5 1909 1908 Materiauehre⸗. 43 26 Mechanit, 44 53 Modlieren „ 1 150 126 Ornament⸗Entwerfen 56 45 Papgarbeiten 2 12 Rerſpeinse⸗ % 4 28 — Portrützeichnen. 97 52 Schriftdeichnennnn 84 90 Stenographteeeeeee 22 19 Zirkel⸗ und Projektionszeihnen. 425 433 Tagesklaſſen für Zeichnen und Malen. 189 181 Tagesklaſſe für Innen⸗Architektuun. 33 25 Tagesklaſſe für Modellieren. 45 44 Tagesklaſſe für Bauhandwerker. 19 21 Tagesvorklaſſe für Zeichnen und Aquarellieren 50 58 Außerdem beſuchten 264 (276) Schüler aus den oberen Klaſſen hieſiger Gemeindeſchulen die für ſie ein⸗ gerichteten wahlfreien Kurſe im Zeichnen und Modellieren. Während der Zeit vom 19. Januar bis 23. März 1910 veranſtaltete die Stadt⸗ gemeinde einen Ausbildungskurſus für Arbeitnehmer aus dem Schneider⸗ gewerbe; die Teilnehmerzahl betrug 24. Größere Schülerausflüge zu wiſſenſchaftlichen und belehrenden Zwecken fanden ſtatt: a) unter Leitung des Bildhauers Otto 1 vom 1. bis 3. Juli 1909 nach Neu⸗ ſtrelitz, Neubrandenburg, Stavenhagen, Malchin, Malchow und Waren zur Beſichtigung von Muſeen und öffentlichen Kunſtdenkmälern (11 Bildhauer); b) unter Leitung des Architekten Schlumpp am 17. und 18. Dezember 1909 nach Stendal, Tangermünde, Jerichow und Genthin zur Beſichtigung von altmärkiſchen Backſteinbauten (17 Bauhandwerker); c) unter Leitung des Diplom⸗Ingenieurs Vollhardt vom 4. bis 6. März 1910 nach Bülten, Gr. Ilſede, Peine, Braunſchweig, Hedwigsburg, Magdeburg und Thale zur Beſichtigung von induſttiellen Werken (15 Maſchine nbauer); d) unter Leitung des Architekten Schlumpp am 22. März 1910 nach Chorin zur Beſichtigung der Kloſterruine (19 Bauhandwerker). Außerdem wurden 13 kleinere Ausflüge zu wiſſenſchaftlichen und belehrenden Zwecken veranſtaltet. Ferner fanden mit Beihilfen aus ſtädtiſchen Mitteln 15 Schül er wan de⸗ rungen ſtatt, und zwar 8 im Sommer⸗ und 7 im Winterhalbjahre. Stipendien wurden 12 Schülern und Schülerinnen bewilligt, und zwar: a) aus ſtaatlichen Mitteln 2 Schülern je 400 ℳ, b) aus ſtädtiſchen Mitteln 2 Schülern je 600 ℳ, 1 Schüler 500 ℳ, 3 Schülern und 1 Schülerin je 480 ℳ, 1 Schülerin 300 ℳ, 1 Schüler und 1 Schülerin je 200 ℳ. Die Geſamtausgaben im Rechnungsjahre 1909 beliefen ſich auf 149 121,21 Mark. Hiervon entfielen 50 000 ℳ auf den Staat und 86 026,21 ℳ auf die Gemeinde; 13 095,00 ℳ wurden durch eigene Einnahmen der Anſtalt (Schulgeld und Gebühren für Zeugnisabſchriften) gedeckt. Die Fortbildungsſchule für männliche Perſonen. Im Oktober 1909 ſiedelte der bisher im Schulhauſe Krummeſtraße 89 untergebrachte Teil der Schule in das für Schul⸗ zwecke angemietete und ausgeſtattete Hintergebäude Wallſtraße 80 über. Die Geſchäfts⸗ ſtelle der Schule, das Amtszimmer des Direltors und die Bücherei wurden von Krumme⸗ ſtraße 89 nach dem der Schule ſchon ſeit einigen Jahren zur Verfügung ſtehenden Hauſe Wallſtraße 75 verlegt. Durch Ortsſtatut war im Jahre 1904 die Schulpflicht für Charlottenburg auf 3% Jahre feſtgeſetzt worden. Als Berlin bald darauf den Fortbildungsſchulzwang einführte, be⸗ gnügte es ſich mit einer dreijährigen Verpflichtung, und die großen Vorortge⸗ meinden Schöneberg, Wilmersdorf und Rixdorf ſchloſſen ſich dem an. Die Folge davon war, daß die längere Dauer der Schulpflicht in Charlottenburg als Härte empfunden wurde. Mit Rückſicht hierauf ſowie auf die aus den Kreiſen der Arbeitgeber und Arbeiter laut gewordenen Wünſche wurde auch hier die Herabſetzung der Schulpflicht auf 3 Jahre be⸗ ſchloſſen. Für diejenigen jungen Leute dagegen, welche erſt ½ Jahr nach erfüllter Volks⸗ ſchulpflicht oder noch ſpäter in die Lehre treten, wurde der Anfang des Schulhalbjahres, in dem ſie das 18. Lebensjahr vollenden, als Grenze der Schulpflicht feſtgeſetzt. Der §1 des Ortsſtatuts erhielt dementſprechend folgende Faſſung: „Die in Charlottenburg beſchäftigten männlichen gewerblichen Arbeiter (Lehrlinge, Geſellen, Gehilfen, Handlungsgehilfen uſw.) ſind verpflichtet, von der Beendigung der Volksſchulpflicht an bis zum Schluß (31. März, 30. September) des Schulhalbjahres, in welchem ſie das 17. Lebensjahr vollenden, die ſtädtiſche Fortbildungs⸗ ſchule zu beſuchen. Für diejenigen jungen Leute, welche nicht ſogleich nach Erfüllung der Volksſchulpflicht ſondern erſt ½ Jahr danach oder ſpäter in die Lehre treten, währt dagegen die Fortbildungsſchulpflicht bis zum Anfang (1. April, 1. Oktober) des Schulhalbjahres, in dem ſie das 18. Lebensjahr vollenden. Dieſer Nachtrag tritt mit Wirkung vom 1. April 1910 in Kraft.“ Mit Ablauf des Schuljahres 1909 iſt der Aufbau der Fortbildungsſchule abge⸗ ſchloſſen. Das weitere Anwachſen der Schülerzahl wird künftig nur im Verhältnis der Bevölkerungszunahme geſchehen. Außer den Klaſſen für Schulpflichtige wurden auch wieder ſolche mit freiwilligem Beſuche eingerichtet, und zwar für Kaufleute, Metallarbeiter, gemiſchte Berufe, für Bureauburſchen, Poſtbeamte, für ältere Arbeiter und für Schiffer.