, 14 — Auf den Bericht vom 14. April d. I. will Ich Meiner Reſidenzſtadt Charlottenburg für den dortigen zweiten Bürgermeiſter und den Stellvertreter des Stadtverordneten⸗Vorſtehers die Befugnis zum Tragen der goldenen Amtskette bei geeigneten Gelegenheiten, als ein mit den betreffenden Amtern dauernd verbundenes Recht in Gnaden hierdurch verleihen. Achilleion, Corfu, den 23. April 1909. gez. Wilhel m. R. ggez. von Moltke. An den Miniſter des Innern.“ Allgemeine Angelegenheiten der Berwaltung. Der Städtiſche Preſſedienſt. In dem Beſtreben, die Tagespreſſe ſchnell und ein⸗ gehend über wichtige Vorkommniſſe in der ſtädtiſchen Verwaltung zu unterrichten und andererſeits die Mitglieder der ſtädtiſchen Verwaltung mit Nachrichten über die Charlotten⸗ burger Verwaltung und kommunale Angelegenheiten im allgemeinen bekannt zu machen, beſchloß der Magiſtrat im Berichtsjahr die Einrichtung des „Städtiſchen Preſſedienſtes“, der dem Statiſtiſchen Amte angegliedert und der Leitung des Direktors des Statiſtiſchen Amtes unterſtellt wurde. Die erſte Aufgabe erfüllt der Städtiſche Preſſedienſt dadurch, daß er einmal den Charlottenburger und Berliner Tageszeitungen jeder Parteirichtung (zurzeit 30) gleich⸗ zeitig und unentgeltlich Nachrichten über Vorgänge in der ſtädtiſchen Verwaltung, deren Bekanntmachung im Intereſſe der Allgemeinheit wie der Verwaltung ſelbſt liegt, zuſendet und zweitens der Preſſe jederzeit auf Anfragen Auskünfte über Vorgänge in der ſtädtiſchen Verwaltung gibt. Den ſtädtiſchen Beamten und Angeſtellten iſt es unterſagt, der Preſſe Mitteilungen über amtliche Angelegenheiten zu machen. Alle Nachrichten an die Preſſe dürfen nur durch den Städtiſchen Preſſedienſt herausgegeben werden. Um über alle wichtigen Vorgänge in der ſtädtiſchen Verwaltung unterrichtet zu ſein, gehen dem Leiter des Städtiſchen Preſſedienſtes die Tagesordnungen ſämtlicher Sitzungen zu. Er hat außerdem die Befugnis, allen Sitzungen mit Zuſtimmung des Vorſitzenden beizuwohnen. Die Vorſitzenden der Deputationen und Ausſchüſſe ſowie die Dezernenten machen dem Städtiſchen Preſſedienſt Mitteilung über Beſchlüſſe, die ſich zur Weitergabe an die Tagespreſſe eignen. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher hat mit dieſer Organiſation des Preſſedienſtes ſein Einverſtändnis erklärt, und es werden Mitteilungen aus dem Tätigkeitsgebiet der Stadtverordneten⸗Verſammlung in gleicher Weiſe behandelt. Um ſeine zweite Aufgabe zu erfüllen, die Mitglieder der ſtädtiſchen Verwaltung über Preſſenachrichten, welche die ſtädtiſche Verwaltung und kommunale Angelegenheiten im allgemeinen betreffen, zu unterrichten, verfolgt der Städtiſche Preſſedienſt die Charlotten⸗ burger, Berliner und einige größere auswärtige Tageszeitungen und legt Zeitungsausſchnitte den betreffenden Dezernenten vor. Die Zeitungsausſchnitte werden ſachlich geordnet, in der Regiſtratur des Städtiſchen Preſſedienſtes aufbewahrt oder gegebenenfalls zu den Akten genommen. Die Einrichtung hat ſich bisher bewährt und die Anerkennung der Tagespreſſe ge⸗ funden. Die Nachrichten werden nicht nur von den Berliner, ſondern auch vielfach von auswärtigen Zeitungen abgedruckt. Von der Möglichkeit, ſich bei dem Städtiſchen Preſſe⸗ dienſt über Vorgänge in der ſtädtiſchen Verwaltung zu unterrichten, wird in umfangreicher Weiſe Gebrauch gemacht. Der Städtiſche Preſſedienſt hat ſeit ſeiner Einrichtung (Mitte des Monats Dezember) bis zum Schluß des Berichtsjahres (31. März) rund 100 Nachrichten an die Zeitungen verſandt. Arbeiterausſchüſſe. Die Beſtimmungen über die Errichtung und die Tätigkeit der Arbeiterausſchüſſe für die Arbeiter der Stadt Charlotten⸗ burg ſind durch den im Anhang abgedruckten Nachtrag 1 vom 22. Januar 1910 ergänzt worden. 2. Die Stadtverordneten⸗Verſammlung. Geſchäſtsführung“. Die Verſammlung konnte bei Beginn des Geſchäftsjahres 1909 ihre Tätigkeit mit der Vollzahl von 72 Mitgliedern aufnehmen. Da im Laufe des Jahres 4 Stadtverordnete (Dr de Gruyter, Liebe, Scholz, Dr Spiegel) ausgeſchieden waren, verblieben am Jahresſchluß nur noch 68 Mitglieder. Die Zahl der abgehaltenen Sitzungen betrug: 1909 1908 1907 1906 1905 1904 1903 1902 1901 1900 1899 24 20 19 21 22 23 28 31 24 25 29 Im laufenden Jahre und den 10 vorhergehenden Jahren ſind der Verſammlung einſchließlich der im Vorjahre unerledigt gebliebenen Vorlagen zugegangen: Der Bericht umfaßt das Kalenderjahr 1909.