— 51 — Die Grundſtücke ſind zur Verwendung in Ausſicht genommen wie folgt: zu 1 für den Bau einer Feuerwache, zu 2 für den Bau einer Zentralmarkthalle, 1. 9 zur Erweiterung der Rathausgrundſtücke, zu 4 für den Bau eines Altenheims der Puls'ſchen Stiftung, zu 5 zur Abrundung des angrenzenden ſtädtiſchen Geländes, ſpäter für Krankenhauszwecke, zu 6 für Schulgwecke, im Zuſammenhang mit den benachbarten ſtädtiſchen Grundſtücken Bismarckſtraße 48—51 und Spielhagenſtraße 16—15, zu 7 20 40 der Leibniz⸗Oberrealſchule und zur Erweiterung des Spielplatzes Goethe⸗ ſtraße 10/11, zu § zur Erweiterung der benachtbarten ſtädtiſchen Grundſtücke Berliner Straße 126, Krumme Straße 6 und 6a und Spreeſtraße 38, zu 10 für die Zwecke der Tiefbauverwaltung, zu 11 für den Bau eines Schülerbootshauſes, zu 12 zum Bau einer höheren Mädchenſchule im Zuſammenhang mit den Grundſtücken Sybelſtraße 2—4, zu 13 für verſchiedene ſtädtiſche Einrichtungen (Geneſungsheim, Waldſchulen uſw.), die eine Verlegung nach außerhalb zulaſſen. Feuerverſicherung der ſtädtiſchen Gebäude, Anlagen, Mobilien und Waldungen. Der Geſamtwert der Feuerverſicherungen der ſtädtiſchen Gebäude, Mobilien und Waldungen betrug am 1. April 1911 ausſchließlich der Gasanſtalten 55 136 237 % und 68 414 837 d einſchließlich der Gasanſtalten. An Feuerverſicherungsgebühren ſind gezahlt im Rechnungsjahr 1910 16 415,51 ℳ ausſchließlich der Gasanſtalten und 28 081,41 ℳ einſchließlich der Gasanſtalten. Im Rechnungsjahre 1910 fanden in ſtädtiſchen Gebäuden folgende Brände ſtatt: 1. Am 2. April 1910: Zimmerbrand im Hauſe Bismirckſtraße 21, Schaden. 66,71 ℳ, 2. am 26. April 1910: Zimmerbrand in der Siemens⸗Oberrealſchule, Schloßſtr. 27, Schaden , , 658,19 ℳ, 3. am 30. April 1910: Gaserploſion im Hauſe Krummeſtraße 6 a, Schaden. .. 350,.— ℳ, 4. am 6. Juni 1910: Zimmerbrand im bakteriologiſchen Laboratorium im Kran⸗ Kenhaus Weſtend, Schaden,. .. 195,04 ℳ, 5. am 3. Oktober 1910: Zimmerbrand im Hauſe Lützower Straße g, Schaden 8,15 , 6. am 14. Dezember 1910: Zimmerbrand in der Gemeindeſchule Xy, Spree⸗ ſtrege 29, Schaden „ „ 13,80 ℳd, C. Die Steuern. Allgemeines zur Staats⸗ und Gemeindeeinkommenſteuer. Die im Ver⸗ waltungsbericht für 1909 geſchilderte Neuorganiſation des Steuerbureaus hat ſich bewährt. Die völlige Beſeitigung der von den einzelnen Veranlagungs⸗Expeditionen geführten Tagebücher ließ zwar hin und wieder den Nachteil einer manchmal allzu geringen Kontroll⸗Möglichkeit über den Verbleib eingegangener Schreiben und dergl. hervortreten, doch hat dieſer mit der Abſchaffung der Tagebücher unvermeidlich verbundene Nachteil bisher zu ernſteren Bedenken keinen Anlaß gegeben, da alle beſonders wichtigen Vorgänge teils durch Eintragung in ein Haupttagebuch, teils durch Führung von Sonderkontrollen innerhalb der Erpeditionen überwacht werden. Eine weitere Vereinfachung des Geſchäftsbetriebes konnte im Berichtsjahre durch eine zweckmäßige Ausgeſtaltung der beſonders häufig gebrauchten formular⸗ mäßigen Verfügungsentwürfe, ſowie der von der Kanzlei verwendeten Reindrucke erzielt wer⸗ den, die umfaſſende Verwendung derartiger typiſcher, der Eigenart des Einzelfalles aber doch leicht anpaßbarer Formulierungen führte namentlich während des Veranlagungsgeſchäftes bei denkbar geringſtem Aufwand an Zeit, Arbeitskraft und Koſten zu einer Steigerung des ſteuer⸗ lichen Erfolges. Neuerdings iſt, und zwar erſtmals für die Veranlagungszeit 1911, der Gang der Geſchäfte noch durch folgende Maßnahmen erheblich vereinfacht und beſchleunigt worden: Bis⸗ her waren ſämtliche Steuererklärungen und Vermögensanzeigen in der Weiſe bearbeitet worden, daß zunächſt eine Vorprüfung durch den leitenden Expeditionsbeamten (Stadtſekretär) erfolgte und zwar auch inſoweit als bereits der Expeditionsgehilfe (Aſſiſtent, Diätar) einen Ver⸗ fügungsentwurf abgeſetzt hatte, daß die geſamten Verfügungsentwürfe dann (von den unteren Steuerſtufen abgeſehen) an den Bureauvorſteher zur Zwiſchenprüfung gingen und erſt von hier aus an den Dezernenten gelangten. Bei der Veranlagung für 1911 war der Expeditions⸗ leiter von der Nachprüfung der vom Erpeditionsgehilfen bearbeiteten Deklarationen durch⸗ weg befreit, dieſe Sachen gingen vielmehr unmittelbar an den Vorſteher zur Zwiſchenprüfung; außerdem wurden die von den Expeditionsleitern ſelbſt bearbeiteten Deklarationen unter Aus⸗ ſchaltung der Zwiſchenprüfung ſeitens des Vorſtehers nunmehr ſämtlich dem Dezernenten direkt vorgelegt; die beſonders wichtigen Deklarationen ſchließlich wurden unter Wchfall oet Vor⸗