— 352 prüfung durch die Expedition vom Bureauvorſteher perſönlich bearbeitet und gelangten auf dieſe Weiſe direkt an den Dezernenten. Dieſe dreifache Vereinfachung des Geſchäftsgangs hat — neben der Einführung umfaſſend ausgebauter Formulare — einer übermäßigen Belaſtung der Erpeditionsbeamten, die gerade durch das Hinzutreten der Ergänzungsſteuer⸗Veranlagung drohte, vorgebeugt. Immerhin mußte das Anwachſen der Zenſttenzahl — 89 003 Steuerplichtige mit Einkommen über 900 ℳ (ausſchl. der nichtphyſiſchen Perſonen) im Steuerjahr 1910 gegenüber 82 627 im Steuerjahre 1909 —, und der namentlich mit dem beſonders ſtarken Anwachſen der Zahl der Zenſiten mit höheren Einkommen verbundenen Arbeitsſteigerung durch eine ent⸗ ſprechende Beamtenvermehrung Rechnung getragen werden. Am Ende des Berichtsjahres waren in der Einkommenſteuerverwaltung beſchäftigt: a) neben dem Direktor der Steuerverwaltung 5 Aſſeſſoren als Hilfsdezernenten; b) für die rollenmäßig zu veranlagende Staats⸗ und Gemeindeeinkommenſteuer: 6 Bureauvorſteher, 43 Stadtſekretäre, 1 Magiſtratsſekretär, 43 Sekretariatsaſſiſtenten bzw. Diätare; c) zur Veranlagung der Gemeinde⸗Forenſen⸗Steuer: 1 Stadtſekretär, 3 Sekretariatsaſſiſtenten bzw. Diätare, d) in der Zu⸗ und Abgangsabteilung: 3 Stadtſetretäre, 2 Magiſtratsſetretäre, 9 Sekretariatsaſſiſtenten böw. Diätare, 1 Re⸗ giſtraturaſſiſtent, 11 Ständige Hilfsarbeiterinnen. Die Geſamtzahl der Expeditionen betrug 43 (Vorjahr 42), gegliedert in 6 Abteilungen (Vor⸗ jahr 5). Die Zahl der Steuerbezirke iſt durch Teilung der zu groß gewordenen Bezirke im Oktober 1910 von 121 auf 144 erhöht worden. Die Zuteilung der Zenſiten an die Veranlagungsexpedition auf Grundlage der örtlichen Steuerbezirke wurde im weſentlichen beibehalten trotz einiger nicht zu verkennender Nachteile dieſer Geſchäftsverteilungsart; zum Ausgleich erfuhr die ſchon beſtehende d 9 Berufsgruppen an die Mitglieder der Veranlagungskommiſſionen einen weiteren Ausbau. Die mit der Schaffung der Stelle eines Bücherprüfers gewonnenen guten Er⸗ fahrungen ſührten am 1. Mai 1910 zur Einrichtung einer zweiten Bücherprüferſtelle. Der von den beiden Bücherprüfern durch die ſachverſtändige Nachprüſung von Geſchäftsbüchern er⸗ zielte Erfolg an Staatseinkommenſteuer betrug im Steuerjahr 1910: 178 821 ℳ (Vorjahr 82 183 %); der Erfolg an Gemeindeſteuer war ebenſalls ſehr erheblich. Neu eingerichtet wurde noch die ſyſtemanſche Sammlung und Verwertung ſteuer⸗ lich wichtiger Zeitungsnachrichten. Von den für die Einkommenbeſteuerung tätigen Kommiſſionen tagte im Steuerjahr 1910 die Voreinſchätzungskommiſſion in Form von Unterkommiſſionsſitzungen bei der Voreinſchätzung insgeſamt 55 mal. Die Veranlagungskommiſſton trat zwecks Durch⸗ führung der Veranlagung 6 mal, zwecks Erledigung der Einſprüche 5 mal, und zwar ſtets in Form von Geſamtſitzungen, zuſammen. Die Kommiſſion zur Veranlagung der direkten Gemeindeſteuern hatte 1 Sitzung. Von den für das Steuerjahr 1910 insgeſamt abgegebenen 26 341 Steuererklärungen waren 10 901 zu beanſtanden, wodurch das in den beanſtandeten Steuererklärungen deklarierte Steuerſoll von 1 627 660 ℳ auf 2 084 526 ℳ, mithin um 456 866 ℳʒ oder 28,07 % erhöht wurde. Gemäß § 26 des Einkommenſteuergeſetzes wurden zur Abgabe einer Steuer⸗Erklärung für 1910 7908 Perſonen beſonders aufgefordert, von denen 2645 — 33,45 % mit Einkommen von über 3000 ℳ veranlagt werden konnten. Im Steuerjahr 1910 waren 11 081 Einſprüche und 1710 Berufungen zu bearbeiten. Insgeſamt ſind im Steuerjahr 1910 — 214 Strafverfahren wegen Steuerhinter⸗ ziehung eingeleitet worden, wodurch bisher gegen 108 Zenſiten Strafen in Höhe von 19 200 dℳ feſt⸗ geſetzt worden ſind; 100 Straffälle ſchweben noch. Durch Strafverfahren und Berichtigungen nach §§ 72 und 73 des Staatseinkommenſteuer⸗ geſetzes wurden im Steuerjahr 1910 zum Soll geſtellt: 120 175,40 ℳ Staatseinkommenſteuer, 5 375,62 ℳ Ergänzungsſteuer, 65 482,90 ℳ. Gemeindeeinkommenſteuer. Wegen Unbeitreiblichkeit bzw. fruchtloſer Pfändung ſind in Ausfall geſtellt worden 121 432,39 Staatseinkommen⸗, 2318,80 ℳ Ergänzungs⸗ und 101 407,65 ℳ Gemeindeeinkommenſteuer.