— 85 — Auf Grund der Erfahrungen, die gelegentlich der großen Schneefälle im Winter 1906/7 und 1908/09 geſammelt waren, wurde eine neue Organiſation der Schneebeſeitigungsarbeiten mit Erfolg durch⸗ geführt. Da bei Schneefällen vor allem zunächſt die Fahrdämme für den Fuhrwerksverkehr freigemacht werden müſſen, lag es nahe, die durchweg ſehr breiten Bürgerſteige für die Lagerung der Schneemaſſen mit zu benutzen. Bisher wurde nicht nur der Schnee von den Straßendämmen an den Seiten der Dämme aufgeſtapelt, ſondern es wurde auch noch der Schnee von den Bürgerſteigen durch die Anlieger auf die Straße geſchoben. Da die Bürgerſteige nahezu denſelben Flächeninhalt haben wie die Straßendämme, kann man ermeſſen, welche un⸗ geheuren Schneemaſſen nach dem früheren Verfahren auf den Straßendämmen zuſammengebracht wurden. Durch eine Polizeiverordnung, welche der Herr Polizei⸗Präſident in dankenswertem Entgegenkommen auf unſeren Antrag im November erließ, wurde nun deſtimmt, daß verſuchsweiſe der Schnee auf allen Bürger⸗ ſt eigen von mehr als 4 m Breite am Rande des Bürgerſteiges aufzuſtapeln ſei. Hierdurch war die Möglichkeit gegeben, die Straßendämme von den Schneemaſſen zu entlaſten und in ſehr vielen Straßen auch noch den von den Dämmen zuſammengebrachten Schnee auf den Bürgerſteigen aufzuſtapeln. Für Freihaltung zahlreicher Durchgänge zu den Häuſern uſw. muß hierbei natürlich geſorgt werden. Durch die genannten Maßregeln wurde erreicht, daß die Straßen für den Fuhrwerksverkehr viel ſchneller freigemacht werden konnten, als bei früheren Schneefällen, und daß das Straßenbild durch die reihenförmige Aufſtapelung der Schneemaſſen am Rande der Bürgerſteige alsbald ein geordnetes und aufgeräumtes Anſehen erhielt. Die auf die Zuſammenbringung folgende Abfuhr konnte naturgemäß mit größerer Ordnung und weniger Verkehrsſtörungen erfolgen als bisher. — Eine weitere Anderung bei der Schneebeſeitigung war die Einſchränkung der Abfuhr durch Wagen und die Ausdehnung der Karrenarbeit. Es hat ſich herausgeſtellt, daß in allen Stadtteilen, in denen Einwurfsſchächte der ſtädtiſchen Schwemmkanaliſation benutzt werden können, die Abfuhr des Schnees durch Handkarren weit billiger und ſchneller erfolgt, als durch Wagen. Deshalb wurden zur Schneebeſeitigung bis zu 300 Karren pro Tag in Betrieb genommen. Der finanzielle Erfolg dieſer Maßnahme war eine Erſparnis von 24 371 ℳ gegen⸗ über dem Fuhrwerksbetriebe. Der ſoziale Erfolg der Maßnahme liegt darin, daß bei der Schneebeſeitigung zahlreiche Hilfskräfte lohnend beſchäftigt werden können, die bei der meiſt mit der Schneeperiode zuſammen⸗ fallenden Arbeitsloſigkeit ſonſt der Armenpflege anheimfallen würden. Auch die im Jahre 1907 eingeführten und inzwiſchen verbeſſerten Schneeſchlitten wurden mit gutem wirtſchaftlichen Erfolge an Stelle der Wagen zur Abfuhr benutzt. Jedoch iſt die Verwendung der Schneeſchlitten an beſtimmte Witterungsverhältniſſe ge⸗ dunden. Es wurden im Winter des Berichtsjahres 9640 cbm Schnee durch bezahlte Geſpanne, 5436 obm durch Pflichtgeſpanne, 38 127 chm durch Karren und 950 cbm durch Schneeſchlitten, zuſammen 54 153 chm Schnee mit einem Koſtenaufwand von 33 700 ℳ abgefahren bzw. der Kanaliſation zugeführt. 1 chm Schnee hat dem⸗ nach 0,62 ℳ Koſten verurſacht. Bei der Schneebeſeitigung waren bis zu 456 Hilfsarbeiter beſchäftigt. Zur Durchführung der neuen Organiſation der Schneebeſeitigung wurden neu beſchafft 6 Schneepflüge, 3 Schnee⸗ ſchlitten, 175 Karren und eine große Anzahl Geräte. 3. Die Müllbeſeitigung. In der Organiſation der Müllbeſeitigung hat ſich nichts geändert. Die von jedem Grundſtück erhobene Gebühr betrug 0,8% des Gebäudenutzungswertes. Die der „Drei⸗ teilung, Allg. Müllverwertungsgeſellſchaft m. b. H.“ vertraglich zuſtehende Vergütung wurde von 1,30 ℳ auf 1,80 ℳ pro Kopf der Bevölterung erhöht. Dieſe finanzielle Stützung der Geſellſchaft erfolgte, um ſie zu befähigen, ihre maſchinellen und ſanitären Einrichtungen zur Verwertung des Mülls zu vervollkommnen. Es ſei beſonders erwähnt, daß die Polizeiverordnung vom 13. Auguſt 1906 betreffend die Wegſchaffung des Hausmülls in dem Stadtgebiete Charlottenburg zwar durch Kammergerichtsurteil vom 22. November 1909 als nicht zu Recht beſtehend erklärt worden iſt, jedoch nur aus dem rein for m ellen Grunde, weil die Be⸗ zeichnung „Polizeiverordnung“ nicht in dem Text enthalten war. Inzwiſchen iſt jedoch den in Betracht kommenden Beſtimmungen in einer neuen Polizeiverordnung vom 29. November 1909 genügt. Das Müll bleibt demnach in der nämlichen Weiſe wie bisher durch die Gemeindeveranſtaltung zu beſeitigen. Aus dem Stadtgebiete wurden 30 308 t Aſche, Schlacken und Kehricht, 6922 t Speiſereſte und Küchenabfälle, 10 342 1 ſonſtige Müllbeſtandteile, im ganzen 47 572 t Hausmüll abgefahren. 4. Die Bekleidungskammer. Die Einkleidungsſtärke hat ſich durch das Badeanſtaltsperſonal um 14 Köpfe von 680 auf 694 Köpfe erhöht. Am 1. April 1909 iſt die Einſtellung eines 3. Schneiders er⸗ forderlich geworden. Die Kammer ſorgt für die Einkleidung der Angeſtellten der Feuerwehr, Straßen⸗ reinigung, Müllbeſeitigung, der Boten und Pförtner, der Angeſtellten der Bekleidungs⸗ kammer, Parkverwaltung, Desinfektionsanſtalt, des Fleiſchſchauamts, der Kämmerei⸗ arbeiter des Hochbauamts, der Kämmereiarbeiter des Tiefbauamts, der Kanaliſationsarbeiter, Lagerplatzarbeiter, Spielplatzwärter und des Badeanſtaltsperſonals.