— 113 — 2 Es wurden 183 (145) Terminstage abgehalten und zwar 142 (103) vor dem Vorſitzenden allein und 41 (42) vor dem Spruchgericht. Die Zahl der an den Terminstagen verhandelten einzelnen 440 betrug vor dem Vorſitzenden 1658 (1720), vor dem Spruchgericht 407 (445), zuſammen Die Höchſtzahl der an einem Tage verhandelten Klagen beziffert ſich auf 26 (27) vor dem Vorſitzenden und 18 (18) vor dem Spruchgericht, die Jahresdurchſchnittsgahl auf 12 (16) vor dem Vor⸗ ſitzenden und 10 (10) vor dem Spruchgericht. 2 2 Die bereits im Vorjahre erreichte günſtige Jahresdurchſchnittszahl von nur 16 Streitſachen in einem Vergleichstermin ließ ſich im Berichtsjahre durch Herabſetzung auf 12 noch verbeſſern. Auch die Beſchleunigung der Rechtspflege, ein Hauptgrundſatz gewerbegerichtlicher Rechtſprechung, hat wieder erheblich gewonnen, da ſtatt 60,7 % im Vorjahre 69,7 % im Berichtsjahre, alſo faſt 70 Prozent aller Streitſachen in einer Woche erledigt wurden, ſtatt 48,0 Prozent im Jahre 1908. In 483 (55) Fällen wurden die Klagen wegen gans offenbarer ſachlicher oder örtlicher Un⸗ 4 4 durch formloſen Beſcheid des Vorſitzenden ohne vorgängige mündliche Verhandlung zurück⸗ gewieſen. Geſuche um Beſtellung eines Vertreters wegen weiter Entfernung des Aufenthaltsortes einer Partei wurden an die hieſige gemeinnützige Rechtsauskunftsſtelle geleitet mit dem Anheimgeben, ſich mit dem Antragſteller in Verbindung zu ſetzen. Dieſe vermittelnde Tätigteit des Gewerbegerichts war ſtets von Erfolg begleitet. Beweisaufnahme war in 135 (163) Streitſachen erforderlich, d. ſ. 10,0 % (9,7 %) der erle⸗ digten Klagen; 206 (250) Zeugen und Sachverſtändige wurden vernommen. Von den 1602 Streitſachen ſind nur 451 (312) Klagen oder 28,2 % (18,3 %) ſchriftlich ein⸗ gereicht; davon mußten 163 (128) Klagen zur weiteren notwendigen Ergänzung zurückgegeben werden. Brauchbare Klagen ſind ſomit nur 288 (184) oder 18,0%h (10,8 %) eingereicht. Die übrigen 1151 (1620) oder 71,8% (89,2 %) wurden zum Protokoll des Gerichtsſchreibers erklärt. Die in zahlreichen Fällen in der Gerichtsſchreiberei erteilte mündliche Rechtsbelehrung hat auch im Berichtsjahre ihre Wirkung nicht verfehlt. Die große Zahl der mündlich erklärten Klagen fahier zum überwiegenden Teil auf dies beliebte und leicht erreichbare Auskunftsmittel zurückzu⸗ ühren ſein. Berufungsfähige Urteile (über 100 ℳ) find ergangen. 33 (96) Berufung iſt eingelegt in Fällen , e , , Davon ſind erledigt: druch Beſtätigung des Urteils erſter Iuſtan in 1 Fall durch Beſtätigung des Urteils erſter Inſtanz e . — unerledigt geblieben ſind e e, , . 8 Fälle Von den im Vorjahre im Reſt verbliebenen 5 Berufungen ſind 4 erledigt, und zwar durch Beſtätigung des Urteils erſter Inſtanz 2, durch teilweiſe Aenderung 2; eine Berufung ſchwebt noch. Die berufungsfähigen Urteile verhalten ſich zu den überhaupt gefällten Urteilen wie 5:24, in Prozenten ausgedrückt 20,9 %. An Geldſtrafen wurden feſtgeſetzt: gegen einen Zeugen wegen unentſchuldigten Ausbleibens. 10,— ℳ gegen einen Kläger wegen Ungebühr vor Gerihte. 3,— „ gegen einen Beiſitzer wegen unentſchuldigten Nichterſcheinens zum Termin 16,— „ Für die Tätigkeit des Gewerbegerichts werden Gebühren nicht erhoben. Ebenſo bleiben Schreibgebühren und bare Auslagen für Zuſtellungen außer Anſatz. Die Geſamtkoſten für das Ge⸗ werbe⸗ und Kaufmannsgericht an Beſoldungen, Miete, Licht Heizung, Reinigung, Druck⸗, Portokoſten uſw. werden von der Statdgemeinde getragen und ſind für das Berichtsjahr mit rund 31 000 ℳ zum Anſatz gebracht. Außerdem wurden gezahlt: Entſchädigung an die Beſiter „„ 978 An Einnahmen — Geldſtrafen — waren zum Soll geſtelt. 23 die voll eingegangen ſind. Als Einigungsamt iſt das Gewerbegericht nicht in Tätigkeit getreten; Gut⸗ achten wurden nicht erfordert, Anträge nicht geſtellt. 2. Das Kaufmannsgericht. Vorſitzender iſt Magiſtratsrat Ur. Landsberger. Stellvertreter ſind die Magiſtratsaſſeſſoren Dr. Stolze, Dr Prühß und Wimmel. Die Zahl der Beiſitzer beträgt 24 und zwar je 12 aus dem Stande der Kaufleute und der Handlungsgehilfen. Die ſämtlichen laufenden Angelegenheiten der Gerichtsſchreiberei, die bisher von den Gerichtsſchreibern des Gewerbe⸗ und Kaufmannsgerichts gemeinſam bearbeitet wurden, ſind auf Anordnung des Magiſtrats einem Beamten übertragen worden. In der Form des Geſchäfts⸗ ganges ſind die gleichen Vereinfachungen wie beim Gewerbegericht eingeführt worden. (Vgl. vorhergehenden Abſchnitt „Gewerbegericht“.) Am 26. Oktober 1910 fanden die Neuwahlen der Beifitzer für die mit dem 1. Januar 1911 beginnende dreijährige Wahlperiode ſtatt. Von den Kaufleuten wurden 2, von den Handlungsgehilfen 6 Vorſchlagsliſten eingereicht. Bei der Wahl fielen auf die Liſte Nr. 1 der Kaufleute (weſtl. Stadtviertel) 43 und auf die Liſte Nr. 2 (öſtliche Stadtviertel) 23 gültige Stimmen. Ungültig waren fünf Stimmen. Es erhielt die Liſte 1 8 Sitze, Liſte 2 4 Sitze. Von den Handlungsgehilfen wurden 605 gültige Stimmen abgegeben. Davon entfielen: a) gehuten Vorſchlagsliſte Nr. 1, eingereicht vom Verbande deutſcher Handlungs⸗ gehilfen zu Leipzig, Kreisverein r p) auf die Vorſchlagsliſte Nr. 2, eingereicht vom Urederein Charlottenbrra 2. „ „4 3 ( 213 c) auf die Vorſchlagsliſte Nr. 3, eingereicht vom Verein für Handlungs⸗Commis von 1858 in Hamburg, Bez. Berlin, Abteilung Eharlottenhbugg 8 erein der 5 Deutſchen Kauflente, 78