1899 1909 Teiuchmer: r. i 1 483 10 194 Haubtauſcueee , 1 550 10 612 Leehhenantſchliſſe⸗ 2 260 6 782 Offentliche Fernſprechſtellenn 3 61 Zahl der Geſpräche innerhalb Charlotteubugs.... 779 370 8 507 302 7424 047 29 939 093 Zahl der Geſpräche von und nach Berlin und darüber hinnus. IX. Rechtspflege, Militärangelegenheiten, Polizei. 1. Das Gewerbegericht. Das Gewerbegericht beſteht aus einem Vorſitzenden, drei Stellvertretern und 36 Beiſitzern. Vorſitzender iſt Magiſtratsaſſeſſor Dr Landsberger. Stellvertreter ſind die Magiſtratsaſſeſſoren Dr Stolze, Dr Prühß und Wimmel. Letzterer iſt infolge Wahl der Stadtverordnetenverſammlung vom 19. Mai 1909 neu hinzugetreten. Bei den Beiſitzern ſind Veränderungen im Berichtsjahre nicht eingetreten. Die Gerichtsſchreiberei des Ge⸗ werbegerichts war auch im Berichtsjahre mit der des Kaufmannsgerichts vereinigt. Infolge Vermehrung der Geſchäfte wurde das Perſonal derſelben um einen Beamten vermehrt. Die andauernd ſtarke Zunahme der Streitſachen machte es notwendig, ſtändig allwöchentlich an zwei weiteren Tagen Termine zu Vergleichsſitzungen anzuſetzen, da im Intereſſe der Behandlung jeder einzelnen Sache nicht allzuviel Streitigkeiten (1908: 32, 1909: 27 durchſchnittlich) auf einen Terminstag angeſetzt werden können, andererſeits auch die zu weite Hinausſchiebung der Termine im Intereſſe der Beſchleunigung, eines Hauptgrundſatzes des ganzen gewerbegerichtlichen Verfahrens, vermieden werden mußte. Infolge dieſer Neueinrichtung mußte einer der ſtellvertretenden Vorſitzenden zur ſtändigen Entlaſtung des Vorſitzenden herangezogen werden. Eine erhebliche Anzahl von Klagen würde ſich vermeiden laſſen, wenn die Arbeit⸗ geber ſich entſchließen würden, gedru ckt e Dienſtverträge (Arbeitszettel) mit klaren, dem Geſetz entſprechenden Beſtimmungen über Kündigungs⸗ und Arbeitsbedingungen bei Abſchluß der Verträge mit ihren Angeſtellten zu verwenden. Die großen hier anſäſſigen Fabrikbetriebe, die ihre polizeilich genehmigten Arbeitsordnungen haben, werden ſehr ſelten verklagt, weil die Arbeitsbedingungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer klar ver⸗ einbart und beiden Parteien auch genau bekannt ſind. Auch Streitigkeiten wegen Zurück⸗ behaltung der Arbeitspapiere müßten vermieden werden können. Nach dem Invaliden⸗ verſicherungsgeſetz (§ 139) iſt es unterſagt, die Quittungskarte wider den Willen des In⸗ habers zurückzubehalten, dasſelbe gilt von den anderen Arbeitspapieren, die als Legitimation für die Arbeiter gelten und ohne welche ſie in Charlottenburg und Groß⸗Berlin faſt nirgends Arbeit finden können. Die Arbeitgeber können ſich vor derartigen Schadenserſatzanſprüchen bewahren, wenn ſie den Arbeitnehmern ſtets ihre Arbeitspapiere bei Auflöſung des Dienſt⸗ verhältniſſes aushändigen. Uber die Ge ſchäftstätigkeit des Gewerbegerichts iſt bereits ein Sonder⸗ bericht veröffentlicht, auf den hier verwieſen wird. Im Berichtsjahre ſind anhängig gemachttt 2 1704 (1539)⸗ Streitſachen Aus dem Vorjahre unerledigt übernommen. ——— 20 (21) 5 Summe 1727 (1560) Streitſachen. Die Zunahme der Streitſachen während der letzten 5 Jahre iſt aus nachſtehender Zuſammenſtellung erſichtlich. Iahe. 1905 1906 1907 1908 1909 Klagen. 1156 1255 1502 1539 1704 Im Berichtsjahre haben in 340 (320) Fällen mehrere Kläger gemeinſchaftlich Klage erhoben, die Höchſt⸗ zahl der zu einer Streitgenoſſenſchaft vereinigten Kläger betrug 16 (9). Die Zahl der Kläger überhaupt 1955 (1741). Die Klagen ſind erhoben: 1900 1908 Von Arbeitgebern gegen Arbeieeenenen 20 24 Von Arbeitern gegen Arbeitebeeneneee 1011 41 Von Arbeitern gegen Arbeiterr. — Die eingeklammerten Zahlen beziehen ſich auf das Vorjahr. 13