— 157 — und der Kopfzahl der Familie Beiträge zu leiſten. Die in das Obdach aufgenommenen Frauen haben außerdem die Pflicht, wenn ſie nicht außerhalb Beſchäftigung haben, ſich an den für das Haus erforderlichen Arbeiten zu beteiligen. 3. Einzelwohnungen für Familien, wie alle übrigen Räume mit Zentralheizung und mit Gasautomaten verſehen. In ihnen finden Aufnahme die Familien zu 2, die trotz ernſter Be⸗ mühungen eine paſſende Wohnung nicht gefunden haben, ſowie ortsangehörige Frauen mit zahl⸗ reichen Kindern, die ſich vorausſichtlich in einer ſelbſt gemieteten Wohnung auf die Dauer nicht behaupten können. Beſondere Räume ſind vorgeſehen zur Unterbringung von iugen dlichen Perſonen auf Erſuchen des IJugendgerichts, der Iugendgerichtshilfe oder des König⸗ lichen Polizeipräſid ium s. Es handelt ſich um Jugendliche, gegen die ein Verfahren vor dem Jugendgericht ſchwebt und die ein anderweites Obdach nicht haben, ſo daß ſie ſonſt in Unterſuchungshaft genommen werden müßten. Zur Beaufſichtigung der Kinder der in das Haus aufgenommenen Familien iſt ein Kinder⸗ garten eingerichtet, in dem eine Kindergärtnerin die Kinder tagsüber beſchäftigt, auch die Schul⸗ arbeiten der größeren Kinder überwacht. — um eine engere Fühlungnahme der Armenkommiſſionen mit der Armendirektion herbeizuführen, werden jetzt zu jeder Sitzung der Armendirektion einige Armenkommiſſionsvorſteher eingeladen. Um eine noch engere Füh⸗ lung zwiſchen Armenpflege un d Waiſenpflege herbeizuführen, iſt den Armenkommiſſionen anheimgeſtellt worden, zu ihren Sitzungen außer den Waiſen⸗ räten, die ſchon jetzt regelmäßig eingeladen werden, a u ch die Waiſenpflege⸗ rinnen und ſtellvertretenden Waiſenpflegerinnen ihres Bezirks einzuladen. In zahl⸗ reichen Kommiſſionen iſt das geſchehen. Auf engſte Fühlungnahme mit der Privat wohltätigkeit iſt auch im Berichtsjahre hingewirkt worden. Wie bisher hat die Armenverwaltung nament⸗ lich mit der Vereinigung der Wohltätigkeitsbeſtrebungen in ſtändiger täglicher Verbindung geſtanden, und ihre Organe haben an deren monatlichen Sitzungen zahlreich teilgenommen. Auch diesmal iſt, wie ſeit langen Jahren, bei der Weihnachtsbeſcheerung von der Armendirektion auf möglichſte Verſtändigung aller, die Gaben zu verteilen beabſichtigten, hingewirkt worden. Das Anwachſen der Geſchäfte hat im Laufe des Berichtsjahres die Teilung von 4 Armenkommiſſionen, der Kommiſſonen 2, 11a, 19 und 32, notwendig gemacht, denen nach Schluße des Berichtjahres eine weitere Teilung der beiden Kommiſſionen 10a und b in 3 Kommiſſionen 10a, b und gefolgt iſt. Auch in der Waiſenpflege hat das Anwachſen der Geſchäfte die Teilung dreier Waiſenpflegerinnenbezirke, der Bezirke 3, 130 und 20b, in Unterbezirke notwendig gemacht. Die Zahl der Kinder, die in ſt ädtiſche Koſpflege genommen werden mußten, hat wiederum ſtark zugenommen. Insgeſamt haben ſich im Jahre 1909 1392 Kinder (32,97% eheliche und 67,03% uneheliche) in ſtädtiſcher Koſtpflege befunden. 271 von ihnen ſind im Laufe des Jahres wieder aus der Koſtpflege ausgeſchieden, ſo daß 1121 in Koſtpflege verblieben. Durch den Tod ſind 29 Kinder ausgeſchieden, darunter 18 im Alter von weniger als einem Jahr. Unter den in Koſtpflege befindlichen Kindern befanden ſich am 1. April 1910 313 unter Generalv ormundſchaft ſtehende Kinder. Der Generalvormundſchaft unterſtanden insgeſamt am Schluſſe des Berichtjahres 1149 Mündel, von denen ſich 390 bei der Mutter, 383 in Haltepflege und 313 in ſtädtiſcher Pflege befanden; 63 weitere bei der Mutter oder in der Stiefvaterfamilie befindliche Kinder wurden nur durch den Generalvormund ſelbſt oder ſeine Gehilfinnen kontrolliert. Die Verpflichtung des Berufsvormundes fand bei den 1149 Mündeln in 482 Fällen ſchon innerhalb 14 Tage nach Eingang der Geburtsanzeige, in weiteren 381 Fällen innerhalb eines Monats nach Eingang der Geburtsanzeige ſtatt. Für 553 Mündel wurden regelmäßige Zahlungen oder Abfindungen erreicht, während in 319 Fällen der Vater zur Zahlung au ßerſtande war, in 124 Fällen nicht herangezogen werden konnte. Im ganzen ſind beim Generalvormund im Jahre 1909 einſchließlich der Teilzahlungen auf Abfindungen 78 169,67 ℳ eingegangen, von denen 33 321,94 ℳ an die Mütter und Pflegemütter und 7934 ℳ an die Stadt als Erſatz für von ihr gezahlte Pflegegelder abgeführt worden ſind. Als Vermögensmaſſen für einzelne Mündel wurden am 1. April 1910 mehr als 60 000 aufbewahrt. Für ſtäd tiſche Pflegekinder ſind wie bisher die für ſie von dritter Seite gezahlten Beiträge bis zur Höhe von 300 ℳ für jedes Kind zinsbar angelegt worden. Ende 1909 beſtanden ſo 172 Sparkaſſenbücher mit einem Geſamtbetrage einſchl. Zinſen von 20 937 . Der Pflegſchaft des ſt äd tiſchen Freiwilligen Erziehungs⸗ beirats ſind bis zum 1. April 1910 insgeſamt 824 Knaben und 518 Mädchen, zuſammen 1342 ſchulentlaſſene Waiſen, unterſtellt worden. Beihilfen konnten im Jahre 1909 in Höhe von 13 194,87 ℳ gewährt werden. Die winterlichen monatlichen Unterhaltungs⸗ abende für die weiblichen Pfleglinge ſind — ebenſo wie die Unterhaltungsabende für die Inſaſſen des ſt äd ti ſche n Bürgerhauſes — auch 1909, zum Teil unter Beteiligung einzelner Pfleglinge an den Vorführungen, fortgeführt worden. Unſeren männlichen Pfleglingen ſteht das täglich geöffnete Lehrlingsheim „Iugend⸗