— 81 — vI. Feuerlöſchweſen, Straßenreinigung, Müllbeſeitigung. 1. Das Feuerlöſchweſen. (Die Direktion für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſch⸗ weſen hat einen Sonderbericht herausgegeben, der ein⸗ gehendere Angaben enthält und auf den hier verwieſen wir d.) Durch Polizei⸗Verordnung vom 7. März 1910 wurden: a) Die revidierte Feuerpolizei⸗ und Löſchordnung für das platte Land der Provinz Brandenburg vom 31. Oktober 1878, in welcher für Charlottenburg noch der § 44 zu Recht beſtand; b) die Provinzial⸗Polizei⸗Verordnung vom 22. Dezember 1885, welche die Verpflichtung der Stadtgemeinde zur Hilfeleiſtung bei auswärtigen Bränden enthielten, aufgehoben, nachdem die Stadtgemeinde ſich bereit erklärt hatte, den Nachbargemeinden Hilfe zu leiſten, ſobald darum amtlich erſucht wird, und ſoweit Löſchzüge hierfür entbehrlich ſind. Im Sommer 1909 wurden die Gehalts⸗ und Lohnver hältniſſe unter Fortfall der Teuerungszulagen durch die ſtädtiſchen Körperſchaften neu geregelt. Gleichzeitig wurde hierbei auch die Frage der Verleihung der Beamteneigenſchaft an ſämtliche Chargierten und Mannſchaften der Feuerwehr entſchieden. Die Obermaſchiniſten und Oberfeuerwehrmänner erhielten die Beamteneigenſchaft, während die Feuerwehr⸗ männer im Arbeiterverhältnis belaſſen blieben. Mit Rückſicht auf die erhöhten Gehälter und Löhne wurden auch die Einheitsſätze für Hilfeleiſtungen außerhalb des Feuerlöſch⸗ r. und die Vergütung für einzelne Sicherheitswachen an dienſtfreien Tagen neu feſtgeſetzt. Die Überweiſung einer Lagerſtelle an jeden einzelnen Mann iſt nunmehr auf ſämt⸗ lichen Wachen durchgeführt. Ferner wurden für jede Wache mehrere Unterhaltungsſpiele (Dominoſpiel, hängendes Kegelſpiel, verſchiedene Brettſpiele) beſchafft. Die Zahl der Beſchädigungen der öffentlichen Feuermelder und der mutwilligen Alarme hat leider wieder zugenommen. Während im Vorjahre 7 % aller Alarme mutwillig erfolgt waren, hat ſich dieſe Zahl im Berichtsjahre ſogar auf 9 % erhöht. In 6 Fällen gelang es, die Unfugſtifter feſtzunehmen, ſo daß ein gerichtliches Ver⸗ fahren eingeleitet werden konnte. Prämien im Betrage von je 20 ℳ für die Ermittelung der Täter wurden in drei Fällen gewährt. Strafunmündige Schüler waren in drei Fällen die Täter; ſie wurden auf Antrag durch die Schulbehörde verwarnt. 132 mal wurden die Feuermelderſcheiben zertrümmert, ohne daß der Melder in Tätigkeit trat. Das abgelaufene Verwaltungsjahr kann mit Bezug auf den durch Feuer verur⸗ ſachten Schaden im ganzen als günſtig bezeichnet werden. Große Dachſtuhlbrände waren nur 4 zu verzeichnen, gegenüber 10 im Vorjahre; ſie wurden ſämtlich ſo frühzeitig ent⸗ deckt und gemeldet, daß ſie in verhältnismäßig kurzer Zeit mit 2—3 Rohren gelöſcht werden konnten. In 9 Fällen gerieten Benzin⸗Automobile in Brand; 4 mal fanden Brände in Autogaragen ſtatt. Der Automobilbetrieb hat ſich weiter als durchaus ſicher und zuver⸗ läſſig bewährt. Störungen während der Fahrt, welche eine Fahrtunterbrechung zur Folge hatten, traten, ohne daß ein Unfall ſtattfand, nur 5mal bei insgeſamt 1158 Fahrten ein; es handelte ſich faſt immer nur um Batteriedefekte, die in wenigen Minuten beſeitigt wer⸗ den konnten. Verſuche, die im Sommer 1909 mit einem Probefahrzeug der Daimler⸗Motoren⸗ geſellſchaft ſtattfanden, ergaben ſowohl hinſichtlich des Betriebes als auch der einzelnen Konſtruktionsteile gegenüber den von der Firma Braun gelieferten Autofahrzeugen mit Drehſchemel⸗Lenkung ſo erhebliche Vorteile, daß beabſichtigt wird, bei weiterer Ausgeſtaltung des Automobilbetriebes leichtere Fahrzeuge mit Achsſchenkel⸗Lenkung und Nabenmotoren zu wählen. Insbeſondere gaben wiederum die Bremſen der Fahrzeuge, ſowohl die Hand⸗ als auch die elektriſchen Bremſen, zu fortlaufenden Störungen Veranlaſſung; unter anderem wirken die Handbremſen, abgeſehen von anderen Mängein, zu ſchwach, während die elek⸗ triſchen Bremſen zu ſtark wirkten. Für eine regelrechte, ſachgemäße Behandlung der Batterien und zur Vermeidung einer Außerdienſtſtellung von Fahrzeugen, wurde im November 1909 eine vollſtändige Reſervebatterie, und zwar eine Groß⸗Oberflächenbatterie der Type I1II A 70 beſchafft, be⸗ ſtehend aus 80 Zellen mit 113 Amp.⸗Stunden⸗Kapazität bei dreiſtündiger Entladung mit 37 Amp. Entladeſtrom. Die Koſten betrugen 2763,90 ℳ. Der Aktionsradius dieſer Bat⸗ terie, der durch Abfahren ermittelt wurde, beträgt 36 Km. Im Berichtsjahre wurden von den 3 Fahrzeugen des Autolöſchzuges zuſammen 7037 km geleiſtet, von denen 1854 Km bei Alarmen und 5183 km bei Übungsfahrten uſw. zurückgelegt wurden. Zur Aufladung der 7037 km wurden bei einem Preiſe von 0,10 ℳ für die Kilowattſtunde 1288,10 ℳ an Strom verbraucht, ſo daß ein durchfahrenes Kilo⸗ meter 18,3 Pf. koſtet, gegenüber 28,7 Pf. im Vorjahre. Im ganzen wurden für 2146,70 ℳ Strom verbraucht, ſo daß hiernach 1 durchfahrenes Kilometer 30,5 Pf. koſtet gegenüber 11