— 9g98 — Streitgegenſtand war: 1909 1908 1. Antritt, Fortſetzung, Auflöſung des Arbeitsverhältniſſes, Aushändigung oder Inhalt des Arbeitsbuches, Zeugniſſes, Lohnbuches, Arbeitszettels oder Lohn⸗ zahlungsbuchss.. 101 82 2. Leiſtungen aus dem Arbeitsverhältiis... 1213 1097 3. Rückgabe von Zeugniſſen, Büchern, Legitimationspapieren, Urkunden, Gerät⸗ ſchaften, Kleidungsſtücken, Kautionen und dgaC. 179 148 4. Anſprüche auf Schadenserſatz oder auf Zahlung einer Vertragsſtrafe wegen Nicht⸗ erfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der Verpflichtungen, welche die unter Nr. 1—3 bezeichneten Gegenſtände betreffen uſw. (§ 4 Abſ. 1 Nr. 4 Gewerbe⸗ gerichusgefecer) . 2., . 4, 4. (1 ftt. 787 651 5. Berechnung und Anrechnung der Krankenverſicherungsbeiträge und Eintritts⸗ geider, „ . „ 4½ 44,% besae vager 2 6 6. Anſprüche aus gemeinſamer Arbeit von Arbeitern desſelben Arbeitgebers gegen einandenunn..... —.——— — 2 Zuſammen 2282 1991 darunter Anſprüche zu 4 gemeinſam mit denen zu 3 oder 22: 578 452 Wie oben 1704 1539 In den Klagen zu 4 wurde allein in 477 (430) Fällen Entſchädigung wegen nicht innegehaltener Kün⸗ digung gefordert, d. ſ. 28% (280) aller Klagen. Davon iſt in 246 (256) Fällen nur dieſe Entſchädigung und in 231 (174) Fällen daneben noch rückſtändiger Lohn behnſprucht worden. Die Zahl der erhobenen Widerklagen iſt nicht beſonders nachgewieſen, da ſie regelmäßig mit der Haupt⸗ klage zuſammen erledigt wurden. Der Wert des Streitgegenſtandes betrug: 4 Prozentſatz Bert Fälle aller Fälle 199 1908 J 190» 19 gis 20 % emſchließlichh... 655 562 ] 38,6 36, mehr als 20 ℳ bis 50 ¾ einſchließlich 468 423 27,5 27,5 mehr als 50 ℳ bis 100 j einſchließlichh. 340 303 19,9 19,7 mehr als 100J.... 216 233 12,7 15,1 zuſammen 1681 1521 58,7 98,8 ohne Wertangabe 23 18 2/%3 1,2 zuſammen 17⁰4 1539 100,0 100,0 Es wurden 145 (98) Terminstage abgehalten, und zwar 103 (62) vor dem Vorſitzenden allein und 42 (36) vor dem Spruchgericht. Die Zahl der an den Terminstagen verhandelten einzelnen Streitſachen betrug vor dem Vorſitzenden 1720 (1449), vor dem Spruchgericht 445 (405), zuſammen 2165 (1854). Die Höchſtzahl der an einem Tage verhandelten Klagen beziffert ſich auf 27 (32) vor dem Vorſitzenden und 18 (15) vor dem Spruch⸗ gericht, die Jahresdurchſchnittszahl auf 16 (23) vor dem Vorſitzenden und 10 (11) vor dem Spruchgericht. In 55 (48) Fällen wurden die Klagen wegen ganz offenbarer ſachlicher oder örtlicher Unzuſtändigkeit durch form⸗ loſen Beſcheid des Vorſitzenden ohne vorgängige mündliche Verhandlung zurückgewieſen. Geſuche um Be⸗ ſtellung eines Vertreters wegen weiter Entfernung des Aufenthaltsortes einer Partei wurden an die hieſige gemeinnützige Rechtsauskunftsſtelle geleitet mit dem Anheimgeben, ſich mit dem Antragſteller in Verbindung zu ſetzen. Dieſe vermittelnde Tätigkeit des Gewerbegerichts war ſtets von Erfolg begleitet. Beweisaufnahme war in 163 (129) Streitſachen erforderlich, d. ſ. 9,7% (8,4%) der erledigten Klagen; 250 (188) Zeugen und Sachverſtändige wurden vernommen. Von den 1704 Streitſachen ſind nur 312 (286) Klagen oder 18,3% (18,6%) ſchriftlich eingereicht; davon mußten 128 (122) Klagen zur weiteren notwendigen Ergänzung zurückgegeben werden. Brauchbare Klagen ſind ſomit nur 184 (164) oder 10,8% (10,6%) eingereicht. Die übrigen 1620 (1375) oder 89,2% (89,4%) wurden zum Protokoll des Gerichtsſchreibers erklärt. Die in zahl⸗ reichen Fällen in der Gerichtsſchreiberei erteilte mündliche Rechtsbelehrung hat auch im Berichtsjahr ihre Wirkung nicht verfehlt. Die ſtetig ſteigende Zahl der mündlich erklärten Klagen dürfte zum überwiegenden Teil auf dies beliebte und leicht erreichbare Auskunftsmittel zurückzuführen ſein. Berufungsfähige Urteile (über 100 ¾) ſind ergangen. 96 (34) Berufung iſt eingelegt in Fällen...:: 9 (5) Davon ſind erledigt: durch Beſtätigung des Urteils erſter Inſtans..::: 2 Fälle 2 durch Anderung des Urteils erſter Inſtas.:: „ 7¹ Außerdem wurden gezahlt: Entſchädigung an die Beiſtzert., 984,— An Einnahmen — Geldſtrafen — waren zum Soll geſtellttrt. 62,10 „ welche voll eingegangen ſind. Als Einigungsamt iſt das Gewerbegericht im Berichtsjahre nicht in Tätigkeit getreten. Gutachten ſind im Berichtsjahre nicht erfordert, Anträge ſind nicht ge⸗ ſtellt worden.