— 88 — Eine Neuerrichtung oder Auflöſung von Innungen mit dem Sitz in Charlotten⸗ burg iſt nicht zu verzeichnen. Dem im vorjährigen Bericht bereits erwähnten Antrage der freien Vereinigung der Inhaber von Bildhauer⸗ und Stuktateurgeſchäften Berlins und Umgegend auf Errichtung einer Zwangs⸗Innung iſt ent⸗ ſprochen worden und zum 1. Oktober 1909 eine Zwangsinnung für das Bildhauer⸗ und Stukkateurhandwerk (nicht Holzbildhauer) in dem Bezirke der Gemeinden Berlin, Eharlottenburg und weiterer Vororte mit dem Sitz in Berlin errichtet worden. Von den Sattlermeiſtern in Charlottenburg, Schöneberg und Wilmersdorf war ein Antrag auf Ausſcheiden aus der Sattler⸗ und Täſchner⸗Zwangsinnung in Berlin geſtellt. Derſelbe wurde abgelehnt. Ein Antrag der Damenmäntelſchneider⸗Innung (freie Innung) in Berlin auf Ausdehnung des Innungsbezirks auf Charlottenburg und weitere Gemeinden der umgegend Berlins ſchwebt noch. Um die Verleihung der weiteren Befugnis zum Anleiten von Lehrlingen waren im Berichtsjahre 144 Handwerker eingekommen. Verliehen wurde die weitere Befugnis in 134 Fällen an Handwerker, welche länger als 5 Jahre, und in Fällen an ſolche Handwerker, welche weniger als 5 Jahre mit der Befugnis zum Anleiten von Lehrlingen tätig geweſen waren. Abgelehnt wurden 3 Anträge. Auf Grund der Gewerbeordnung waren in 8 (1908 9, 1907 6) Fällen Streitigkeiten zu entſcheiden. Hiervon betrafen: 1 das Aufnahmerecht, 1 die Beitrittspflicht, 1 die Beitragspflicht, 2 Ordnungsſtrafen, 3 das Lehrverhältnis. Durch förmliche Entſcheidung wurden 4, durch Vorbeſcheid 1 und durch Zurücknahme bzw. auf andere Weiſe 3 Fälle erledigt. In einem Falle wurde gegen die diesſeitige Entſcheidung beim Herrn Re⸗ gierungspräſidenten Beſchwerde geführt. Die Beſchwerde wurde unter Aufrechterhaltung der diesſeitigen Ent⸗ ſcheidung zurückgewieſen. Von den im Berichtsjahre 1908 ſchwebend gebliebenen 2 Streitfällen wurde 1 durch förmliche Entſcheidung, der andere durch Vorbeſcheid erledigt. Für aus Anlaß des Geſetzes vom 15. Juli 1909 betr. die Anderung des Tabakſteuergeſetzes geſchädigte Tabakarbeiter wurden 3 Unterſtützungsanträge vermittelt. Die Hand werkskammerkoſten wurden vom 1. April 1909 ab nach der im vorjährigen Bericht bereits erwähnten Anordnung des Herrn Oberpräſidenten vom 25. April 1908 — A. Bl. 1908 S. 215 — zum erſten Male nach Maßgabe der Gewerbe⸗ ſteuer der ſelbſtändigen Handwerker, ſoweit ſie auf dem Ertrage des Handwerts beruht, umgelegt. Zur Erhebung gelangten 7% der ſtaatlich veranlagten Steuer. Auf den Stadt⸗ kreis Charlottenburg entfiel der Betrag von 5448,24 ℳ (1908 nach Maßgabe der Zahl der vorhandenen Handwerksbetriebe und der Zahl der in denſelben beſchäftigten Geſellen und Lehrlinge = 2764,85 ℳ). Die von der Stadtgemeinde gezahlte Summe wurde wie bisher auf die Handwerksbetriebe umgelegt. Infolge Einſpruchs gegen die Heranziehung ſind durch Erlaß des Herrn Oberpräfidenten 34 Betriebe von der Zahlung der Koſten befreit worden, weil ein handwerksmäßiger Betrieb nicht vorlag. Weitere 51 Betriebe waren zu Unrecht herangezogen worden. Wegen der Zurückzahlung des an die Stadt⸗ gemeinde hiernach zu viel abgeführten Betrages ſchweben noch Verhandlungen mit der Handwerkskammer. 3. Die Handelskammer in Berlin. Charlottenburg gehört zum Bezirk der Berliner Handelskammer, und zwar werden die Liſten der Wahlberechtigten für die Stadtkreiſe Charlottenburg und Schöneberg ge⸗ meinſchaftlich aufgeſtellt. Der Bezirk war im Berichtsjahr durch die Kaufleute Stadtrat Caſſirer⸗ Charlottenburg, Stadtverordneter Dr Frentzel⸗ Charlottenburg und Michalski⸗ Schöneberg vertreten. Die Erhebung der Handelskammerbeiträge erfolgt unmittelbar durch die Handelskammer, jedoch hat der Regierungspräſident auf Anſuchen derſelben den Magiſtrat mit Wahrnehmung der Obliegenheiten als Vollſtreckungsbehörde für die Beitreibung rückſtändiger Handelskammerbeiträge im hieſigen Stadtkreiſe beſtimmt. 4. Die Märkte. Die 10 Pferdemärkte fanden im Berichtsjahre am 27. April, 11. Mai, 8. Juni, 13. Juli, 10. Auguſt, 14. September, 12. Oktober, 9. November, 14. Dezember 1909 und 8. März 1910 auf dem Marktplatz am Königsdamm ſtatt. Die 3 Kram⸗ (Jahr⸗ Märkte fanden am 8. Juni, 5. Oktober 1909 und 1. März 1910 ſtatt. Die Wochen märkte wurden an den im Bericht für 1906 angegebenen Tagen auf den dort bezeichneten Plätzen abgehalten. Die im vorjährigen Bericht bereits erwähnte Wiederaufhebung des Nachmittagsmarktes auf dem Wochenmarkt Spreeſtraße trat am 1. Juni 1909 in Wirkſamkeit. Für die im April und Mai 1909 noch abgehaltenen 9 Nach⸗ mittagsmärkte wurden von dem Marktpächter Grewolds 9 mal 30 ℳ 270 ℳ Markt⸗ ſtättegeld gezahlt. Kurz nach Beginn des Pachtverhältniſſes, betreffend die Übertragung des Rechts zur Erhebung des Stättegeldes auf den Wochenmärkten für die Zeit vom 1. April 1909 bis 31. März 1912 an den Kaufmann Karl Grewolds, wurde dieſer dahin vorſtellig, daß er durch die Nichtbezahlung des Stättegeldes für Markttage, an denen die Polizei den Händlern das Fehlen geſtatte, bedeutende Einbuße erleide. Er beantragte, den Wochen⸗ marktstarif derartig abzuändern, daß den Händlern Dauerſtände vermietet würden, für die das Standgeld monatlich im voraus zu entrichten ſei, wie dies in den Nachbarorten Schöne⸗ berg, Dt. Wilmersdorf und Rixdorf der Fall iſt. Daraufhin wurde durch Gemeindebeſchluß vom 22./30. 9. 09 der Wochenmarktstarif dahin ergänzt, daß fortab Verkäufer, die den ihnen angewieſenen Marktſtand dauernd einnehmen wollen, ihren Stand als Monats⸗ ſtand anmelden können und daß für ſolche Stände das Stättegeld am 1. Markttage jeden Monats für den geſamten zugewieſenen Raum zu entrichten iſt, auch wenn der Stand