen im allgemeinen dasjenige Maß von Feuerſicherheit beſitzen, welches unbedingt gefordert werden muß, ſo ergaben die Reviſionen doch, namentlich bei den älteren Schulen, verſchiedene Mängel, deren hauptſächlichſter darin beſteht, daß das Kellergeſchoß mit den Treppenhäuſern in direkter Verbindung ſteht. Unter Mitwirkung des Brand⸗ direktors hat die ſtädtiſche Hochbauverwaltung allgemeine Regeln für die Feuerſicherheit in öffentlichen Gebäuden aufgeſtellt, auf Grund deren die Hochbauverwaltung die in feuer⸗ polizeilicher Hinſicht beſtehenden Mängel bei den Schulen — ſoweit als irgend möglich — abſtellen laſſen wird. Einige Schwierigkeiten verurſachte die Durchführung der im feuerſicherheitlichen Intereſſe für das Schillertheater geſtellten Forderungen, insbeſondere die Um⸗ kleidung der hölzernen Tragekonſtruktion ſowie der Wände und Decken des Orcheſter⸗ raumes mit Eiſenblech bzw. Asbeſtpappe. Sämtliche im Orcheſterraum befindliche Licht⸗ leitungen, die bisher frei in Bündeln herumhingen, wurden ordnungsmäßig verlegt, die Beleuchtungskörper vorſchriftsmäßig befeſtigt. Im Berichtsjahre wurden insgeſamt 951 Sicherheitswachen geſtellt und zwar 929 gegen Entgelt, 22 ohne Entgelt. Die Feuerlöſcheinrichtungen des Königlichen Schloſſes wurden halbjährlich, diejenigen der ſt äd tiſchen Gebäude und der Bahn⸗