— 201 — Daß in der Tat kaum je ein Mißbrauch vorkommt, zeigt die unten abgedruckte Überſicht über den Stand der Beſucher. Im Einzelnen heben wir hervor: Dem Schutz des Kindes vor der Geburt dient die Vorernäh⸗ rung der Mutter durch den Hauspflegeverein für Rechnung der Stadt, die die Mutter in den Stand ſetzen ſoll, das Kind ſpäter ſelbſt zu nähren. 1909 iſt ſie 280 ſolchen Müttern zuteil geworden und hat außer den allgemeinen Unkoſten 9,26 ℳ für jeden Fall erfordert. Dem Schutz der Mutter und des Kindes dient ferner die unent⸗ geltliche Aufnahme Schwangerer ſchon längere Zeit vor der Entbindung im ſtädtiſchen Krankenhauſe Kirchſt raße, von der 1909 60 künftige Mütter Gebrauch gemacht haben, 27 bis zu 4 Wochen, 26 zwiſchen 5 und 10 Wochen, 5 zwiſchen 10 und 12 Wochen, 1 13 und 1 19 Wochen vor der Entbindung. Die gleiche koſtenloſe Aufnahme vor der Entbindung haben 1909 im Säuglingsheim Weſtend 50 Mütter gefunden. Auch das Kaiſerin Auguſte Viktoria⸗Haus hat koſtenlos Schwangere ſchon vor der Entbindung aufgenommen. Die Generalvormundſchaft ſetzt mit ihren Maßnahmen für Mutter und Kind unter Umſtänden gleichfalls ſchon vor der Geburt des Kindes ein. Für die Geburten ſelbſt ſteht die Entbindungsanſtalt i m Krankenhauſe Kirchſtraße, die demnächſt durch einen großen Neubau erſetzt werden wird, und das Kaiſerin Auguſte Viktoria⸗Haus zur Verfügung. Soweit ſie in der Wohnung erfolgt, tritt der Hauspflegeverein und ſeine Tätigkeit ergänzend der Eliſabeth⸗Frauenverein ein. 1909 ſind ſo 916 Wochenpflegen geleiſtet worden. Für das Kind ſetzt nunmehr unmittelbar nach der Geburt die General⸗ Vormundſchaft ein. Ihr unterſtanden am 1. April 1910 1149 Kinder, von denen ſich 330 bei der Mutter, 313 als ſtäd tiſch e Pflegekinder in Pflege und 383 in Haltepfllege befanden. In 482 Fällen von den 1149 fand die Ver⸗ pflichtung des Berufsvormundes ſchon innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Geburtsanzeige vom Standesamte ſtatt. An Alimenten und Ab⸗ findungen ſind von der General⸗Vormundſchaft 1909 mehr als 78 000 a von den Vätern eingezogen worden. Sowohl im Mütterheim des Krankenhauſes Kirchſtraße als im Säuglingsheim Weſtend und im Kaiſerin Au gu ſte Viktoria⸗ Haus können Mutter und Kind nach der Geburt, regelmäßig ganz koſtenlos, für längere Zeit zuſammenbleiben. Der weiteren Fürſorge für den Säugling dienen die ſechs Säuglingsfür⸗ ſorgeſtellen, über die unten, weil ihre Fürſorge die größte Anzahl von Kindern erfaßt, eingehend berichtet werden ſoll. Stillende Mütter erhalten in ihnen Still⸗ unterſtützungen, in der Regel in Geſtalt von Milch und anderen Nahrungsmitteln, nur ausnahmsweiſe auch in Geld, — regelmäßig auf 13 Wochen, in beſonderen Fällen auch darüber hinaus. 1909 ſind ſie 1944 Müttern mit einem durchſchnittlichen Koſtenbetrage von 13,84 ℳg zuteil geworden. Geſunde ſowie ſchwächliche Säuglinge finden nötigenfalls im Säug⸗ lingsheim des Krankenhauſes Kirchſtraße, im Säuglings⸗ heim Weſtend und im Kaiſerin Auguſte Viktoria⸗Hauſe Aufnahme, beſonders ſchwächliche Säuglinge durch Vermittlung der Säuglingsfürſorge⸗ ſtellen im Sommer in der Kindererholungsſtätte Eichkam p. Für kranke Säuglinge dient außer der Kinderſtation des allgemeinen Kranken⸗ hauſes Weſtend das Kaiſerin Augu ſte Viktoria⸗Haus und die Charlottenburger Säuglingsklinik, die jetzt über 33 Betten verfügt. Ergänzt werden dieſe Maßnahmen durch die ſorgfältige Prüfung a IIe r Pflegeſtellen, in denen Säuglinge gegen Entgelt untergebracht werden. Im Einvernehmen mit dem Königlichen Polizei⸗Präſidium erfolgt ſie durch beſoldete weibliche Angeſtellte der Stadt und durch eine ſtändige Prüfungs⸗ kommiſſion von ehrenamtlichen Waiſenpflegerinnen. Vor Genehmigung einer Pflege⸗ ſtelle wird bei der ſtädtiſchen Fürſorgeſtelle für Lungenkranke ſtets feſt⸗ geſtellt, ob in der Familie etwa ein Lungenkranker vorhanden iſt, um ſoweit irgend möglich eine Infektionsgefahr auszuſchließen. Um die Unzuträglichkeiten zu vermeiden, die daraus entſtehen, daß f ür Fam i lien⸗ pflege ungeeignete Säuglinge in Familien untergebrach t werden, werden neuerdings — die eine der oben erwähnten Neuerungen — a lle in ſt äd tiſche Pflege zu nehmenden Säuglinge und alle, bei denen ein Wechſel der Pflegeſtelle notwendig wird, zunächſt zur Beoba chtung dem Säug⸗ lingsheim Weſtend überwieſen, und erſt dann in Pflege gegeben, wenn der leitende Arzt die Familienpflege für ſie als unbedenklich bezeichnet. Alle gegen Entgelt in Pflegeſtellen untergebrachten Kinder und alle bei der Mutter verbleibenden oder unentgeltlich ver⸗ pflegten unter Generalvormundſchaft ſtehenden Säuglinge ſind bisher außer durch den 26