% 4% Von den 1539 Streitſachen ſind nur 286 (331) Klagen oder 18,6% (21%) ſchriftlich eingereicht; davon mußten 122 (113) Klagen zur weiteren notwendigen Ergänzung zurück⸗ gegeben werden. Brauchbare Klagen ſind ſomit nur 164 (218) oder 10,6% (14%) eingereicht. 0. 4 1375 (1302) oder 89,4% (86%) wurden zum Protokoll des Gerichtsſchreibers erklärt. Die in zahlreichen Fällen in der Gerichtsſchreiberei erteilte mündliche Rechtsbe⸗ lehrung hat auch im Berichtsiahre ihre Wirkung nicht verfehlt. Die ſtetig ſteigende Zahl der mündlich erklärten Klagen dürfte zum überwiegenden Teil auf dies beliebte und leicht erreichbare Auskunftsmittel zurückzuführen ſein. Berufungsfähige Urteile (über 100 ℳ) ſind ergangen 34 (106) Berufung iſt eingelegt in Fällen: 5 (5) davon ſind erledigt... 3 Fälle durch Beſtätigung des Urteils erſter Inſtanz. Unerledigt geblieben ſindd. 2 Fälle. Die im Vorjahre im Reſt verbliebenen 4 Berufungen ſind wie folgt erledigt worden: Das Urteil iſt beſtätigt in 2 Fällen, 1 „ geändert „ 2 Fällen. Geldſtrafen wurden feſtgeſetzt: Gegen 3 Parteien wegen Nichterſcheinens 50 ℳ. In einem Falle wurde wegen nachträglicher genügender Entſchuldigung die verhängte Geldſtrafe wieder aufgehoben. Für die Tätigkeit des Gewerbegerichts werden Gebühren nicht erhoben. Ebenſo bleiben Schreibgebühren und bare Auslagen für Zuſtellungen außer Anſatz. Die Geſamt⸗ koſten für das Gewerbe⸗ und Kaufmannsgericht an Beſoldungen, Miete, Licht, Heizung, Reinigung, Druck⸗, Portotoſten uſw. werden von der Stadtgemeinde getragen und ſind für das Berichtsjahr mit rund 24 000 ℳ zum Anſatz gebracht. Außerdem wurden gezahlt: Entſchädigung an die Beiſtzernrnrn.... 912 ℳ. An Einnahmen — Geldſtrafen — waren zum Soll geſtellftltt. 30 ℳ, welche voll eingegangen ſind. Als Einigungsamt iſt das Gewerbegericht im Berichtsjahre nicht in Tätigkeit getreten. Gutachten ſind im Berichtsjahre nicht gefordert worden. An den Reichstag iſt einer Anregung des Verbandes Deutſcher Gewerbegerichte entſprechend auf einſtimmigen Beſchluß der Antrag geſtellt worden, den § 6 des Geſetz⸗ entwurfes betreffend Arbeitskammern dahin zu ändern, daß die neuzubildenden Arbeits⸗ tammern bei Einigungsverhandlungen nicht mit den Einigungsämtern der Gewerbegerichte in Konkurrenz treten und ferner die Arbeitskammern den Gewerbegerichten nicht als zweite Inſtanz für den Fall gegenübergeſtellt werden, wenn die Einigungsverhandlungen bei dem zuſtändigen Gewerbegericht erfolglos verlaufen ſind. 2. Das Kaufmannsgericht. Mit Rückſicht auf den größeren Umfang der Geſchäfte des Gerichts und da die be⸗ ſoldeten Stadträte in vollem Umfange für die eigentlichen fortgeſetzt zunehmenden Magiſtratsgeſchäfte in Anſpruch genommen werden, erſchien es dem Magiſtrat notwendig, den Vorſitz von der bisherigen Verbindung mit der Stelle eines beſoldeten Stadtrats ab⸗ zulöſen und die Stellung des Vorſitzenden des Kaufmannsgerichts (verbunden mit der des Vorſitzenden im Gewerbegericht) ſelbſtändig zu geſtalten. Zur Ermöglichung dieſer Organiſation hat der bisherige, ſeit Einrichtung des Gerichts tätige Vorſitzende Stadtrat Boll ſein Amt niedergelegt. An ſeiner Stelle iſt der Vorſitzende des Gewerbegerichts, „Magiſtratsaſſeſſor Dbr Lands berger, von dem Magiſtrat zum Vorſitzenden des Kauf⸗ mannsgerichts gewählt worden. Der bisherige erſte ſtellvertretende Vorſitzende, Magiſtrats⸗ aſſeſſor Dbr Mann, iſt infolge ſeiner Wahl zum Stadtrat in Rixdorf ausgeſchieden. Zu ſtellvertretenden Vorſitzenden wurden die Magiſtratsaſſeſſoren Dbr Stolze und Ir P r ü h ß beſtellt. Die Gerichtsſchreiberei des Kaufmannsgerichts war auch im Berichtsjahre mit der des Gewerbegerichts vereinigt. Veränderungen unter den Beiſitzern des Kaufmannsgerichts ſind im Berichtsjahre nicht eingetreten, Es wurden im abgelaufenen Geſchäftsjahre 468 (405)* Streitſachen anhängig gemacht. Hierzu kommen 18 (4) aus dem Vorjahre übernommene Streitigkeiten, ſo daß im ganzen 486 (409) Sachen zu erledigen waren; 9 von ihnen waren am Jahresſchluſſe noch unerledigt und mußten in das neue Jahr übernommen werden. Die Zahl der neu angebrachten Klagen hat ſomit um 63 (145), d. ſ. 16% (56%) zugenommen. Die Zahl der Kläger betrug 475 (411). Klagen wurden erhoben: von Kaufleuten gegen Gehilfen. 16 (18). von Gehilfen gegen Kaufleudſe. — 452 (391). 158 155). 4 2ie Klammern geben zum Vergleich die Zahlen des Vorjahres an. 13*