— 100 — Die im Berichtsjahr angebrachten Klagen verteilen ſich: 4) Nach den Streitgegenſtänden. Bei den Kaufleuten: Aufhebung des Dienſtverhältniſesesese. 2 Rückforderung des Speſen⸗ und Provifionsvorſchuſſesesese 4 Konventionalſtrafe 8 Erſatz des Mankos 1 Anſprüche aus der Konkurrenzklauſell.. 1 Summe 16 Bei den Handlungsgehilfen und Lehrlingen: Rückſtändiges Gehalt, Proviſion, Speſen 207 Schadenerſatz wegen vorzeitiger Entlaſſunggg. 214 Herausgabe von Zeugniſſen oder Anderung des Inhalts derſelboen. 21 Herausgabe von Kleidungsſtücken, Spargeldern und dolc. 1 Erteilung eines Buchauszugesss. — 6 — — Summe 452 b) Nach der Tätigkeit der Gehilfen. männl. weibl. zuſammen. Geſchäftsführer und Betriebsleiter. 29 3 32 Reiende 91 — 91 Korreſpondeuhten 15 6 21 Einkäufer 3 — 3 Buchhaltetttn 54 20 74 Kontoriſten. 24 36 60 Expedienten. 8 2 10 Kaſſierere 5 10 15 Vertfäuferrnrn 69 90 159 Lagerverwalteitlttte 3 K 3 Dekorateurree.. 1 K 1 Lehrlingee. 4 2 6 männl. 306 weibl.169 zuſ. 475 Die niedrigſte Klageſumme betrug 1,19 ℳ, die höchſte 22 250 ℳ. Summen von 1000—10 000 ℳ ſind außerdem noch in 18 Fällen gefordert worden. Die erſte Verhandlung fand faſt regelmäßig vor dem Vorſitzenden alle in, die weitere Verhandlung vor dem mit 4 Beiſitzern beſetzten Spruchgericht ſtatt. Die Sitzungen des letzteren wurden nach Bedarf feſtgeſetzt und die Beiſitzer für jede Sitzung ausgeloſt. Es wurden 75 (68) Terminstage abgehalten, und zwar 55 (57) vor dem Vorſitzenden allein und 20 (11) vor dem Spruchgericht. Die Zahl der an den Terminstagen verhandelten einzelnen Streitſachen betrug vor dem Vorſitzenden 453 (400), vor dem Spruchgericht 179 (98), zuſammen 532 (498). Die Höchſtzahl der am einzelnen Sitzungstage verhandelten Sachen betrug vor dem Spruchgericht 14 (10), vor dem Vorſitzenden allein 14 (12), wobei zu bemerken war, daß die mündliche Verhandlung und die Feſtſtellung des Sachverhalts erheblich mehr Zeit erforderte als in den Prozeſſen vor dem Gewerbegericht. In 38 Fällen wurden die Klagen wegen ganz offenbarer, ſachlicher oder örtlicher Unzuſtändigkeit durch formloſen Beſcheid des Vorſitzenden ohne vorgängige mündliche Verhandlung zurückgewieſen. Beweisaufnahme war in 53 Streitſachen erforderlich, d. ſ. 11% der erledigten Klagen; 79 Zeugen und Sachverſtändige ſind vernommen worden. Von den Klagen ſind nur 254 oder 54% in brauchbarem Zuſtande ſchriftlich ein⸗ gereicht; die übrigen 214 oder 46% wurden zum Protokoll des Gerichtsſchreibers erklärt Von den ſchriftlich eingereichten Klagen mußte aber die Mehrzahl zurückgegeben werden, weil in den meiſten Fällen die Bezeichnung der Parteien oder der Klageinhalt ergänzt oder richtiggeſtellt werden mußte. Die mündliche Rechtsbelehrung in der Gerichtsſchreiberei hat auch im Berichtsjahre ihre Wirkung nicht verfehlt. 17 der erlaſſenen Urteile waren mit dem Rechtsmittel der Berufung anfechtbar, weil der Wert ihres Streitgegenſtandes den Betrag von 300 ℳ überſtieg. Von dem Rechts⸗ mittel iſt Gebrauch gemacht in 9 Fällen. Mit den aus den Jahren 1906 und 1907 reſtierenden 2 Sachen befanden ſich ſomit im Berichtsjahre in der Berufungsinſtanz 11 Sachen. Hiervon ſind im Berichtsjahre erledigt worden durch Beſtätigung des Urtels. 4 Sachen durch Abänderung des Urtels. 2 Sachen zuſammen 6 Sachen, ſo daß ſich noch in der Berufungsinſtanz befinden 5 Sachen. Als Einigungsamt iſt das Kaufmannsgericht im Berichtsjahre nicht in Tätigkeit getreten. Gutachten über Fragen, welche das kaufmänniſche Dienſt⸗ und Lehrverhältnis betreffen, ſind im Berichtsjahre nicht abgegeben. Dagegen ſind ſeitens des Kaufmanns⸗ gerichts in den bezeichneten Fragen drei Anträge an den Herrn Polizei⸗Präſidenten in Berlin bzw. an Bundesrat und Reichstag gerichtet worden.