— 39 — Von dem genannten Verwaltungsüberſchuß von. 2 122 899,01 ℳ äſt die Summe von 42 153 600,00 „ in Abzug zu bringen, die gelegentlich der Etatsberatungen für 1911 zur Verwendung für Straßenpflaſterungen beſtimmt und dem Etat für 1911 zugeführt worden iſt. Von den hiernach verblebdenden 1 969 299,01 ℳ iſt in Gemäßheit des Gemeindebeſchluſſes vom 23./29. März 1906 der Betrag von 1 000 000,00 „ in den Etat für 1912 einzuſtellen. Der geſtbetrag von.. iſt dem Ausgleichsfonds zugeführt worden. Wie ſich der Ueberſchuß im einzelnen zuſammenſetzt, geht aus der beigefügten Ueberſicht hervor. Sie läßt erkennen, in wieweit Veränderungen bei den einzelnen Etatskapiteln gegen den Etats⸗ voranſchlag (einſchl. der übernommenen Reſte aus Vorjahren) ſich ergeben haben und welche Etats⸗ kapitel an dem Uleberſchuſſe beteiligt ſind. Günſtig ſind die Ergebniſſe bei den Kapiteln 1, II1 A, II B, I11, IV, vI, IX, X, XII und X — vergl. die Zahlen in den Spalten 12 und 17 —, während, wie die Spalten 13 und 16 veranſchaulichen, die Abſchlüſſe der Kapitel v, vII, vIII, XI, XIII und XIV den Ueberſchuß mindern. auptſächlich iſt der günftige Abſchluß auf Mehrüberſchüſſe des Elektrizitätswerkes (458 2390.( 43 der Gaswerke (470 116,74 ℳ), ſowie auf Mehraufkommen aus ſämtlichen Ge⸗ meindeſteuern (311 058,29 ℳ) und Erſparniſſe bei den Koſten der elektriſchen Straßenbeleuchtung (101 927,94 ℳd) zurückzuführen. Mehr brachten die Gemeinde⸗Einkommenſteuer 96 232,08 , die Grund⸗ ſteuer 130 831,12 ℳ, die Umſatzſteuer 38 919,48 ℳ, die Gewerbeſteuer 23 932,93 ℳ, die Betriebsſteuer 1635 ℳ, die Hundeſteuer 16 876,37 ℳ, Verſchiedenes 2 631,31 ℳ. Dem Etat 1910 konnte ferner die Summe von 187 738,43 ℳ, mehr aus dem Verwaltungsüberſchuſſe 1908 zugeführt werden, die von dem zur Deckung von Ausgaben für die Beſoldungs⸗ und Lohnreform bereitgeſtellten Betrage von 250 000 ℳ erſpart worden war. Ebenſo wurden von den aus Vorjahren als Reſte übernommenen Mitteln für Beſoldungs⸗ und Lohnerhöhungen Beträge von zuſammen 59 637,53 ℳ als erſpart in Abgang geſtellt. Als günſtiges Moment kommt noch der Minderzuſchuß an den Sonderetat 9 hin⸗ zu, der hinter dem etatsmäßigen Soll um 27 819,61 ℳ zurückbleibt. Ungünſtig ſchließt das Kapitel v ab; es hat laut Ueberſicht einen Mehrzuſchuß von 207 073,12 ℳ erfordert. Zu berückſichtigen iſt hier⸗ bei indeſſen, daß dieſe Summe mit dem Wenigerzuſchuß des Kapitels vI in Wechſelbeziehung ſteht, weil das Mehr der bei Kapitel vI aufgeführten Einnahmebeträge für Verpflegung von Armenkranken in den ſtädtiſchen Krankenhäuſern eine teilweiſe Deckung der im Kapitel geleiſteten Ausgaben darſtellt. Aehnlich verhält es ſich bei den Kapiteln XII und XIII. Der Mehreinnahme bei Kapitel XII Abſchnitt 5 Nr. 2 im Betrage von 203 705,88 ℳ für Zinſen von vorübergehend belegten oder ſonſt zinsbar verwendeten Beſtänden der Stadthauptkaſſe, ſteht bei Kapitel XIII Abſchnitt §8 Nr. 10 eine Mindereinnahme von 147 020,87 ℳ für Erſtattungen der Anleihebaufonds und des Uebernahmekon⸗ ſortiums zur Verzinſung der 1908er Anleihe gegenüber, ſo daß der durch anderweite