— 104 — Außerdem erfolgte die Wahl der Schiedsmänner in Gemäßheit des § 18 des Ge⸗ ſetzes betreffend die Ausführung des Reichsgeſetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen in der erſten Sitzung des Stadtausſchuſſes zu Anfang des Jahres. Konzeſſionen wurden erteilt 1906 1907 1908 für Gaſtwirrſchaſten 19 24 33 für Schankwirtſchaften mit Branntweinſchank: 4) alte vorhandene Lokale. 188 231 166 p) neu errichtete Lokale 18 25 22 für Schankwirtſchaften ohne Branntweinſchank: 2) alte vorhandene Loôkale 293 366 323 b) neu errichtete Lokale 95 96 75 für Branntweinkleinhandlungen: a) unbeſcränkt. 13 4 4 p) in verſiegelten Flaſchen.. „ 42 90 125 74 für Trinkhallen 3 1 3 „ Gisbahneann 5 3 3 „ Baukantinen 8 21 13 „„neue Zimmer (Ausdehnungee ) 17 12 35 zum Handel mit Gften 25 37 28 für Schauſtellungen uſw. (§ 330 R.⸗G.⸗0O.. 11 7 6 „„ Dampfkeſſelanlagen. 15 18 24 „ gewerbliche Anlagaen 10 8 2 an Geſindevermieter und Stellenvermittlern 38 30 32 „,ẽOUfgndleige 223 4 1 2 zuſammen 852 1 009 845 (Gegen diesſeitige Entſcheidungen wurde im Berichtsjahre nur in ſechs Fällen Be⸗ rufung eingelegt, wovon zwei Erfolg hatten. An Koſten waren zum Soll geſtellt. 1171 Nicht einziehbar waren. 149 Wirklich eingegangen ſind. (622 ℳ 7. Militärangelegenheiten. Für die Einqnartierung eines Unteroffiziers, deſſen Unterbringung nach 0— 11. Juli 1888 9 8 ee Maßgabe des Ortsſtatuts vom 20. Januar 1889 erfolgte, entſtanden an Koſten einſchl. Verpflegung 33,15 ℳ, wofür vom Truppenteil der tarifmäßige Servis und die Verpflegung in voller Höhe mit 26,18 ℳ erſtattet wurden. in gemieteten Räumen mit Verpflegung An Zuſchuß zum Servis wurden im Rechnungsjahr 1275,05 ℳ ſeitens der Stadtgemeinde gezahlt. 11. Juli 1888 20. Januar 1889 Hausbeſitzern erhobenen Zuſchlage zu den Einquartierungskoſten iſt die am Ende des Rechnungsjahres 1907 verbliebene Summe von . 18 972,08 auf das Rechnungsjahr 1908 übertragen worden. Außerdem iſt ein bei den Reſten nachgewieſener Betrag von. 21,84 „ vereinnahmt worden ... 18 993,92 An Einquartierungs⸗ und Ausmietungskoſten ſind im Jahre 1908 verausgabt, abzüglich der vom Staate erſtatteten 26,18 %V..... 1282,02 „ ſo daß die Summe von.. 17711,90 ℳ auf das Rechnungsjahr 1909 übertragen werden konnte. Da jährlich rd. 2000 ℳ erforderlich ſind, wird die vorhandene Summe etwa 8 Jahre ausreichen, ſo daß neue Einquartierungs⸗ koſten in dieſem Zeitraum vorausſichtlich nicht zu erheben ſein werden. Auf Grund des Reichsgeſetzes vom 10. Mai 1892 wurden 11 557,74 ℳd Unter⸗ ſt ü tz ungen an die Familien der zu Friedensübungen eingezogenen Mann⸗ ſchaften gezahlt. Die Erſtattung dieſes Betrages erfolgt aus Reichsfonds. 89 Kriegsveteranen beantragten auf Grund des Reichsgeſetzes vom 22. Mai 1895 die Gewährung der Veteranenbeihilfe von 10 ℳ monatlich; vorgemerkt wurden 33, davon gelangten 46 in den Genuß der Beihilfe. Von dem vom Magiſtrat auf Grund des Ortsſtatuts vom von den