— 161 — Adolph⸗ und Mathilde⸗Abrahamſohn⸗Stiftung. Die verſtorbenen Eheleute Adolph und Mathilde Abrahamſohn haben in ihrem gemeinſchaftlichen Teſta⸗ ment der Stadtgemeinde Charlottenburg den Betrag von 15 000 ℳ unter der Be⸗ dingung vermacht, daß hiervon eine Adolph⸗ und Mathilde⸗Abrahamſohn⸗Stiftung ge⸗ gründet wird und daß die Zinſen der Stiftung für die in der Stadt beſtehenden Vereine zur Verſendung armer kranker Kinder in Ferienkolonien verwendet werden. Die Königliche Genehmigung zur Annahme des Vermächtniſſes iſt noch nicht ein⸗ gegangen. 8. Waiſenpflege einſchl. Fürſorgeerziehung (unter Ausſchluß der Waiſenkoſtpflege). Tätigteit des Gemeindewaiſenrats. Der Gemeindewaiſenrat hat im Bericht⸗ jahre 1909 folgenden Schriftwechſel mit den Vormundſchaftsgerichten zu erledigen gehabt: 750 (gegen 780) Vorſchläge zum Vormund, 38 (gegen 51) zum Gegenvormund, 210 (gegen 222) zum Beiſtand, 594 (gegen 501) zum Pfleger, 14 (gegen 7) Mitteilungen in Fürſorgeerziehungsſachen (unter Ausſchluß des bei den Perſonalakten geführten Schriftwechſels), 56 (gegen 40) Anfragen über Behandlung der Mündel, 353 (gegen 382) Mitteilungen über Beendigung der Vormundſchaft, 1 (gegen 2) desgleichen der Gegenvormund⸗ ſchaft, 25 (gegen 21) desgleichen der Beiſtandſchaft, 138 (gegen 124) desgleichen der Pflegſchaft, 57 (gegen 56) Anfragen, ob ein gerichtliches Einſchreiten im Intereſſe der Kinder geſchiedener Eheleute erforderlich iſt, 108 ſonſtige Sachen. Dazu kommen Beſtätigungen 1001 (gegen 1052) zum Vormunde, 27 (gegen 56) zum Gegen⸗ vormunde, 81 (gegen 100) zum Beiſtande und 376 (gegen 413) zum Pfleger. Im ganzen ſind alſo 3829 Schrift⸗ ſtücke bearbeitet worden. Unter der Aufſicht des Gemeindewaiſenrats ſtanden am 1. April 1909 6542 Mündel. Der Zugang für 1909 betrug 1307, der Abgang 994, ſo daß am 31. März 1910 ein Beſtand von 6855 Mündeln verblieb. Der Abgang von Mündeln fand aus folgenden Gründen ſtatt: Großjährig wurden 72, verſtorben ſind 121, legitimiert wurden 114, aus Charlottenburg verzogen 614, weil die Pflegſchaft infolge Wegfalles des Grundes aufgehoben wurde und aus anderen Gründen 73. Aufſicht über die Haltetinder. Die Aufſicht über die Haltekinder, d. h. die gegen Entgelt von den Eltern oder ſonſtigen Verpflichteten in Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren wird durch die einzelnen Waiſenräte, Waiſenpflegerinnen und Stadtärzte als Beauftragte des Königlichen Polizei⸗Präſidiums geführt. Über jedes Kind wird halbjährlich berichtet. Daneben erfolgen Sonderberichte, ſobald Anträge zu ſtellen oder irgendwelche Maßnahmen zu treffen ſind. Haltekinder waren am 1. April 1909 der Aufſicht des Gemeindewaiſenrats unterſtellt 399, darunter 98 unter 1 Jahr. Der Zugang für 1909 betrug 509, darunter 353 unter 1 Jahr. Der Abgang betrug 572. Der Beſtand am 31. März 1910 war 336, darunter 131 unter 1 Jahr. Der Abgang an Haltekindern fand aus folgenden Gründen ſtatt: Verſtorben ſind 58, darunter 17 unter 1 Jahr. Das 6. Lebensjahr vollendeten 42, aus Charlottenburg verzogen 250, in ſtädtiſche Koſtpflege wurden übernommen 135, von dem Vater, der Mutter oder den Eltern wurden in eigene Pflege übernommen 77, in unentgeltliche Pflege von Dritten übernommen 10. General⸗ (Berufs⸗) Vormundſchaft. Es gingen vom 1. April 1909 bis 31. März 1910 960 Geburtsanzeigen ein (gegen 806 im Rechnungs⸗ jahre 1908). Unterf dieſen 960 Anzeigen betrafen 858 Kinder, die in Charlottenburg, 102 Kinder, die auswärts geboren waren. Die 960 Geburtsanzeigen betrafen 966 Kinder:es waren darunter 4 Zwillingspaare (1 männl., 1 weibl.und 2 männl. und weibl.): in 2 Fällen wurden ältere Geſchwiſter mikübernommen. Von den 966 Kindern waren 494 männlich und 472 weiblich, nach der Konfeſſion der Mutter 787 evangeliſch, 174 katholiſch und 5 moſaiſch. Von den 960 gemeldeten Kindern kamen 621 unter Generalvormundſchaft. Das Verfahren wurde eingeſtellt in 236 Fällen und zwar: infolge Todes bei 48, infolge Legitimation bei 26, infolge Verzuges bei 23, infolge Beſtellung eines anderen Vormundes bei 139. Das Verfahren ſchwebt noch in 104 Fällen. Die Vormundſchaft erloſch im Laufe des Jahres: infolge Todes des Mündels in 61, infolge Legitimation in 38, infolge Abgabe der Vormundſchaft in 8, infolge Verzuges in 6, zuſammen in 113 Fällen. Es verblieben 508 Mündel unter Generalvormundſchaft. Dazu kamen von den am 1. April 1909 unter Generalvormundſchaft befindlich geweſenen 784 Kindern, nachdem im Jahre 1909/0 143 ausgeſchieden ſind, 641 Kinder. Es ſtanden demnach unter Generalvormundſchaft am 1. April 1910 1149 Mündel. Von dieſen 1149 Mündeln befanden ſich am 1. April 1910 847 in Charlottenburg, 170 in Berlin und Vororten, 132 auswärts. 390 befanden ſich bei der Mutter, 383 in Haltepflege, (davon in Charlottenburg 155, in Berlin und Vororten 110, auswärts 117), 313 in ſtädtiſcher Pflege. Fernere 63 Mündel werden ausſchließlich durch den Generalvormund ſelbſt oder ſeine Gehilfinnen kontroliert. Bei den 1149 unter Generalvormundſchaft ſtehenden Mündeln fand die Verpflichtung des Berufs⸗ vormunds nach Eingang der Geburtsanzeige innerhalb 14 Tagen in 482 Fällen, innerhalb 1 Monats in 381, inner⸗ halb 2 Monate in 188, erſt nach 2 Monaten in 98 Fällen ſtatt. Bei den letzten 98 Fällen verzögerte ſich die Ver⸗ pflichtung dadurch, daß entweder der Großvater die Vormundſchaft ſelbſt führen wollte und dann nicht geeignet war, oder daß die Mündelmutter noch minderjährig war und daher Verhandlungen mit dem für ſie zuſtändigen Gericht nötig wurden. Von den 621 Müttern ſtanden 385 im Alter von 18 bis 24 Jahren, dem Berufe nach waren 199 Dienſt⸗ mädchen, 157 Arbeiterinnen, die übrigen Aufwärterinnen, Putzmacherinnen, Näherinnen uſw. 85 Mütter hatten im Kaiſerin ⸗Auguſte⸗Viktoria⸗Haus entbunden. Von den 85 Kindern kamen 32 unter Generalvormundſchaft. 413 Mütter hatten im Krankenhaus Kirchſtraße entbunden. Davon kamen 27 aus dem Säuglings⸗ heim Weſtend und gingen nach der Entbindung mit dem Kinde dahin zurück. Im Säuglingsheim Weſtend wurden im Laufe des Jahres auf die der Stadt Charlottenburg zu⸗ ſtehenden Freiſtellen 30 Mütter mit ihren Kindern aufgenommen, die zuſammen 2307 Tage draußen ver⸗ blieben. In die Freiſtellen für ſchwächliche Kinder ohne Mütter daſelbſt kamen durch Vermittlung der Generalvormundſchaft 16 Kinder, die insgeſamt 1817 Tage dort verblieben. Es iſt mit Freuden zu begrüßen, daß die unehelichen Mütter mehr und mehr von dieſer ihnen gebotenen Gelegenheit, längere Zeit mit ihren Kindern zuſammen zu bleiben, Gebrauch machen. Schreckt ſie auch zuerſt oft der Gedanke, daß ſie ſich verpflichten müſſen, ein Vierteljahr dort zu verbleiben, ſo fühlen ſie ſich, ſind ſie erſt dort, gewöhnlich ſchon nach 21