— 139 — Zwecks anderweiter Feſtſetzung des ortsüblichen Tagelohnes ge⸗ wöhnlicher Tagearbeiter (§ 8 Krankenverſicherungsgeſetzes) fanden auf Anordnung des Herrn Regierungspräſidenten im Monat November 1909 Erhebungen bei verſchiedenen Betrieben über die zurzeit geltenden Arbeitslöhne ſtatt. Als Ergebnis dieſer Erhebungen wurden ſeitens des Magiſtrats folgende Sätze zur Feſtſetzung vorgeſchlagen: für männliche Perſonen über 16 Jahre 3,60 ℳ, bisher 2,90 ℳ 11 weibliche 11 1 16 11 227 „ 1 1 % „ männliche „ unter 18 „ 1,80 „„ „ 1,40 „ ¹ weibliche 1 16 7 1,40 7 / % 4 — % Unterm 5. Januar 1910 erfolgte die Feſtſetzung der Sätze in dieſer Höhe, welche mit dem 15. Juli 1910 in Kraft treten. Gemäß § 58 und 76e des Krankenverſicherungsgeſetzes waren 291 Streitigkeiten, einſchl. 8 unerledigte Fälle aus dem Vorjahre, zu entſcheiden. Von dieſen betrafen: 9% 84 m 10 2 10 9 57 49 42 2) Verſicherungs⸗ und Beitragspfliht. 136 80 123 p) Unterſtützungsanſprüche c) Erſatzanſprüche gegen Arbeitgeber gemäß § 50 des Krankenverſicherungs⸗ geſetzes und § 12 des Gewerbeunfallverſicherungsgeſetzes 58 97 2 d) Ordnungsſtrafen der Kaſſenmitgliederrnrnrnn. 17 27 e) Sonſtige Streitigkeitien.. 23 24 18 zuſammen 291 277 274 Die Erledigung erfolgte: 129 131 132 durch förmliche Entſchedung. (8. 1. Prnzen. 44% 47% 48%) 66 2 11 durch Vorbeſcheddͤdsͤcdccccc.. durch Zurücknahme und auf andere Weiſie. 79 4 118 17 13 2. Die Invalidenverſicherung. Zufolge der von dem Herrn Miniſter für Handel und Gewerbe unterm 15. No⸗ vember 1908 erlaſſenen Anweiſung, betreffend das Verfahren vor den unteren Ver⸗ waltungsbehörden (§§ 57 bis 64 des Invalidenverſicherungsgeſetzes), ſind von der Landes⸗ verſicherungsanſtalt Brandenburg die praktiſchen Arzte Sanitätsrat Dr Ramm, hier, Spandauerberg 28, und Dr Schönfeld in Schöneberg, Kaiſer⸗Friedrichſtraße 4, zu Ver⸗ trauensärzten beſtellt worden. Dieſen wurden die Invaliden⸗Rentenanträge mit allen ſich auf die Rentenbewerber beziehenden Vorgängen wegen der körperlichen Unterſuchung und der ärztlichen Begutachtung des Geſundheitszuſtandes überſandt. Möglichſt unmittelbar nach Erſtattung des ärztlichen Gutachtens wurden die Rentenanträge in mündlicher Ver⸗ handlung, zu denen der betreffende Vertrauensarzt zugezogen wurde, erörtert. Mit der Wahrnehmung der mündlichen Verhandlungen wurde neben dem Magiſtrats⸗Kommiſſar Stadtrat Boll, der Magiſtratsaſſeſſor Dr Prühß als ſtellvertretender Magiſtrats⸗Kommiſſar für Invalidenſachen beauftragt. Von der Berechtigung, der Verhandlung beizuwohnen, hat der Vorſtand der Landes⸗Verſicherungsanſtalt durch Abſendung eines Vertreters in einigen Fällen Gebrauch gemacht. Durch die weitergehenden Feſtſtellungen der wirt⸗ ſchaftlichen Verhältniſſe der Rentenbewerber hat ſich ſowohl der Schriftverkehr wie der mündliche Verkehr mit dem Publikum geſteigert. An Invalidenrentenanträgen wurden 493, neu geſtellt (1908: 518, 1907: 455). Von dieſen und den aus dem Voriahre unerledigt gebliebenen 119 - 612 Anträgen wurden 265 anerkannt. Die Höhe der bewilligten Renten bewegte ſich zwiſchen 123,60 ℳ und 256,80 J. Abgewieſen wurden 142 Anträge wegen nicht erfüllter Wartezeit oder noch nicht eingetretener Erwerbsunfähigkeit, zurückgenommen oder ander⸗ weit erledigt wurden 63, während über 142 Anträge die Entſcheidung noch nicht ergangen iſt. An Altersrentenanträgen ſind 24 neu aufgenommen worden (1908: 19, 1907: 31), 2 aus dem Vorjahr unerledigt geblieben. Von dieſen insgeſamt 26 Anträgen wurden 18 anerkannt und Renten im Jahresbetrage von 148,20 ℳ bis 215,40 ℳ bewilligt, 2 wurden abgelehnt, 3 Anträge fanden durch Zurücknahme ihre Erledigung, während 3 am Schluſſe des Berichtsjahres unerledigt verblieben. Mündliche Verhandlungen über Rentenanträge und über Anträge wegen Renten⸗Entziehungen unter Zuziehung des Vertrauensarztes der Landes⸗Verſicherungsanſtalt und je eines Vertreters der Arbeitgeber und Verſicherten fanden 31 (1908: 19, 1907: 17) mal ſtatt. In dieſen wurde über 515 Fälle (1908: 161, 1907: 152) verhandelt. Das Ergebnis war, daß in 323 Fällen für Gewährung, in 124 Fällen für Verſagung, in 40 Fällen für Entziehung und in 1 Falle für Fortgewährung der Invalidenrente geſtimmt wurde, während 27 Fälle anderweit erledigt wurden. Aus dieſen Zahlen geht am deutlichſten die erſtmalige Wirkung der neuen Miniſterialanweiſung hervor. An Koſten, welche die Arbeitnehmerbeiſitzer für Zeitver⸗ ſäumnis und bare Auslagen beanſpruchten, entſtanden 82,10 ℳ, die von der Landesverſicherungsanſtalt Branden⸗ burg erſtattet wurden. Von der Verſicherungspflicht wurden gemäß § 6 des Geſetzes 22 Perſonen (1908: 17, 1907: 35) auf Antrag befreit, und zwar weil ſie einen die Mindeſtinvalidenrente (116,40 ℳ) überſteigenden Ruhelohn bezogen, oder weil ihnen eine Unfallrente von mindeſtens demſelben Betrage zuſtand, oder weil ſie das 70. Lebensjahr vollendet hatten. 1 Antrag wurde zurückgenommen, weil das Ruhelohn den vorgenannten Mindeſtrentenſatz nicht erreichte. 18