45) Anfragen, ob ein gerichtliches Einſchreiten im Intereſſe der Kinder geſchiedener Eheleute erforderlich iſt, 76 ſonſtige Sachen. Dazu kommen Beſtätigungen 1052 (gegen 893) zum Vormunde, 56 (gegen 48) zum Gegen⸗ vormunde, 100 (gegen 116) zum Beiſtande und 413 (gegen 278) zum Pfleger. Im ganzen ſind alſo 3883 Schrift⸗ ſtücke bearbeitet worden. Unter der Aufſicht des Gemeindewaiſenrats ſtanden am 1. April 19088.... 6 243 Mündel. Der Zugang für 1908 betirug. 1 341 der Abgaang 1 042 299 ſo daß am 31. März 1909 ein Beſtand von. 6 542 Mündeln verblieb. Der Abgang von Mündeln fand aus folgenden Gründen ſtatt: Großjährig wurden 309 Verſtorhen ſus 3. 120 Legitimiert wurden... 100 Aus Charlottenburg verzogen 440 Weil die Pflegſchaft infolge Wegfalles des Grundes aufgehoben wurde und aus anderen Günden 73 Wie oben 1 042 Aufſicht über die Haltekinder. Die Aufſicht über die Haltekinder, d. h. die gegen Entgelt von den Eltern oder ſonſtigen Verpflichteten in Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren wird durch die einzelnen Waiſenräte, Waiſenpflegerinnen und Stadtärzte als Beauftragte des Königlichen Polizei⸗Präſidiums geführt. Über jedes Kind wird halbjährlich berichtet. Daneben erfolgen Sonderberichte, ſobald Anträge zu ſtellen oder irgend welche Maßnahmen zu treffen ſind. Haltekinder waren am 1. April 1908 der Aufſicht des Gemeinde⸗ waiſenrats unterſtelltt... 346 darunter 271 unter 1 Jahr Der Zugang für 1908 beirug.. 357 darunter 174 unter 1 Jahr Der Abgaang. 304 53 Der Beſtand am 31. März 1909090... 399 darunter 98 unter ein Jahr. Der Abgang an Haltekindern fand aus folgenden Gründen ſtatt: Verſtorben ſinundd... 26 darunter 14 unter 1 Jahr, das 6. Lebensjahr vollendeten. 15 aus Charlottenburg verzogen.. 136 in ſtädtiſche Koſtpflege wurden übernommen 84 von dem Vater, der Mutter oder den Eltern wurden in eigene Pflege übernommen. 36 in unentgeltliche Pflege von dritten über⸗ nommen 7 Wie oben 304 Generalvormundſchaft (Berufsvormundſchaft). Der Umfang der Tätigkeit der Generalvormundſchaft hat im abgelaufenen Rechnungsjahre eine weſentliche Erweiterung erfahren. Es gingen Geburtsanzeigen ein 806 (gegen 656 im Jahre vorher), von denen 725 Kinder in Charlottenburg, 81 Kinder auswärts geboren waren. Von den 806 Kindern kamen unter Generalvormundſchaft 555. Das Verfahren wurde eingeſtellt in 169 Fällen, und zwar: infolge Todes bei 38, Verzuges bei 11, Heirat der Mutter bei 37, Beſtellung eines anderen Vormundes bei 83 Fällen. Das Verfahren ſchwebt noch in 82 Fällen. Die Vormundſchaft erloſch im Laufe des Jahres infolge Todes des Mündels in 77, infolge Legitimation in 37, infolge Verzuges in 14, zuſammen in 128 Fällen, ſo daß 427 Mündel unter Vormundſchaft verblieben. Dazu kommen 357 am 1. April 1908 unter Generalvormundſchaft befindliche Kinder, ſo daß am 1. April 1909 im ganzen 784 Kinder unter Generalvormundſchaft ſtanden. Von dieſen 784 Kindern befanden ſich am 1. April 1909 a) bei der Mutter 317, b) in Haltepflege in Charlottenburg 154, außerhalb 128, c) in ſtädtiſcher Pflege 185. Von den 555 Müttern waren 15 Witwen und 4 geſchiedene Ehefrauen, 536 Un⸗ verheiratete. In dem im Oktober 1908 in Weſtend neu eröffneten Säuglingsheim wurden auf die der Stadt Charlottenburg zuſtehenden Freiſtellen 9 Mütter mit ihren Kindern unter⸗ gebracht; außerdem wurden dort 6 ſchwächliche Kinder ohne Mutter aufgenommen. Zur Entbindung kamen aus ihm in das Krankenhaus Kirchſtraße und gingen nach der Ent⸗ bindung wieder nach ihm zurück 8 Mütter. Im allgemeinen machen die Mütter von der ihnen durch das Wöchnerinnenheim Kirchſtraße und das Säuglingsheim Weſtend gebotenen Gelegenheit, eine Zeitlang dort mit ihren Kindern zuſammenzubleiben, noch zu wenig Gebrauch. Es bedarf oft großer Uberredungskunſt, um ſie davon zu überzeugen, wie gut der Aufenthalt dort für ſie und ihr Kind iſt. Die Generalvormundſchaft iſt bemüht, wenn irgend möglich, dafür zu ſorgen, daß der Zuſammenhang zwiſchen Mutter und Kind erhalten bleibt. Das iſt aber in der