— 138 — An Invalidenrentenanträgen wurden 518 neu geſtellt (1907: 455, 1906: 385). Von dieſen und den aus dem Vorjahre unerledigt gebliebenen 90 608 Anträgen wurden 348 anerkannt. Die Höhe der bewilligten Renten bewegte ſich zwiſchen 118,20 ℳ und 249 ℳ. Abgewieſen wurden 69 Anträge wegen nicht erfüllter Wartezeit oder noch nicht eingetretener Erwerbsunfähigkeit, zurückgenommen oder ander⸗ weit erledigt wurden 72, während über 119 Anträge die Entſcheidung noch nicht ergangen iſt. An Zuſchußhonorar, das die Landesverſicherungsanſtalt für die zu den Rentenanträgen er⸗ forderlichen Gutachten mit je 5, in letzter Zeit 6 ℳ und den entſtehenden Portokoſten bewilligt hat, wurden 2183 ℳ (1907: 1879,80 ℳ, 1906: 1557,85 ℳ) von der Stadthauptkaſſe vorſchußweiſe gezahlt und von der Ver⸗ ſicherungsanſtalt erſtattet. An Altersrentenanträgen ſind 19 neu aufgenommen worden (1907: 31, 1906: 23), 3 aus dem Vorjahr unerledigt geblieben. Von dieſen insgeſamt 22 Anträgen wurden 11 anerkannt und Renten im Jahresbetrage von 161,40 ℳ bis 212,40 ℳ bewilligt, 3 wurden abgelehnt, 6 Anträge fanden durch Zurücknahme ihre Erledigung, während 2 am Schluſſe des Berichtsjahres unerledigt verblieben. Mündliche Verhandlungen über Rentenanträge und über Anträge wegen Rentenent⸗ ziehungen unter Zuziehung je eines Vertreters der Arbeitgeber und Verſicherten fanden 19 (1907: 17, 1906: 11) mal ſtatt. Die Wirkung der neuen Miniſterial⸗Anweiſung tritt in der Zahl der mündlichen Verhandlungen hier noch nicht in Erſcheinung. In den angegebenen 19 Verhandlungsterminen wurde über 161 Fälle (1907: 152, 1906: 111) verhandelt. Das Ergebnis war, daß in 90 Fällen für Gewährung, in 21 Fällen für Verſagung, in 33 Fällen für Entziehung und in 7 für Fortgewährung der Invalidenrente geſtimmt wurde, während 10 Fälle anderweit erledigt wurden. An Koſten, welche die Arbeitnehmerbeiſitzer für Zeitverſäumnis und bare Auslagen beanſpruchten, entſtanden 43,15 ℳ, die von der Landesverſicherungsanſtalt Brandenburg erſtattet wurden. Anträge auf Heilbehandlungen (§ 18 des Invalidenverſicherungsgeſetzes) — außer ſolchen, bei denen es ſich um Lungenkranke handelte — ſind in mehreren Fällen durch den Magiſtrat als untere Verwaltungsbehörde bei der Landesverſicherungsanſtalt geſtellt worden. In einigen Fällen wurde durch letztere die Verſchickung der Erkrankten in geeignete Heilanſtalten bewirkt. Wegen der von Militärärzten zur Heilbehandlung empfohlenen Ge⸗ ſtellungspflichtigen gilt das im Vorjahre Berichtete. Von der Verſicherungspflicht wurden gemäß § 6 des Geſetzes 17 Perſonen (1907: 35, 1906: 37) auf Antragbefreit, und zwar weil ſie einen die Mindeſtinvalidenrente (116,40 ℳ) überſteigenden Ruhelohn bezogen, oder weil ihnen eine Unfallrente von mindeſtens demſelben Betrage zuſtand. Die Erſtattung der Hälfte der verwendeten Beiträge, deren Rückzahlung gemäß §§ 42—44 des Geſetzes zuläſſig iſt, wurde beantragt: a)von weiblichen Perſonen, die eine Ehe eingegangen waren, in 1153 Fällen (1907: 1104, 1906: 1024), mithin gegen das Vorjahr 4,4% mehr (1907: 7,8%, 1906: 4,6%). Die Belehrung über die erheblichen Vorteile der Weiterverſicherung hatte bei den jungen Frauen — wie in den früheren Jahren — leider wenig Erfolg; b) von 6(1907: 5, 1906: 3) Verſicherten wegen dauernder, durch den Unfall hervor⸗ gerufener Erwerbsunfähigkeit, denen aber nach § 15 des Geſetzes eine Invaliden⸗ rente nicht zuſtand, weil