— 190 — der Wohnungen, nicht nur bei Todesfällen, beſonders geachtet worden iſt. 112 Wohnungen ſind leer desinfiziert worden, alſo nach dem Auszuge des Lungenkranken, bevor eine neue Mietspartei die Wohnung bezog. Mit der Errichtung der ſtädtiſchen Fürſorgeſtelle für Lungenkranke war auch die „Lungenkrankenfürſorge vom Roten Kreuz“ in für beide beſonders hergerichtete von der Stadt gemietete Räume übergeſiedelt. Da die Mietsräumlichkeiten bei dem fortgeſetzten Wachſen der Fürſorgeſtelle ſchon lange kaum ausreichten, bezog im April 1909 die Für⸗ ſorgeſtelle und mit ihr die „Lungenkrankenfürſorge vom Roten Kreuz“ neue Räume in dem vom Vaterländiſchen Frauenverein Charlottenburg er⸗ bauten Wohlfahrtshauſe, dem Cecilienhauſe, Berliner Straße 137. In dieſem Hauſe, das den Mittelpunkt für die Wohlfahrtseinrichtungen Charlottenburgs bilden ſoll, und in dem auch die Vereinigung der Wohltätigkeitsbeſtrebungen, mit der die Fürſorgeſtelle von Beginn an enge Fühlung behielt,ihren neuen Sitz gefunden hat, ſind für die Fürſorgeſtelle nach ihren eigenen Angaben von der Stadt ermietete ausgedehnte Räume eingerichtet worden, die allen Anforderungen einer modernen Fürſorgeſtelle entſprechen. Um den Kranken die bisher notwendigen Wege nach verſchiedenen Stellen zu erſparen, iſt zugleich mit der Fürſorgeſtelle ein Bureau verbunden worden, in dem jetzt alle auf die Entſendung von Kranken in Heilſtätten, Pflegeheime und Erholungsſtätten bezüglichen Sachen bearbeitet werden. Die neuen Räume liegen in 2 Stockwerken übereinander, im Erdgeſchoß die Räume für den ärztlichen Dienſt, Wartezimmer, Aufnahmezimmer, Unterſuchungszimmer, Labo⸗ ratorium, im I. Stock, mit den unteren Räumen durch eine direkte Treppe verbunden, die Räume für das Bureau und die Schweſtern der Lungenkrankenfürſorge vom Roten Kreuz. Im Bureau waren urſprünglich 2 Beamte tätig; am 1. April 1910 iſt eine dritte Kraft hinzu⸗ getreten. Um die Schweſtern bei der immer mehr wachſenden Zahl der in Fürſorge ſtehenden Familien ihrer Hauptaufgabe, dem Außendienſt, nicht zu entziehen, wurde Anfang 1909 für die ſt äd tiſche Fürſorgeſtelle eine beſon dere Schweſter angeſtellt, um die bei den Sprechſtunden und ſonſt erforderlichen ſchriftlichen Arbeiten und einen Teil der Sputumunterſuchungen zu erledigen. Schon am 1. April 1910 machte die Zunahme der Arbeiten die Anſtellung einer weiteren Schweſter für dieſen Dienſt er⸗ forderlich. Das Perſonal der ſtädtiſchen Fürſorgeſtelle beſteht ſomit jetzt aus dem leitenden Arzte, einem Hilfsarzt, 2 Schweſtern und 3 Bureau⸗ beamten, während im Außendienſt unter der Leitung der Oberſchweſter 5 Schweſtern der „Lungenkrankenfürſorge vom Roten Kreuz“ tätig ſind. Mit dem Beginn des Jahres 1909 ſind außer dieſen Neuerungen auch in der Fürſorge für die Lungenkranken ſelbſt grun dſätzliche Veränderungen eingetreten. Während bis dahin die Koſten für die Entſendung Lungenkranker in Heilſtätten, Pflege⸗ heime und Erholungsſtätten durchweg von der Armenver wa ltung getragen wurden, werden ſeitdem nur ſolche Perſonen auf deren Koſten entſandt, die bereits laufende Unterſtützung erhalten. Für alle übrigen trägt jetzt die Koſten der Etat der Geſund⸗ heitspflege, und die Organe der Armenpflege wirken bei der Prüfung und Entſcheidung überhaupt nicht mehr mit. Die häuslichen Verhältniſſe werden bei noch nicht laufend unterſtützten Perſonen durch die Für⸗ ſorgeſtelle ſelbſt feſtgeſtellt, und demnächſt entſcheidet ein in der Regel allwöchentlich zu⸗ ſammentretender Ausſchuß, an deſſen Beratungen der ärztliche Leiter der Fürſorgeſtelle ebenſo wie an den Sitzungen der Armendirektion teilnimmt, über die Ubernahme der Koſten. Der geſamte Schriftwechſel mit den Anſtalten und allen übrigen Stellen erfolgt, auch ſoweit die Armendirektion eintritt, ausſchließlich durch das Bureau der Fürſorgeſtelle, ſo daß die Kranken, gleichviel aus welchen Mitteln ihre Entſendung erfolgt, immer nur eine einzige Stelle aufzuſuchen haben. Für die Überweiſung in die Erholungsſtätten iſt am 1. April 1910 noch eine weitere Vereinfachung dahin erfolgt, daß alle Entſen⸗ dungen kurzer Hand durch die Fürſorgeſtelle veranlaßt werden, der die Kranken gegebenenfalls von den Stadtärzten, Schulärzten oder ſonſtigen Stellen zu⸗ zuweiſen ſind; auf weſſen Koſten die Entſendung erfolgt, wird in der Fürſorgeſtelle feſtgeſtellt, und wenn die Entſendung auf Koſten des Etats der Geſundheitspflege erfolgt, gleich der etwa zu zahlende Beitrag feſtgeſetzt. Auch ſonſt wird, ſoweit nicht die Armenverwaltung eintritt, nicht ſelten nur ein Teil der Koſten auf die Stadt übernommen. Zu den Reſtkoſten werden alle anderen Stellen (Krankenkaſſen, Behörden, Privatperſonen, insbeſondere Angehörige der Kranken ſelbſt) die bereit und in der Lage ſind, ſich an den Koſten zu beteiligen, heran⸗ gezogen. Im ganzen ſind 1909 7250 ℳ. Koſten von anderen Stellen wieder eingezogen worden. Bei Verſicherten der Landesverſicherungsanſtalt Brandenburg übernimmt die Stadt wie bisher regelmäßig nur ½ der durch Kaſſenleiſtungen nicht gedeckten Koſten — ein Verfahren des Zuſammenarbeiten aller, die an der Heilung ein Intereſſe haben, das, ſoweit die Armenpflege in Frage kommt, vom Bundesamt für das Heimatweſen mehrfach aus⸗ drücklich als zweckmäßig anerkannt worden iſt. Für das laufende Jahr ſind der Fürſorgeſtelle von den ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften beſondere Mittel zur Unterſtützung Lungenkranker zur Ver⸗ fügung geſtellt worden, je 1000 ℳ zu Mietszuſchüſſen, für Betten, und zur