— 108 — Angekommene und abgegangene Schiffe. angekommene Schiffe abgegangene Schiffe Arten der Schiffe zu Berg zu Tal zu Berg zu Tal 1910 1909 1910 1909 1910 1909 1910 1909 Dampfſchiffe: — Güterſchiffe Anz. 13 11 783 665 775 656 20 20 von letzt. unbelad., 10 1 8 33 771 636 3 K Tragfähigkeit der Güterſchiffe t 2 141 2 155 ] 156 894 129 870 154 090 126 331 29171 3 333 Segelſchiffe: im ganzen Anz. 3 107 3 593 8 509 8 620 8 399 8§ 290 3 203 3 409 davon unbelad. „ 8² 53 333 255 8 234 8 128 3 106 3 322 zuſ. Tragfähigkeit t 981 817 1 041 820 ſ2 126 697 2 102 093 J2 131 408 1 951 582 J 991 564! 965 241 Geſamtzahl der Schiffeßſ 3 120 3 604 9 292 9 285 9 174 8 946 3 232 3 429 4. Die Ratswagen und der Verkehr auf den Ladeſtraßen und dem Stätteplatz. Ratswagen befinden ſich auf den beiden älteren Ladeſtraßen und auf dem Grund⸗ ſtück Sophie⸗Charlotten⸗Str. 5. — Ladeſtraßen. Für die Kräne auf der Ladeſtraße am Landwehrkanal wurde ein neuer Greifer und Reſerveteile beſchafft. Sonſt hielten ſich die Reparaturen an den Kränen, Trinkwaſſerſtöcken, Ratswagen und ſonſtigen Gegenſtänden in den üblichen Grenzen. In dem Berichtsjahre 1910 iſt das rechte Ufer der Spree von der Caprivibrücke bis zur Oſtgrenze des Grundſtücks der Anthracitwerke Guſtav Schulze G. m. b. H. mit einer auf Holzpfählen ſtehenden Ufermauer befeſtigt worden. Hinter dieſer Ufermauer wurde in Höhe der Abdeckplatte (175 m über Normal⸗Waſſerſtand der Spree) eine neue Lade⸗ ſt ra ße angelegt, die einen gepflaſterten Fahrdamm von 6,2 m Breite und hinter dieſem einen unbefeſtigten Streifen von 5,5 m Breite erhalten hat, auf dem Materialien aufge⸗ ſtapelt und Transportgleiſe verlegt werden können. Die Ladeſtraße wird auf der Landſeite, d. i. am äußeren Rande des unbefeſtigten Streifens durch eine aus Eiſenbeton hergeſtellte Stützwand begrenzt, hinter der die rd. 3 m höher liegende und 22 m breite „Straße am Spree⸗ bord“ entlang läuft. Die Straße am Spreebord hat eine Geſamtbreite von 22 m erhalten, wovon 4,60 m auf den für den Ladeverkehr vorgeſehenen gepflaſterten Nebenfahrdamm und 9, 00 m auf den aſphaltierten für den durchgehenden öffentlichen Verkehr beſtimmten Haupt⸗ 1 entfallen, während der Reſt von den Bürgerſteigen und Inſelperrons eingenommen wird. Unmittelbar ober⸗ und unterhalb des Stemer ſe ſind je eine Rampe angelegt, die die hochliegende Straße am Spreebord mit der 3 m tiefer am Ufer entlang führenden unteren Verladeſtraße verbinden. Bis zum 31. März 1911 waren die Ufermauer, die Stütz⸗ wand, die Rampen und ſämtliche Pflaſterarbeiten bis auf die Asphaltierung des Hauptfahr⸗ dammes der Straße am Spreebord ausgeführt. Die Asphaltierung des Hauptfahrdammes ſoll erſt im Oktober 1911 vorgenommen werden, nachdem ſich der aufgeſchüttete Boden ge⸗ nügend geſetzt hat. Auf dem hinter der Straße am Spreebord liegenden Gelände weſtlich des ſtäd⸗ tiſchen Elektrizitätswerkes wird ein Stätteplatz eingerichtet, der zur Lagerung der zu Schiff anlangenden Güter, (Ziegelſteine, Kies, Kohlen uſw.) dienen ſoll. Zum Transport der Güter wird vom Ufer aus über die untere Ladeſtraße und die Straße am Spreebord hin⸗ weg eine Hängebahn nach dem Stätteplatz gebaut, die ſowohl als Maſchinenkrahn für den Ladeſtraßenbetrieb als auch als Transportanlage für die nach dem Stätteplatz zu ſchaffenden und dort zu lagernden Güter dienen ſoll. Bisher iſt die geſamte Eiſenkonſtruktion der Hängebahn angeliefert und aufgebaut worden, ſo daß nur noch die maſchinelle Einrichtung die zu großem Teil auch bereits auf der Bauſtelle lagert, einzubauen iſt. Oeſtlich des Siemensſteges richtet die Firma Anthracitwerke Guſtav Schulze G. m. b. H. auf eigene Koſten eine Verlade⸗und Transportanlage ein, die zum Trans⸗ port von Kohlen über die untere Ladeſtraße und die Straße am Spreebord hinweg nach dem hinter der Straße „Am Spreebord“ gelegenen Grundſtück der Anthracitwerke dienen ſoll. Dieſe Verladeanlage konnte nur unter Inanſpruchnahme des öffentlichen Straßenlandes ausgeführt werden. Die Genehmigung zur Benutzung des öffentlichen Straßenlandes wurde den Anthracitwerken unter der Bedingung erteilt, daß ſie die Koſten tragen für die Herſtellung der zwiſchen der oberen und der unteren Ladeſtraße erforderlichen Stützwände vor ihrem Grundſtück. Ferner müſſen ſie die Koſten der vor ihrem Grundſtück errichteten Ufermauer zur Hälfte übernehmen und ſich verpflichten, das zu ſpäteren Straßenregulie⸗ rungen etwa erforderliche Gelände ihres Grundſtücks koſtenlos der Stadtgemeinde zu über⸗ eignen. Die Genehmigung iſt bis zum 1. Oktober 1929 erteilt und erliſcht an dieſem Tage, ohne daß es eines Widerrufes bedarf.