— 182 — XIV. Die öffentliche Geſundheitspflege. 1. Die ſtädtiſche Krankenpflege. Allgemeines: Durch Gemeindebeſchluß vom 14. April/3. Mai 1910 iſt der Bau eines beſonderen Krankenhauſes für Geburtshilfe an der Sophie⸗ Charlotten⸗Straße mit vorläufig 211 Betten (113 für Erwachſene und 98 für Säuglinge) beſchloſſen worden. Der Bauplatz ſoll ſo groß bemeſſen und die Anlage derart eingerichtet werden, daß ſpäter eine Vergrößerung auf 418 Betten (222 für Erwachſene und 196 für Säuglinge) erfolgen kann. Die Geſamtkoſten für den 1. Bauabſchnitt (211 Betten) werden vorausſichtlich betragen: fur Van⸗ 1 867 600,— ℳ %„InventarxT⸗“⸗“.— 113 000,— „ „eundſeete, 714 400,— „ zuſammen: 2 595 000,— ℳ. Ferner wurde durch Gemeindebeſchluß vom 16. März/3. Mai 1910 dem Bau von 2 Häuſern für Leichtkranke und Geneſende zur Erweiterung der Anlagen des Krankenhauſes Weſtend zugeſtimmt. Dieſe beiden Gebäude ſollen auf dem nördlichen, tiefer gelegenen Teil des Krankenhaus⸗Grundſtückes errichtet werden und Raum für je 60 Betten, alſo zuſammen für 120 Betten bieten. In dem nach Süden gelegenen Haus werden Frauen und Kinder, in dem nach Norden gelegenen Haus Männer und ältere Knaben Aufnahme finden. Eine ſtrenge Trennung der inneren und chirurgiſchen Kranken iſt nicht vorgeſehen. In die neuen Gebäude ſollen nur ſolche Kranke verlegt werden, welche nicht mehr bettlägerig ſind und nicht mehr einer ſtändigen und beſonderen Krankenpflege bedürfen. Infolge deſſen werden die Gebäude in ihrer Geſtaltung und in ihren Einrich⸗ tungen von den ſchon vorhandenen Pavillons erheblich abweichen und hauptſächlich Wohnhäuſer darſtellen, die den Leichttranken, die zur Erholung und Geſundung nötigen Vorbedingungen, das Wohnen in kleineren mit wenigen Betten verſehenen Räumen und die Möglichkeit eines Aufenthaltes im Freien, auf Veranden und Vorbauten, dar⸗ bieten. Die ärztliche Kontrolle und Behandlung ſoll ambulant in den Hauptabteilungen erfolgen. Hierdurch ſind Verband⸗ und Unterſuchungszimmer, ſowie beſondere Einrich⸗ tungen zur Krankenbehandlung und Desinfektion in den neuen Gebäuden überhaupt entbehrlich geworden, während andere Einrichtungen, wie Baderäume, Anrichteräume uſw. — erheblich vereinfacht werden können. Der Bau der Gebäude und der Betrieb in dieſen Abteilungen wird ſich dadurch erheblich billiger geſtalten. Die Geſamtkoſten ein⸗ ſchließlich Koſten der inneren Einrichtung ſind für die beiden Häuſer auf 484 000 und für die infolgedeſſen notwendig werdende Erweiterung der Dampfkeſſelanlage auf 52 000 veranſchlagt. Die Kurkoſtenſätze für die III. Verpflegungsklaſſe ſind durch Gemeinde⸗ beſchluß vom 26. Mai 1908/30. Juni 1909 wie folgt feſtgeſetzt worden: a) für alle in Charlottenburg wohnhaften Perſonen und für alle Mitglieder von Krankenkaſſen, Abonnements⸗Vereinen und Berufsgenoſſenſchaften — gleich⸗ mäßig für Erwachſene und Kinder 3 für den Tag. b) für auswärts wohnende Perſonen, ſoweit nicht a und e in Frage kommt, gleich⸗ mäßig für Erwachſene und Kinder 3,50 für den Tag. 0) für Einwohner ſolcher auswärtiger Gemeinden, die von Charlottenburger Ein⸗ wohnern höhere als die vorſtehend angegebenen Sätze fordern, oder bei denen überhaupt keine gleichwertige Gegenleiſtung ſtattfindet, für Erwachſene und Kinder 5 ℳ für den Tag. . 2i die I. und 11. Verpflegungs⸗Klaſſe ſind die Koſtenſätze vorläufig unverändert geblieben: 10 ℳ für Einheimiſche und 12 ℳ für Auswärtige m Kl. 41 5 77 6 ℳ 7 1 1 II. Krankenhaus Weſtend. Größere bauliche Veränderungen haben nicht ſtatt⸗ gefunden; auch die Grundſtücksverhältniſſe und die Anzahl der verfügbaren Krankenbetten (358 für die chirurgiſch⸗gynäkologiſche Abteilung und 304 für die innere Abteilung) ſind unverändert geblieben. Bei den dirigierenden Arzten und bei den Oberärzten hat ein Wechſel im Berichtsjahre nicht ſtattgefunden, wie auch die Zahl der Apotheker ſowie der Beamten für den Bureau⸗ und Betriebsdienſt unverändert geblieben iſt. Die ſtädtiſche Schweſternſchaft umfaßt 1 Oberin, 12 Oberſchweſtern, 35 angeſtellte Schweſtern, 28 Probeſchweſtern und 28 Schülerinnen, zuſammen 104 Köpfe. Außerdem wurde ſtändig eine Anzahl fremder Schweſtern zur Ausbildung in der Krankenpflege be⸗ ſchäftigt. Auf Grund der im Laufe des Berichtsjahres abgehaltenen Prüfungen konnte 48 Schweſtern der Ausweis als ſtaatlich anerkannte Krankenpflegeperſon erteilt werden.