— 90 — wurde auf beſonders begründeten Antrag in einem Falle die Befugnis an einen Hand⸗ werker (Mechaniker) verliehen, welcher noch nicht das 24. Lebensjahr vollendet hatte. In 9 Fällen, einſchließlich 1 Fall aus dem Vorjahre, waren Streitigkeiten auf Grund der Reichs⸗Gewerbeordnung zu entſcheiden (1907 und 1906 je 6). Hiervon betrafen: 1 das Aufnahmerecht, 1 die Beitrittspflicht, 3 die Beitragszahlung, 1 das Lehr⸗ verhältnis, 2 die Obermeiſterwahl, 1 die Geſchäftsleitung des Obermeiſters. Von dieſen wurden 5 Fälle durch förmliche Entſcheidung und 2 durch Zurücknahme bzw. auf andere Weiſe erledigt, 2 Streitigkeiten blieben ſchwebend. Wie im Vorjahre waren für 1908 an Handwerkskammerkoſt e n 2764,85 ℳ aufzubringen. Nach dem feſtgeſetzten Verteilungsmaßſtabe waren wiederum 5½ - um⸗ zulegen. Die Umlage erfolgte wie bisher nach Maßgabe der Zahl der vorhandenen Hand⸗ werksbetriebe und der in denſelben beſchäftigten Geſellen und Lehrlinge. Nach der An⸗ ordnung des Herrn Oberpräſidenten der Provinz Brandenburg vom 25. April 1908 — A. Bl. 1908 S. 215 — bildet von jetzt ab den Maßſtab für die von der Handwerkskammer vorzunehmende Verteilung der Koſten die ſtaatlich veranlagte Gewerbeſteuer der ſelbſt⸗ ſtändigen Handwerter, ſoweit ſie auf dem Ertrage des Handwerks beruht. — Auf die im vorjährigen Berichte erwähnte Beſchwerde einer handelsgerichtlich eingetragenen Bau⸗ firma gegen die Heranziehung zu den Koſten der Handwerkskammer iſt durch den Herrn Oberpräſidenten beſtimmt worden, daß die Firma inſoweit verpflichtet iſt, zu den Hand⸗ werkskammerkoſten Beiträge zu leiſten, als der Betrieb des Baugeſchäfts in Frage kommt; dagegen bleibt der Betrieb der Holzbearbeitungsfabrik von den Handwerkskammerbei⸗ trägen frei. Wegen unterlaſſener Einreichung des Lehrvertrages wurde auch in dieſem Jahre gegen einen Lehrmeiſter eine Geldſtrafe von 5 ℳ verhängt und vollſtreckt. Bei der durch den Herrn Oberbürgermeiſter als Wahlkommiſſar des Herrn Re⸗ gierungspräſidenten geleiteten Neuwahl eines Mitgliedes der Handwerkskammer nebſt Erſatzmannes und eines Mitgliedes des Geſellenausſchuſſes nebſt Erſatzmannes — an Stelle der ſatzungsgemäß ausſcheidenden Mitglieder — für die Innungen des 1. Wahlbezirks der II. Abteilung (Stadtkreiſe Charlottenburg, Rixdorf und Schöneberg) wurden für die Wahlperiode vom 1. April 1909 bis zum 31. März 1915 gewählt: Tiſchlerobermeiſter Emil Eckert in Rixdorf, Kneſebeckſtr. 37, als Kammermitglied, Schmiedeobermeiſter F. Schidzig, hier, Eauerſtr. 31, als Erſatzmann, Tiſchlergeſelle Auguſt Hammel, hier, Charlottenburger Ufer 12, als Geſellenausſchußmitglied, Tiſchlergeſelle Eduard Brödenfeld in Rixdorf, Richardſtr. 18, als Erſatzmann. Mit dem 19. Januar 1909 iſt bei der Handwerkskammer in ihren Geſchäftsräumen — Neue Friedrichſtr. 471 — eine Rechtsauskunftſtelle eingerichtet worden, welche den Handwerkern zur Benutzung empfohlen wird. Sprechſtunden Dienstags und Sonnabends 5—7 Uhr nachmittags. 3. Die Handelskammer in Berlin. Charlottenburg gehört zum Bezirk der Berliner Handelskammer, und zwar werden die Liſten der Wahlberechtigten für die Stadttreiſe Charlottenburg und Schöneberg ge⸗ meinſchaftlich aufgeſtellt. Der Bezirk war im Berichtsjahr durch die Kaufleute Stadtrat Caſſirer⸗ Charlottenburg, Stadtverordneter br Frentzel⸗ Charlottenburg und Michalski⸗ Schöneberg vertreten. Die Erhebung der Handelskammerbeiträge erfolgt unmittelbar durch die Handelskammer, jedoch hat der Regierungspräſident auf Anſuchen derſelben den Magiſtrat mit Wahrnehmung der Obliegenheiten als Vollſtreckungsbehörde für die Beitreibung rückſtändiger Handelskammerbeiträge im hieſigen Stadtkreiſe beſtimmt. 4. Die Märkte. Die 10 Pferdemärkte fanden im Berichtsjahre am 28. April, 12. Mai, 23. Juni, 14. Juli, 12. Auguſt, 8. September, 27. Oktober, 10. November, 1. Dezember 1908 und 9. März 1909 auf dem Marktplatze am Königsdamm ſtatt. Die nachbewilligten beiden Markttage ſind in die Monate November und Dezember gelegt worden. Die Wochen märkte wurden an den im Berichte für 1906 angegebenen Tagen auf den dort bezeichneten Plätzen einſchl. des im vorjährigen Berichte erwähnten weiteren Sonnabend⸗Nachmittagsmarktes in der Spreeſtraße abgehalten. Die 3 Kram⸗ (Jahr⸗) Märkte fanden am 2. Juni, 6. Oktober 1908 und 2. März 1909 ſtatt. Die Zahl der auf den Pferdemärkten aufgetriebenen Pferde und der Händler auf den Wochen⸗ und Krammärkten ergibt der Abſchnitt „Polizeiverwaltung“. Die Einrichtung des Sonnabend⸗Nachmittagsmarktes in der Spreeſtraße ver⸗ anlaßte ſchon bald nach der Beſchlußfaſſung durch die Gemeindebehörden einen Einſpruch ſeitens der Haus⸗ eigentümer und Mieter in der Spreeſtraße. Der Herr Polizeipräſident erachtete die geſchilderten Unzuträglich⸗ keiten damals für erheblich übertrieben und der Markt wurde, wie im vorjährigen Bericht erwähnt, feſtgeſetzt. Nachdem in dieſem Jahre infolge Ablaufs des Pachtvertrages, betreffend das Recht zur Erhebung des Stätte⸗ geldes auf den Wochen⸗ und Krammärkten, eine Neuverpachtung zur Ausſchreibung gelangte, erneuten ſich