— 9 IX. Rechtspflege, Militärangelegenheiten, Polizei. 1. Das Gewerbegericht. Von den Beiſitzern aus dem Stande der Arbeitnehmer hat einer ſein Amt nieder⸗ gelegt, weil er ſelbſtändiger Gewerbetreibender geworden, ein zweiter iſt wegen Verzuges nach außerhalb ſeines Amtes enthoben worden. Andere Veränderungen im Perſonal des Gewerbegerichts ſind nicht eingetreten. Über ſeine Geſchäftstätigkeit hat das Gewerbegericht einen Sonderbericht veröffentlicht, auf den verwieſen wird. Im Berichtsjahre ſind anhängig gemacht. . . . . . 1539 (1502)* Streitſachen Aus dem Vorjahre unerledigt übernommen 21 (18) „ Summe 1560 (1520) Streitſachen. Die Zahl der im Berichtsjahre anhängig gemachten Streitſachen iſt gegen das Vorjahr um 37 Klagen oder 2% gewachſen. An der Zunahme des Berichtsjahres ſind beteiligt: 2a) die Fabrikbetriebe mit . 46 Streitſachen b) die nicht unter die Zuſtändigkeit fallenden Sachen mit . 13 1 zuſammen 59 Streitſachen, während beim Baugewerbe die Zahl der Klagen um 21, beim übrigen Handwerk und Gewerbe um 1, zuſammen um 22 abgenommen hat. In 320 (131) Fällen haben mehrere Kläger gelaeiſchaftuich Klage erhoben; die Höchſtzahl der zu einer Streitgenoſſenſchaft vereinigten Kläger betrug 9 (19). Die Zahl der Kläger überhaupt 1741 (1755). Die Klagen ſind erhoben: 1908 1907 von Arbeitgebern gegen Arbeiterrrnrn 24 37 von Arbeitern gegen Arbeigeboerrree. 1504 1436 von Arbeitern gegen Arbeiterrr 11 29 Summe 1539 1502 Streitgegenſtand war: 1. Antritt, Fortſetzung, Auflöſung des Arbeitsverhältniſſes, Aushändigung oder Inhalt des Arbeitsbuches, Zeugniſſes, Lohnbuches, Arbeitszettels oder Lohnzahlungsbuches 82 49 2. Leiſtungen aus dem Arbeitsverhältis. 1097 1005 3. Rückgabe von Zeugniſſen, Büchern, Legitimationspapieren, Urkunden, Gerätſchaften, Kleidungsſtücken, Kautionen und dalcl.. 148 127 4. Anſprüche auf Schadenserſatz oder auf Zahlung einer Vertragsſtrafe wegen Nicht⸗ erfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der S rbſet r4r. welche die unter Nr. 1—3 bezeichneten Gegenſtände betreffen uſw. (§4 Abſ.1 Nr. 4 des Gewerbegerichts⸗ Leſescs), „ z 2 2 3 4 2 651 698 5. Berechnung und Anrechnung der Krankenverſicherungsbeiträge und Eintrittsgelder 6 7 (. Anſprüche aus gemeinſamer Arbeit von Arbeitern desſelben Arbeitgebers gegen⸗ einaunder. K 7 2 zuſammen 1991 1888 darunter Anſprüche zu 4 gemeinſam mit denen zu 3 ode 2 452 386 Wie oben 1539 1502 In den Klagen zu 4 wurde allein in 430 (473) Fällen Entſchädigung wegen nicht innegehaltener Kün⸗ digung gefordert, d. ſ. 28% (31,5%) aller Klagen. Davon iſt in 256 (293) Fällen nur dieſe Entſchädigung und in 174 (180) Fällen daneben noch eeicer Lohn beanſprucht. Die erſte Verhandlung fand im Berichtsjahre — faſt regelmäßig — vor dem Vor⸗ ſitzenden allein, die weitere Verhandlung vor dem mit 4 Beiſitzern beſetzten Spruchgericht ſtatt. Die Sitzungen des letzteren wurden halbjährlich im voraus feſtgeſetzt und die Beiſitzer für jede Sitzung ausgeloſt. Es wurden 98 (93) Terminstage abgehalten, und zwar 62 (57) vor dem Vorſitzenden allein und 36 (36) vor dem Spruchgericht. Die Zahl der an den Terminstagen verhandelten einzelnen Streitſachen betrug vor dem Vorſitzenden 1449 (1428), vor dem Spruchgericht 405 (388), zuſammen 1854 (1816). Die Höchſtzahl der an einem Tage verhandelten Klagen beziffert ſich auf 32 (35) vor dem Vorſitzenden und 16 (14) vor dem Spruchgericht, die Jahresdurchſchnittszahl auf 23 (25) vor dem Vorſitzenden und 11 (11) vor dem Spruchgericht. In 48 (71) Fällen wurden die Klagen wegen ganz offenbarer ſachlicher oder örtlicher unzuſtändigkeit durch formloſen Beſcheid des Vorſitzenden ohne vorgängige mündliche Verhandlung zurückgewieſen. Beweisaufnahme war in 129 (131) Streitſachen erforderlich, d. ſ. 8,4% (8,7%) der erledigten Klagen; 188 (201) Zeugen und Sachverſtändige wurden vernommen. Die eingeklammerten Zahlen beziehen ſich auf das Vorjahr.