Anlegung erzielte Mehrgewinn ſich nur auf rund 57 000 ℳ beläuft. Von weiteren Erläuterungen der im Ordinarium des Hauptetats eingetretenen Abweichungen gegenüber dem Etat wird abgeſehen, da der gedruckte Jahresabſchluß in überſichtlicher Weiſe alle näheren Einzelheiten erkennen läßt. 969 299,01 ℳ Aus den Abſchlüſſen der Sonderverwaltungen iſt folgendes hervorzuheben: Zu C. Das Ordinarium des Sonderetats Nr. 1 „Kanaliſation“ zeigt inſofern ein günſtiges Ergebnis, als ein Zuſchuß aus dem Reſervefonds nur in Höhe von 75 787,25 ſtatt des Etatsſolls von 153 100 ℳ benötigt wurde. Zu E. Das wirtſchaftliche Ergebnis des Ordinariums des Sonderetats Nr. 2 „Ladeſtraßen und Stätteplatz“ iſt ungünſtiger, weil der Zuſchuß aus dem Ordinarium des Hauptetats um 9 759,93 ℳ erhöht werden mußte. Zu G. Der Sonderetat Nr. 3 „Lagerplatz der Tiefbauverwaltung ſchließt mit einem Vorſchuß von 15 890,14 ℳ ab. Trotzdem ſind die finanziellen Ergebniſſe nicht un⸗ günſtig. Der Wert der am Schluſſe des Rechnungsjahres 1910 verbliebenen Materialbeſtande betrug nämlich 96 814,11 ℳ mehr als im Etat vorgeſehen war. Es haben alſo Materialanſchaffungen ſtatt⸗ gefunden, die über den Bedarf des laufenden Jahres hinausgingen. Darauf iſt auch die Minderein⸗ nahme von 160 136,96 ℳ. beim Abſchnitt 1 Nr. 1, Verkauf von Materialien, zurüzuführen. Im Rech⸗ nungsjahre 1911 wird, wenn die erwähnten Materialbeſtände zum Verkauf gelangen werden, nach Deckung des Vorſchuſſes aus 1910, ein entſprechender buchmäßiger Ueberſchuß erſcheinen. Zu H. Das Elektrizitätswerk hat an den Hauptetat einen Ueberſchuß von 1 358 733,90 ℳ (458 733,90 ℳ mehr als veranſchlagt) abgeführt. Zu K. Das Ordinarium des Sonderetats Nr. 5 „Gaswerke hat dem Ordinarium des Hauptetats einen Reingewinn von 2 584 816,74 ℳ, alſo 470 116,74 ℳ mehr als im Etat veranſchlagt, zugeführt. Eine Berechnung des größeren Reingewinnes iſt beigefügt. Erläuternd wird hierzu bemerkt, daß für eine Gasmenge von 10 000 ehm die Einnahmen urſprünglich auf 2 019,95 ℳ und die Ausgaben auf 1 633,56 ℳ veranſchlagt waren. Abweichend hiervon betrugen die Einnahmen 2 020,41 ℳ, die Ausgaben 1 552,11 ℳ, ſo daß ſich die Ausgaben für je 10 000 ebm um 81,91 ℳ (0,46 — 81,45) vermindert haben. Die Geſamtminderausgaben und damit auch der Rein⸗ gewinn ſtellt ſich bei den im Etat veranſchlagten 54 730 000 ebm Gas auf 448 316,40 ℳ. Da nun 11 1 4 1959 7 Gasabſatz den Voranſchlag um 465 520 chm überſteigt, erhöht ſich der Gewinn um 5 520 „30 1917% — 21 80,34 ℳ, ſo daß das Mehr 470 116,74 ℳ beträgt. Die in der Tabelle nachgewieſenen Mehrausgaben ſind zum Teil auf eine erhebliche Ab⸗ weichung bei der Herſtellung von Steinkohlen⸗ und von Waſſergas gegen den Voranſchlag zurückzu⸗ führen und daher formeller Natur. Zu R. Der Sonderetat Nr. 9 „Müllbeſeitigung“ hat einen um 27 819,61 ℳ geringeren Zuſchuß aus dem Ordinarium des Hauptetats erfordert. 3u 8. Aus dem Or dinarium des Sonderetats Nr. 10 „Waſſerwerke“ konnten dem Ertraordinarium für Erneuerung und Erweiterung der Werke 40 236,09 ℳ, alſo 24 783,09 d mehr als veranſchlagt, zugeführt werden.