— 137 — Für die Zwecke eines Geneſungsheims, deſſen beabſichtigte Einrichtung wir bereits im Geſchäftsbericht des Vorjahres erwähnten, hat die Allgemeine Ortskranken⸗ kaſſe ein 34 Morgen großes, aus Wald und Wieſenland beſtehendes Grundſtück zum Preiſe von rund 14 000 ℳ in Kloſterheide bei Lindow i. d. Mark erworben. Uber die Ausführung der Baulichkeiten ſind jedoch noch keine Beſchlüſſe gefaßt. Durch Ortsſtatut vom 23. Dezember 1908, vI D 1270, — beſtätigt durch den Bezirks⸗ ausſchuß Potsdam unterm 3. Februar 1909, B 1403, — iſt auf Grund der §§ 2 und 54 des Krankenverſicherungsgeſetzes die Krankenverſicherungspflicht auf die Hausge werbe⸗ , 4. enden ausgedehnt worden. Dieſes Ortsſtatut erlangte mit dem 5. April 1909 iltigkeit. Gemäß § 58 und 76 e des Krankenverſicherungsgeſetzes waren 277 Streitig⸗ keiten, einſchl. 13 unerledigte Fälle aus dem Vorjahre, zu entſcheiden. Von dieſen betrafen: Zahl der Fälle 1908 1907 1906 a) Verſicherungs⸗ und Beitragspflicht. 49 42 42 b) Unterſtützungsanſprühe. 80 123 124 c) Erſatzanſprüche gegen Arbeitgeber gemäß § 50 des Krankenverſicherungs⸗ geſetzes und § 12 des Gewerbeunfallverſicherungsgeſetes 97 75 67 d) Ordnungsſtrafen der Kaſſenmitgliedenrurnen. 27 21 16 e) Sonſtige Streitigkeiien. 24 13 1 zuſammen 277 274 250 Die Erledigung erfolgte: durch förmliche Entſcheiduung 131 132 128 (d. i. Prozept 47% 48% 51% durch Vorbeſcheidod.. 2 11 28 durch Zurücknahme und auf andere Weie. 136 118 77 unerledigt bliben 8 13 17 Gegen die diesſeitige Entſcheidung wurde in 23 (1907 13, 1906 18) Fällen beim Amts⸗ oder Land⸗ gericht Klage erhoben. Von dieſen Klagen hatten 3 Erfolg, 17 wurden unter Beſtätigung der diesſeitigen Ent⸗ ſcheidung abgewieſen, 3 ſchweben noch. Die im vorigen Fahre ſchwebend gebliebene Klage wurde durch Auf⸗ hebung der getroffenen Entſcheidung erledigt. Die vorjährigen Entſcheidungen wurden außerdem noch in 11 Fällen angegriffen; in 9 Fällen wurde die diesſeitige Entſcheidung beſtätigt, in 2 Fällen aufgehoben. Im Berufungswege wurden beim Land⸗ bzw. Kammergericht 5 Klagen weiter verfolgt. Davon wurden 2 zurück⸗ gewieſen, 3 ſchweben noch. Von den im vorigen Jahre ſchwebend gebliebenen 4 Berufungsklagen wurde in 2 Fällen die Entſcheidung des Amtsgerichts aufgehoben, in 2 Fällen beſtätigt, davon je in einem Falle unter Aufrechterhaltung der diesſeitigen Entſcheidung. Die Zahl der Anträge der Zivilvorſitzenden der Erſatz⸗Kommiſſionen auf Fürſorge für erkrankte Militärpflichtige belief ſich auf ungefähr 100. Durch die Vermittlung des Magiſtrats wurde erreicht, daß die zuſtändigen Krankenkaſſen in die Heil⸗ behandlung eingriffen oder der Militärpflichtige die privatärztliche Behandlung nachwies. 2. Die Invalidenverſicherung. Auf Grund des § 64 Abſatz 6 des Invalidenverſicherungsgeſetzes wurde unterm 15. November 1908 vom Herrn Miniſter für Handel und Gewerbe eine neue Anweiſung für das Verfahren vor den unteren Verwaltungsbehörden (§§ 57—64 a. a. O.) erlaſſen, die bereits auf alle nach dem 31. Dezember 1908 eingegangenen Anträge anzuwenden war. Während nach der bisher gültigen Anweiſung vom 15. November 1904 nur diejenigen Invalidenrentenanträge in mündlicher Verhandlung mit den Beiſitzern zu erörtern waren, denen nach Anſicht der unteren Verwaltungsbehörde nicht zu entſprechen war, ſind nach der neuen Anweiſung alle Invalidenrentenanträge vor der verſtärkten unteren Ver⸗ waltungsbehörde zu verhandeln, nachdem vorher die körperliche Unterſuchung des Renten⸗ bewerbers, ſowie die ärztliche Begutachtung ſeines Geſunheitszuſtandes durch den Ver⸗ trauensarzt der Verſicherungsanſtalt herbeigeführt worden iſt. Demnach iſt mit der bis⸗ herigen Gepflogenheit der Landesverſicherungsanſtalt Brandenburg, die Wahl des Arztes in das Belieben der Rentenbewerber zu ſtellen, gebrochen worden. Die neue Anweiſung beſtimmt ferner, daß zu den Sitzungen der Vertrauensarzt zuzuziehen iſt. Außerdem iſt einem Vertreter der Verſicherungsanſtalt das bisher ſtreitige Recht eingeräumt, den münd⸗ lichen Verhandlungen beizuwohnen und ſich zur Sache zu äußern. Da ſich durch das neue Verfahren die Zahl der in mündlicher Verhandlung zu erörternden Rentenanträge mit Sicherheit um etwa das 5fache vermehren wird und allwöchentlich Sitzungen über Renten⸗ anträge und Rentenentziehungen abzuhalten ſind, wurde durch die Gemeindebehörden die Stelle eines Magiſtratsaſſeſſors bewilligt, welcher neben ſeiner ſonſtigen Tätigkeit als ſtellvertretender Magiſtrats⸗Kommiſſar für Invalidenſachen mit der ſtändigen Wahr⸗ nehmung der Sitzungen beauftragt werden ſoll. Auch bezüglich der Feſtſtellung der wirt⸗ ſchaftlichen Verhältniſſe der Rentenbewerber uſw. ſoll die Bearbeitung noch umfaſſender werden wie dies bereits früher der Fall war. Dies kommt beſonders in der Beantwortung eines von der Landesverſicherungsanſtalt Brandenburg neu herausgegebenen Fragebogens zum Ausdruck, zu dem der Herr Miniſter für Handel und Gewerbe das Muſter erlaſſen hat. Die Zahl der Rentenanträge ſelbſt ſteigert ſich naturgemäß von Jahr zu Jahr und hat ein ſtetes Wachſen des Verkehrs mit dem Publitum zur Folge. Das war auch im Berichtsjahr der Fall, wie aus den nachfolgenden Zahlen hervorgeht. 18