— 27 — Im einzelnen iſt folgendes zu erwähnen: i i 3 tetats ſchließt nach vorſtehender Angabe 3u A4. Das Ordinar ium des Haup ſchließt nach vorſteh Et b r mit einem buchmäßigen Beſtande von .. 4 ab. Hierzu treten die am Jahresſchluſſe verbliebenen Einnahmereſte mit. 618 320,73 „ 3 315 405,91 ℳ ergitt zuſaumen „ nach Abzug der verbliebenen Ausgabereſte mittt. — 1 925 637,26 „ 1 389 768,65 ℳ. verbleibt ein ÜUberſchuß von. „ „2 Stellt man das rechnungsmäßige Soll der Einnahme, d. h. die Iſteinnahme einſchl. der Reſte In Soe Hen.:. 30 313 840,60 „ dem der Ausgabe in Höhe vn. 28 924 071,95, gegenüber, ſo ergibt ſich gleichfalls der vorberechnete Verwaltungsüberſchuß von. 1 389 768,65 ℳ, welcher den Überſchuß des Jahres 190 vovyn.. 501 738,43 ℳ „, 888 030,22 überſteigt. Der genannte Verwaltungsüberſchuß voun.::::: 1 389 768,65 ℳ hat folgende Verwendung gefunden: a) zur teilweiſen Deckung der Koſten der Freilegung uſw. der Platanen⸗ allee zwiſchen Kaſtanien⸗ und Lindenallee laut Gemeindebeſchluß vom 2 1 4 1910 (Druckſ. Nr. 173)33.. 50 000 , p) zur Abführung an den Straßenregulierungsfſounds 916 „ weil dieſer Betrag dem genannten Fonds infolge eines Irrtums zu wenig zugeführt und zu Unrecht im Verwaltungsüberſchuſſe 1909 mit⸗ % 46, 4 5 — enthalten ſit. — von den hiernach verbleibendden..... 1 338 852,65 ℳ 4. 1 000 000,— „ iſt in Gemäßheit des Gemeindebeſchluſſes vom 23./29. März 1906 der Betrag voynn. in den Etat 1911 einzuſtellen. Der Reſtbetrag von. iſt dem Ausgleichsfonds zugeführt worden. Infolge dieſer Zuführung an den Ausgleichsfonds können die von dieſem zur Herſtellung des Etats⸗ ausgleiches 1910 herzugebenden Mittel in Höhe von 682 300 ℳ (Hauptetat 1910 Kapitel 1 Einnahme Abſchn. 5 Nr. 1) zum Teil aufgebracht werden, ſo daß nur hinſichtlich der fehlenden Summe eine Verſilberuvg von Wert⸗ papieren des Fonds notwendig wird. Der günſtige Abſchluß des Ordinariums des Hauptetats iſt in der Haupt⸗ ſache zurückzuführen auf Mehrerträge aus Gemeindeſteuern in Höhe von rund Millionen Mark, höhere Ein⸗ nahmen an Rückerſtattungen von Kur⸗ und Verpflegungsgeldern und Dienſtbotenabonnementsbeiträgen der Krankenanſtalten, an Zinſen von vorübergehend belegten Beſtänden der Stadthauptkaſſe, einen um 22 534,98 4 höheren Überſchuß des Elektrizitätswerkes ſowie auf Erſparniſſe bei den Ausgaben für den Schuldendienſt und bei den Koſten für die elektriſche Straßenbeleuchtung. Wie ſich der Überſchuß im einzelnen zuſammenſetzt, geht aus der beigefügten Überſicht, insbeſondere deren Spalten 14 und 15 hervor. In der Überſicht iſt unter anderm bei der Reſtverwaltung ein erheblicher Zuſchuß, dagegen beim Kapitel vII Hochbau ein erheblicher Uberſchuß nachgewieſen. Hinſichtlich dieſer beiden Zahlen handelt es ſich um die aus Zweckmäßigkeitsgründen vorgenommene Umbuchung von Mitteln, die für den Bau von Gemeindeſchulen bereitgeſtellt ſind, innerhalb des Kapitels VII, und zwar von der laufenden Verwaltung zur Reſtverwaltung. Dadurch iſt beim Kapitel vII bei der laufenden Verwaltung ein ſcheinbarer Überſchuß und bei der Reſtverwaltung ein ſcheinbarer Zuſchuß entſtanden. Aus dem angegebenen Grunde heben ſich indeſſen die beiden Zahlen gegenſeitig annähernd auf. In ähnlicher Weiſe klärt ſich auch der beim Kapitel 1 „Allgemeine Verwaltung“ nachgewieſene Überſchuß von 945 305,15 ℳ auf. Hier ſind beim Abſchnitt 12 „Dispoſitionsfonds“ und bei Abſchnitt 13 „Reviſion des Normalbeſoldungsetats“ große Summen in Abgang geſtellt, die bei andern Abſchnitten des Kapitels 1, zum großen Teil aber auch bei andern Kapiteln wieder in Zugang gekommen ſind. Hierauf ſind zugleich in weſentlichen die bei den Kapiteln II, III, v, VIII und I X nachgewieſenen Zuſchüſſe zurückzuführen. Von weiteren Erläuterungen der im Ordinarium des Hauptetats eingetretenen Abweichungen gegenüber dem Etat wird abgeſehen, da der gedruckte Jahresabſchluß in überſichtlicher Weiſe alle näheren Einzel⸗ heiten erkennen läßt. Aus den Abſchlüſſen der Sonderverwaltungen iſt folgendes hervorzuheben: Zu C. Beim Ordinarium des Sonderetats Nr. 1 „Kanaliſation“ iſt infolge des Einganges einmaliger Einnahmen (Abſchnitt 8) die laut Etat vorgeſehene Leiſtung eines Zuſchuſſes aus dem Reſervefonds (Abſchnitt 7 Nr. 2) nicht notwendig geworden. Es hat ſogar ein Überſchuß von 75 672,63 (Abſchnitt 8 der Ausgabe), der ſich aus Mehrerträgen bei den laufenden Einnahmen und Erſparniſſen bei den Ausgaben zuſammenſetzt, dem Reſervefonds zugeführt werden können. Zu E. Der Abſchluß des Ordinariums des Sonderetats Nr. 2 „Ladeſtraßen und Stätteplatz“ iſt inſofern günſtig gegenüber dem Voranſchlag, als ſtatt des laut Etat zur Herſtellung des Etatsausgleiches vor⸗ geſehenen Zuſchuſſes von 74 690 ℳ aus dem Extraordinarium desſelben Etats nur ein ſolcher in Höhe von 41 663,98 ℳ erforderlich wurde. Zu G. Beim Sonderetat Nr. 3 „Lagerplatz der Tiefbauverwaltung“ ſind 39 668,65 ℳ Überſchuß in Zugang nachgewieſen und zur teilweiſen Deckung von Grunderwerbskoſten verwendet worden. Zu H. Das Elektrizitätswerk hat an den Hauptetat einen Überſchuß von 228 534,98 ℳ (22 534,98 mehr als veranſchlagt war) abgeführt. Zu K. Der Jahresabſchluß des Ordinariums des Sonderetats Nr. 5 „Gasanſtalten“ weiſt 338 852,65 4 in Ccegne⸗. 10 337 411,82 ℳ in. Ausgabce 7 , 8 260 998,78 „ und einen Reingewin von... 2 076 413,04 ¼ 4