58 Betriebsſteuer. Die Betriebsſteuer für den Betrieb der Gaſtwirtſchaft, der Schank⸗ wirtſchaft, ſowie des Kleinhandels mit Branntwein und Spiritus gelangte mit den ſtaatlich normierten Beträgen zur Hebung; ſie brachte gegen das Vorjahr ein Mehr von 800 fl. BVeran⸗ Wirkliche Reſte am Fahr Zahl der] lagungs⸗] Zugang ] Abgang] Ausfall Soll⸗ Jahres⸗ Betriebe] ſumme Einnahme ſchluß E E E ℳ 131 %é 31 %ᷓ 1907 1 669 32 610 8 515 3 965 285 —1 36875 — 3715“ 1908 1 748 34 155 10 520 8 095 834 0] 35 745 70 130 1909 1 885 33 535 5 900 2 790 800 —1 35 845 90 1910 1 934 34 270 6 245 3 285 585 —1 36 645 — 35 Von den Betrieben waren 33 in der erſten, 23 in der zweiten und 211 in der dritten Gwerbeſteuerklaſſe; 1573 gehörten in die vierte Gewerbeſteuerklaſſe, und 94 waren gewerbeſteuerfrei veranlagt. Wegen Nichtzahlung der Steuer wurde kein Betrieb polizeilich geſchloſſen oder vom Inhaber ſelbſt aufgegeben. Warenhausſteuer. In Gemäßheit des finanzminiſteriellen Erlaſſes vom 2. April 1903—11. 2756—wurde die nach dem Geſetz vom 19. Juli 1900 im Steuerjahr 1909 ver⸗ anlagte Warenhausſteuer angeſammelt und im Steuerjahr 1910 auf die Gewerbeſteuer der Gewerbeſteuerklaſſen I1I1 und IV verrechnet. (Vgl. unter „Gewerbeſteuer“.) Das Ergebnis der Warenhausſteuer iſt nachſtehend dargeſtellt: Veran⸗ An⸗ Verbleiben] Dazu Reſte] Es waren Soll⸗ 1 Jahr lagungs⸗] Zugang ] Abgang Er 4 —1 zur aus dem 4 ſumme mnahme ſteuer Verwendung Vorjahre ſ Verfügung % 144 n 1905 35 500 — 9 202 26 298 1 748 — 24 550 260 f 24 810 18 1906 42 000 — 17 250 24 750 1 460 — 23 290 — 1 191 43] 24 481 43 1907 38 500 70 000 7 000 ] 101 500 2 500 — 99 000 — 6 768 06] 105 768 06 1908 131 627 — — 131 627 1 496 25J 130 130 75 — — 130 130 75 1909 134 932 — 15 000 ] 119 932 2 485 50] 117 446 500 2 426 — 119 872 50 1910 193 127 8 498 37 702 ] 163 923 3 948 — 159 975 — 7 009 50] 166 984 50 Hundeſteuer. Die Steuer beträgt ſeit der Hundeſteuer⸗Ordnung vom 18./23 April 1907 für einen Hund 30 ℳ, für einen weiteren 40 ℳ jährlich und iſt in halbjährlichen Be⸗ trägen von 15 und 20 ℳ zahlbar und fällig. Es waren nach der Hundeaufnahme im April 1910 und einer im Oktober eingelegten 2. Aufnahme, ſowie nach den An⸗ und Abmeldungen am Schluſſe des Berichtsjahres 5895 Hunde vorhanden, von denen 632 als Wach⸗, Zieh⸗, Dienſt⸗, Schutz⸗ oder Handelshunde freigelaſſen wurden. 202 Perſonen hielten mehr als einen Hund. Das Steuerergebnis war folgendes: Rollen⸗ Zugangs⸗ 17 f Steuer⸗ ] veranlagungs⸗] veranlagungs⸗] Abgang Ausfälle Tche Reite n jahr ſoll ſoll Solleinnahme ] Jahresſchluſſe %½ 14 2 14 % 14 **I14 % 1 4 + 14 1906 96 106 25 24 383 75 15 701 50 1 570 — 103 218 50 192 50 1907 167 610 — 35 165 50 38 032 75 4081 — 160 661 75 507 — 1908 142 100 — 40 374 65 20 320 05 3 309 05 158 845 55 353 80 1909 144 840 — 43 666 55 19 689 75 4 368 95 164 447 80 286 55 1910 149 000 — 56 950 08 22 407 f 20 4527 46 179 015 42 223 — Das Veranlagungsſoll hat demnach mit rund 18 000 ℳ eine weſentliche Erhöhung gegenüber dem Vorjahre erfahren. mußten Strafen wegen Verletzung der Meldepflicht verhängt werden, deren Geſ Dieſe Erſcheinung wird darauf zurückzuführen ſein, daß mit dem allgemeinen Bevölkerungszuwachs auch die Zahl der gehaltenen Hunde ſtetig zunimmt und daß die nach der Steuererhöhung anfangs beobachtete Zurückhaltung des Publikums mit der allmählichen Gewöhnung an die höheren Steuerſätze mehr und mehr ſchwindet. Die Zahl der Einſprüche betrug 260, davon waren 103 mit, 157 ohne Erfolg. Gegen die im Einſpruchsverfahren erteilten Beſcheide iſt Klage nicht erhoben worden. In 159 Fällen amthöhe 969 ℳ beträgt. Richterliche Entſcheidung haben vier Beſtrafte beantragt, zwei ohne Erfolg, einer mit dem Erfolg Freiſprechung, einer mit dem einer Strafermäßigung. In fünf Fällen hat Umwandlung der verhängten Geldſtrafen in Haft beim Gericht beantragt werden müſſen. ) In den 3715 ℳ war ein infolge Rechtsmittels geſtundeter Betrag von 3400 enthalten.