— 56 — Das Rollenſoll der Gemeindeeinkommenſteuer erreichte 1910 die Summe von 7 213 432,10 %ℳ (1909: 6 317 763,24 ℳ. Der Zugang überragte den Abgang einſchließ⸗ lich des Abgangs infolge Einlegung von Rechtsmitteln um 365 538,16 ℳ. Zur Foreſenſteuer wurden durch die Rolle veranlagt 1264 Steuerpflichtige (1909: 1030). Vom Steuerjahr 1908 ab werden von Foreſenſteuerpflichtigen, deren hier veranlagtes Einkommen nicht über 900 ℳ beträgt, ohne Rückſicht auf ihr ſonſtiges Einkommen, Steuern nicht erhoben. Das Rollenſoll der Forenſenſteuer erreichte 1910 den Betrag von 544 141 ℳ gegenüber 538 676 %ℳ für 1909. Der durchſchnittliche Steuerbetrag für einen Forenſal⸗ Steuerpflichtigen ſtellte ſich für 1910 auf 430,49 ℳ (1909: 522,99 ). Wertzuwachsſteuer. Nur kurze Zeit hindurch iſt die ſtädtiſche Wertzuwachsſteuer⸗ ordnung vom 16. März 1910, deren Wortlaut ſich im vorigen Jahresbericht (S. 217—219) abgedruckt befindet, in Geltung geweſen. Das Zuwachsſteuergeſetz des Reiches vom 14. Feb⸗ ruar 1911 trat am 1. April 1911 mit Rückwirkung vom 1. Januar d. I. in Kraft. Hierdurch wurde die ſtädtiſche Steuerordnung mit dem gleichen Zeitpunkte aufgehoben, allerdings mit der in § 72 des genannten Geſetzes enthaltenen Einſchränkung, daß die Beſteuerung nach der ſtädtiſchen Steuerordnung auch weiterhin zu erfolgen hat bei ſolchen Eigentumsübergängen, 8as. Rechtsgeſchäfte zu Grunde liegen, die vor dem 1. Januar 1911 abgeſchloſſen worden ind. Das finanzielle Ergebnis der ſtädtiſchen Wertzuwachsſteuer, die dem Ertraordinarium des Hauptetats für 1910 (Kapitel IV, Ausgleichsfonds) zugeführt worden iſt, ſtellt ſich für das Berichtsjahr wie folgt: Berichtigtes Jahresſoll 880 757,44 tℳ 880 757,44 ℳ Iſteinnahme 580 953,99 %ℳ Reſt 299 803,45 ℳ In Ausfall geſtellt werden mußten, weil nicht beizutreiben, ſchon im Berichtsjahr ſelbſt 1037,83 tℳ. Im ganzen haben 103 Veranlagungen ſtattgefunden. Der höchſte Steuerſatz ſtellte ſich auf 176 821,64 ℳ, der nierigſte auf 167,20 ℳ. In 44 Fällen iſt Einſpruch eingelegt wor⸗ den, von denen 19 als begründet anerkannt wurden. Von den 9 im Verwaltungsſtreitverfahren erhobenen Klagen iſt eine von uns nachträglich als begründet anerkannt und durch Vergleich erledigt worden, während die übrigen noch nicht entſchieden ſind. Die geringe Zahl der er⸗ hobenen Klagen beweiſt, daß die von manchen Seiten in dieſer Richtung gehegten Beſorgniſſe nicht begründet waren. Strafen mußten in mehreren Fällen ausgeſprochen werden. Gemeindegrundſteuer. Der Steuerſatz iſt für das Steuerjahr 1910 von 2,65% des ge⸗ meinen Wertes der bebauten und 5,30 %%, derunbebauten Grundſtücke im Berichtsjahr auf 2,70% bezw. 5,40% erhöht worden. Der gemeine Wert der veranlagten Grundſtücke und das Steuererträgnis betrug: Grundſteuer⸗ im Steuerjahr rjah Veraulaqung Solleinnahme 2 2 1905 1 059 196 000 2 610 933,22 1906 1 142 240 000 2 789 317,32 1907 1 246 370 000 3 054 964,40 1908 1 418 505 000 3 941 731,76 1909 1 518 762 000 4 605 313,10 1910 1 618 616.000 4 985 698,50 Der gemeine Wert der veranlagten Grundſtücke iſt demnach gegen das Vorjahr wieder um rund 100 Mill. Mark geſtiegen. Gegen die Veranlagung ſind 324 Einſprüche (1909: 790) eingelegt worden, von denen 171 als begründet anerkannt wurden. Die ſachverſtändige Begutachtung der Grundſtückswerte liegt nach einer Vereinbarung mit der Königlichen Regierung zu Potsdam dem hieſigen Kataſter⸗Kontrolleur ob, wofür im Berichtsjahr insgeſamt 2670 % gezahlt werden mußten. Ausfälle ſind wie in den Vorjahren nicht entſtanden. Der Reſtbetrag am Jahres⸗ ſchluß ſtellt ſich auf 77 617,91 ℳ, wonon auf das Rechnungsjahr 1909—1423,07 ℳ und auf frühere Jahre 223,80 ℳ entfallen. Strafen waren nicht zu verhängen. Mit der Grundſteuer zuſammen erfolgt die Veranlagung der Kanaliſationsgebühr und der Müllabfuhraebühr. Das Veranlagungs-Soll der erſteren betrug 926 191,72 ℳ, das der letzteren 563 116,50 ℳ. 225 7 Umſatzſteuer. Die Umſatzſteuer betrug wie bisher 1% des Wertes beim Umſatz bebauter und 2% beim Umſatz unbebauter Grundſtücke. Die Umſätze und Einnahmen daraus ſind folgende geweſen: 2