— 112 — zurückzubehalten, dasſelbe gilt von den anderen Arbeitspapieren, die als Legitimation für die Arbeiter gelten, und ohne welche ſie in Charlottenburg, überhaupt in Groß⸗Berlin, faſt nirgends Arbeit finden können. 2 neber die Geſchäftstätigkeit des Gewerbegerichts iſt bereits ein Sonderbericht ver⸗ öffentlicht, auf den hier verwieſen wird. Insgeſamt wurden im Jahre 1910 1602 Klagen von 1828 Klägern anhängig gemacht, gegen 1704 Klagen und 1955 Kläger im Jahre 1909. In 72 (im Vor⸗ jahre 340) Fällen haben mehrere Kläger gemeinſchaftlich Klage erhoben; die Höchſtzahl der zu einer Streitgenoſſenſchaft vereinigten Kläger betrug 17 (16). Von den Klagen entfallen 466 (570) auf das Bauhandwerk, 161 (153) auf Fabriken aller Art, der Reſt auf das übrige Handwerk oder Gewerbe. Die Klagen wurden erhoben von Arbeitgebern gegen Arbeiter 36 (20) mal, von Arbeitern gegen Arbeit⸗ geber 1556 (1673) mal, von Arbeitern gegen Arbeiter 10 (11) mal. Streitgegenſtand war: 1910 1909 1. Antritt, Fortſetzung, Auflöſung des Arbeitsverhältniſſes, Aushändigung oder In⸗ halt des Arbeitsbuches, Zeugniſſes, Lohnbuches, Arbeitszettels od. Lohnzahlungs⸗ ucgesese.. 2 — 2 2 71 101 2. Leiſtungen aus dem Arbeitsverhältiis..1 „. „ 1102 1213 3. Rückgabe von Zeugniſſen, Büchern, Legitimationspapieren, Urkunden, Gerät⸗ ſchaften, Kleidungsſtücken, Kautionen und dergl!l!l. 117 179 4. Anſprüche auf Schadenerſatz oder auf Zahlung einer Vertragsſtrafe wegen Nicht⸗ erfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der Verpflichtungen, welche die unter Nr. 1—3 bezeichneten Gegenſtände betreffen uſw. (§ 4 Abſ. 1 Nr. 4 Gewerbe⸗ gerichtsgeſetze)), 22 787 5. Berechnung und Anrechnung der Krankenverſicherungsbeiträge u. Eintrittsgelder K 2 6. Arüaes aus gemeinſamer Arbeit von Arbeitern desſelben Arbeitgebers gegen⸗ einander er 2 „ Zuſammen 1993 2282 91 578 Wie oben 1602 1704 darunter Anſprüche zu 4 gemeinſam mit denen zu 3, 2 oder 1 In den Klagen zu 4 wurde allein in 473 (477) Fällen Entſchädigung wegen nicht inne⸗ gehaltener Kündigung gefordert, d. ſ. 29,5 % (28 %) aller Klagen. Davon iſt in 262 (246) Fällen nur dieſe Entſchädigung und in 211 (231) Fällen daneben noch rückſtändiger Lohn beanſprucht worden. Die Zahl der erhobenen Widerklagen iſt nicht beſonders nachgewieſen, da ſie regelmäßig mit der Hauptklage zuſammen erledigt wurden. Der Wert des Streitgegenſtandes betrug: Wert * Fälle Prozentſatz aller Fälle 1910 1909 1910 1909 bis 20 ℳ eurſchlicßudg,g,, 660 657 41,2 38,6 mehr als 20 ℳ bis 50 ℳ einſchließlichhg 398 468 24,8 27,5 mehr als 50 ℳ bis 100 ℳ einſchließlichg. 301 340 18,8§ 19,9 mehr als 100 ℳ „ 4 , c e 210 216 48,1 12,7 zuſammen 1569 1681 97,9 98,7 ohne Wertangabe 83 23 2,1 158 zuſammen 1602 1704 100,0 100,0 Klagen mit einem Streitwert bis 50 ℳ einſchl. waren mit Einrechnung der Fälle ohne Wertangabe im ganzen 1091 (1148) anhängig oder 68.1 % (67,3 ¼%). Der höchſte Streitgegenſtand im Berichtsjahre betrug 7500 ℳ (1829 ). vor dem Die Klagen wurden erledigt Bchftbenden Stenhert — Berichtsjahr Vorjahr ] Berichtsjahr Vorjahr 1. Durch Zurücknahme vor dem Termin 31 44 — 2. Durch Zurücknahme im Teriin 184 185 28 30 3. Durch Anertennmutss.... 32 34 4 10 4. Durch Vergleichh . 493 524 92 123 5. Durch rechtskräftiges Verſäumnisurteil gegen Kläger⸗ 2 2 4 3 2 7 6. Durch rechtskräſtiges Verſäumnisurteil gegen „Setlagren . 2 „. 189 193 9 19 7. Durch Verſäumnis im Sinne des § 40“ Gewerbe⸗ gerichtsgefetzes 2 K — 4 6 8. 2 dunch De 4. und 1 2 a) dur erurteilung (ganz oder teilweiſe 2¹ 2 4124 56 61 b) Abweiſung der Klage 412 2² 11 59 42 9. Auf andere Weiſe (Ruhenlaſſen des Prozeſſes, abweiſender Beſchluß wegen Unzuſtändigkeit uſw.) 346 315 48 45 zuſammen 1322 1321¹ 302 333 Unerledigt blieben am Jahresſchluß 18 (40) Klagen.