rrrrrrr. E ee — vor dem Die Klagen wurden erledigt Vorſttenden Spruchgericht Berichtsjahr Vorjahr ] Berichtsjahr Vorjahr 1. Durch Zurücknahme vor dem Terminn 11 12 — — 2. Durch Zurücknahme im Terriin 100 47 5 13 3. Anertenutms 14 14 K 4 4. Durch Bergleich⸗⸗-⸗:⸗ 171 182 18 32 5. . . rechtskräftiges Verſäumnisurteil gegen er 2 K 2 — 6. Durch rechtskräftiges Verſäumnisurteil gegen Beclagten . 42 27 41 2 4 7. Durch Verſäumnisurteill im Sinne des 816 Kaufmanns⸗ und § 40, 4 Gewerbegerichts⸗ . .. 1 — — 1 2 8. Durch kontradikt. Endurteil, und zwar: a) durch Verurteilung (ganz oder teilweiſe) 6 — 20 12 b) Abweiſung der Klage 15 2 13 17 9. Auf andere Weiſe (Ruhenlaſſen des Prozeſſes, abweiſender Beſchluß wegen Unzuſtändigkeit uſw.) 150 141 11 17 zuſammen 494 439 70 101 unerledigt blieben am Jahresſchluß 10 (9) Klagen. Es wurden 106 (69) Terminstage ab⸗ gehalten, und zwar 95 (55) vor dem Vorſitzenden allein und 11 (14) vor dem Spruchgericht. Die Zahl der an den Terminstagen verhandelten einzelnen Streitſachen betrug vor dem Vorſitzenden 579 (526), vor dem Spruchgericht 76 (129), zuſammen 655 (655). Die Höchſtzahl der am einzelnen Sitzungstage verhandelten Sachen betrug vor dem Spruchgericht 11 (16), vor dem Vorſitzenden allein 10 (19), wobei zu bemerken war, daß die mündliche Verhandlung und die Feſtſtellung des Sachverhalts erheblich mehr Zeit erforderte als in den Prozeſſen vor dem Gewerbegericht. Die oben nachgewieſene Zunahme der Streitſachen machte es zur Beſchleunigung des Ver⸗ fahrens und zur ſchnelleren Abfertigung der Parteien notwendig, ſtatt wie bisher an einem, an min⸗ deſtens zwei Wochentagen Termin zu Vergleichsſitzungen vor dem Vorſitzenden allein anzuberaumen, wodurch die Zahl der an einem Terminstage verhandelten Sachen auf durchſchnittlich 10 gegen 19 im Vorjahre herabgemindert worden iſt. Dies Verfahren hat ſich bewährt; es liegt im Intereſſe der Be⸗ handlung jeder einzelnen Sache, nicht alluzuviel Streitſachen auf einen Terminstag anguſetzen, anderer⸗ ſeits wird auch durch häufigere Sitzungen die zu weite Hinausſchiebung der Termine im Intereſſe der Beſchleunigung, eines Hauptgrundſatzes des kaufmannsgerichtlichen Verfahrens, vermieden. Infolge dieſer Maßnahme wurden im laufenden Geſchäftsjahre 298, d. h. mehr als die Hälfte aller Sachen, in weniger als einer Woche, gegen 258, d. i. nur 47,80 %, im Vorjahre erledigt. In gleicher Weiſe ſtieg die Zahl der durch die Vergleichstätigkeit des Vorſitzenden erledigten Prozeßſachen von 255 im Vorjahr auf 296 im laufenden Geſchäftsjahr. Auch in den Spruchſitzungen minderte ſich die Höchſtzahl der verhandelten Sachen von 19 im Vorjahre auf 10. In 40 (18) Fällen wurden die Klagen wegen ganz offenbarer, ſachlicher oder örtlicher Unzu⸗ geeen durch formloſen Beſcheid des Vorſitzenden ohne vorgängige mündliche Verhandlung zurück⸗ gewieſen. Beweisaufnahme war in 13 (31) Streitſachen erforderlich, d. ſ. 2% (6 %) der erledigten Klagen; 22 Zeugen und Sachverſtändige ſind vernommen worden. Von den Klagen ſind 364 (283) oder 64% (52 %) ſchriftlich eingereicht; die übrigen 201 (257) oder 36% (48 %) wurden zum Protokoll des Gerichtsſchreibers erklärt. Von den ſchriftlich eingereichten Klagen mußte wiederum eine erhebliche Anzahl zurückgegeben werden, weil Abſchriften fehlten oder der Klageinhalt ergängzt oder richtig geſtellt werden mußte. Immerhin iſt in dieſer Beziehung eine Beſſe⸗ rung zu verzeichnen. 17 (13) der erlaſſenen Urteile waren mit dem Rechtsmittel der Berufung anfechtbar, weil der Wert ihres Streitgegenſtandes den Betrag von 300 ℳ überſtieg. Von dem Rechtsmittel iſt Ge⸗ brauch gemacht in 6 (6) Fällen. Mit den aus dem Jahre 1909 (1908) reſtierenden 4 (5) Sachen be⸗ fanden ſich ſomit im Berichtsjahre in der Berufungsinſtanz 10 (11) Sachen. Hiervon ſind im Berichtsjahre erledigt worden: durch Beſtätigung des Urteils.. 5 Sachen durch Aenderung des Urteils. 1 Sache durch Rücknahme der Berufung. 1 zuſammen 7 Sachen, ſo daß ſich noch in der Berufungsinſtanz befinden 3 Sachen. Geldſtrafen wurden feſtgeſetzt gegen 1 Beiſitzer wegen Nichterſcheinens 5 . Als Einigungsamt iſt das Kaufmannsgericht im Berichtsjahre nicht in Tätigkeit getreten. Anträge wurden nicht geſtellt. Dagegen in folgenden Fällen Gutachten erſtattet: 1. Gefordert wurde von dem Herrn Miniſter für Handel und Gewerbe eine gut⸗ achtliche Aeußerung über die Aenderung der die Konkurrenzklauſel regelnden Vorſchriften des Handelsgeſetzbuches und der Reichsgewerbeordnung. Das ausführlich gehaltene Gutachten ml abgedruckt in Heft 12 (Dezember 1910) des Reichsarbeitsblattes auf Seite 918 II. Dem Magiſtrat wurde ein Gutachten erſtattet über einen Antrag der Handlungs⸗ gehilfenbeiſttzer betreffend die amtliche Aufſtellung von Wählerliſten für die Handlungsge⸗ hilfen zur Kaufmannsgerichtswahl. Die Gehilfenbeiſitzer verſprachen ſich von der Aufſtellung ſolcher durch amtliche Aufforderung der Prinzipale zur RNennung ihrer wahlberechtigten Gehilfen anzufertigender Liſten eine , Wahl⸗