die ihnen gewährte Unfallrente jene überſteigt; c)von Hinterbliebenen verſtorbener Verſicherter in 152 (1907: 150, 1906: 125) Fällen. Die Berichtigung von Quittungskarten, die von der Landesverſicherungsanſtalt bzw. dem Königlichen Polizeipräſidenten überſandt wurden, erfordert noch immer eine recht erhebliche Tätigteit. Es wurden 843 Quittungskarten berichtigt (1907: 894, 1906: 950). Außerdem mußten wie im Vorjahr in z ahl⸗ reichen Fällen rückſtändige Marken von ſäumigen Arbeitgebern (Hausbeſitzern uſw.), die für die von ihnen Beſchäftigten Beiträge zur Invalidenverſicherung nicht entrichtet hatten, eingezogen werden. Die deswegen im Voriahre bei der Landesverſicherungsanſtalt Brandenburg beantragte vermehrte Tätigkeit der Kontrollbe⸗ amten im hieſigen Stadtbezirk wurde am 12. Mai 1908 unter Hinweis auf die für 1910 in Ausſicht ſtehende Ab⸗ änderung des Invalidenverſicherungsgeſetzes abgelehnt. Gemäß §§ 155 und 157 des Geſetzes wurde der Magiſtrat, als untere Verwaltungsbehörde, zur Ent⸗ ſcheidung von Streitigkeiten in 24 (1907: 97, 1906: 71) Fällen angerufen. Davon wurden er⸗ ledigt: 1908 1907 1906 durch förmliche Entſchedungg... 2 15 10 durch Vorbeſcheiddds. 17 29 16 durch Zurücknahme und auf andere Weiſe 5 53 45 unerledigt am Jahresſchluſſe bliben — — — In keinem Falle (1907 in 5, 1906 in 6 Fällen) wurde die diesſeitige Entſcheidung durch Beſchwerde bei dem Regierungspräſidenten angefochten. 3. Die Unfallverſicherung. Gewerbe⸗ und Bauunfallverſicherung. Im Berichtsjahre ſind 395 (1907: 616, 1906: 367) Betriebe zur Unfallverſicherung zur Anmeldung gekommen. Hiervon entfielen auf die Nordöſtliche Baugewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft 155 Betriebe; dann folgt die Nord⸗ öſtliche Eiſen⸗ und Stahl⸗Berufsgenoſſenſchaft mit 99, die Fuhrwerks⸗Berufsgenoſſenſchaft mit 66, die Lagerei⸗Berufsgenoſſenſchaft mit 21, die Fleiſcherei⸗Berufsgenoſſenſchaft mit 20 Betrieben. Der Reſt verteilt ſich mit 8, 7, 6 und weniger Betrieben auf die übrigen Berufsgenoſſenſchaften. Die Aufnahme in das Kataſter wurde bei 18 Betrieben abgelehnt; Beſchwerden hiergegen wurden nicht eingelegt. Zur Löſchung im Kataſter kamen wegen Einſtellung des Betriebes und wegen Verzugs des Inhabers nach außerhalb 176 Betriebe. Gemäß § 104 des Gewerbe⸗Unfallverſicherungsgeſetzes wurden gegen 3 zahlungsunfähige Bauunter⸗ nehmer edaſe Sicherung der Berufsgenoſſenſchaft hinſichtlich der fällig werdenden Prämienbeträge Anord⸗ nungen erlaſſen. Einſpruch gegen die vorläufigen Rentenfeſtſetzungen der Berufsgenoſſenſchaften wurde von 16 (1907: 19, 1906: 17) Unfallverletzten erhoben. 22 (1907: 21) Rentenempfänger hatten den Antrag auf Kapitalabfindung ihres Rentenanſpruches geſtellt. Den zuſtimmenden Gutachten der Armendirektion ſchloß ſich die untere Verwaltungsbehörde an. Auf Antrag der Nordöſtlichen Baugewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft, der Holz⸗ und der Bekleidungsinduſtrie⸗ SSate 1806 1 c. 1). gemäß § 121 des Gewerbe⸗Unfallverſicherungsgeſetzes je 1 Beamter vereidigt (1907: 4 Fälle, 2 all). Zur Deckung der Entſchädigungen für Unfälle, welche bei Bauten von geringerer als ſechstägiger Dauer (§ 230 des Bau-Unfallverſicherungsgeſetzes) vorgekommen ſind, wurden auf die Stadtgemeinde für 1908 661,39 umgelegt (1907 wurden 659,86 ℳ, 1906 809,54 ℳ an die Verſicherungsanſtalt der Nordöſtlichen Baugewerks⸗ Berufsgenoſſenſchaft abgeführt). 7