— 119 — Außerdem erfolgte die Wahl der Schiedsmänner in Gemäßheit des § 18 des Geſetzes betreffend die Ausführung des Reichsgeſetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehſeuchen in der erſten Sitzung des Stadtausſchuſſes zu Anfang des Jahres. Konzeſſionen wurden erteilt 1908 1909 1910 fur Gaſtwirtſchaffenn 2 33 26 22 für Schanwirtſchaften mit Branntweinſchank: a) alte vorhandene Lokale. e 166 177 148 I nen err hiete Lotale 22 9 28 für Schankwirtſchafren ohne Branntweinſchank: 2) alte vorhandene Lokale 323 397 383 AI uen errichtete Karakagee 75 83 97 für Branntweinkleinhandlungen: undgeſchräntt 2. 4 2 1 b) in verſiegelten Flaſchen 74 98 90 für Guthauen 3 K 1 „GCiebehner t , 2 „2 474 f n. 4 3 3 2 „Dautautnen . . 2 . 13 8 7 „ neue Zimmer (Ausdehnungec)). 35 27 21 zum Handel mit Giften.. E , 4 , ., 28 51 33 für Schauſtellungen uſw. (§ 33b R.⸗G.⸗O).. 6 4 5 „ Läntbfteſſetanragen . , . 4, 44. 4f 24 14 15 „ gewerbtiche Autagen 2 1 2 an Gefiindevermieter und Stellenvermittller. 2 32² 44 35 % IDfandieher. 2 44 2 2 1 22 2 2.2 2 2 1 zuſammen 845 947 891 Gegen diesſeitige Entſcheidungen wurde im Berichtsjahre in 10 (4) Fällen Berufung eingelegt, wovon 3 (keine) Erfolg hatten. 1908 1909 1910 An Koſten waren zum Soll geſtellt. . 771 ℳ 1188 ℳ 877 Nicht einziehbar waren. 1493 86 „ 148. , Wirklich eingegangen ſingd.. 622 ℳ 1102 ℳ 704 ℳ 7. Militärangelegenheiten. An Zu ſchuß zum Servis wurden im Rechnungsjahre 1514,96 ℳ ſeitens der Stadtgemeinde gezahlt. Von dem vom Magiſtrat auf Grund des Ortsſtatuts vom 11. Juli 1888/20. Januar 1889 von den Hausbeſitzern erhobenen Zuſchlage zu den Einquartierung skoſten iſt die am Ende des Rechnungsjahres 1909 verbliebene Summe von . . 16 137,91 %l auf das Rechnungsjahr 1910 übertragen worden. An Einquartierungs⸗ und Ausmietungskoſten ſind im Jahre 1910 verausgabt, abzüglich der vom Staate erſcauteten 12,32/. 1 547,04 ¾ ſ9 Taß die Summe von.. . 14590,87 / auf das Rechnungsjahr 1911 übertragen werden konnte. Da jährlich rd. 2000 ℳ erforderlich ſind, wird die vorhandene Summe noch etwa 7 Jahre ausreichen, ſo daß in dieſem Zeitraum neue Einquartierungskoſten vorausſichtlich nicht zu erheben ſein werden. Auf Grund des Reichsgeſetzes vom 10. Mai 1892 wurden 16 097,21 ℳ Unter⸗ ſt ü tzungen an die Familien der zu Friedensübungen eingezogenen Mannſchaften gezahlt. Die Erſtattung erfolgte aus Reichsfonds. Auf Grund des Reichsgeſetzes vom 22. Mai 1895 beantragten 99 Kriegsveteranen die Gewährung der Veteranenbeihilfe von 10 ℳ monatlich; in den Genuß der Bei⸗ hilfe gelangten 56. Aus Anlaß der vierzigſten Wiederkehr der ruhmreichen Tage des Feldzuges von 1870/1 ſind den Veteranen der Feldzüge 1848/49, 1864, 1866 und 1870%/71 einmalige Ehrengaben gewährt worden und zwar haben erhalten: a) die Ehrenſoldempfänger und diejenigen Perſonen, die für das Steuerjahr 1910 von Einkommen bis zu 1200 zur Staatseinkommenſteuer veranlagt waren, je 60 %, 5) die übrigen Kriegsteilnehmer, die für das Steuerjahr 1910 von Einkommen über 1200 bis 1800 %J zur Staatseinkommenſteuer veranlagt geweſen ſind, je 40 ℳ. Im ganzen ſind an 697 Perſonen je 60 ℳ und an 213 Perſonen je 40 ℳ, zuſammen 50 340 ℳ gezahlt worden. Aus der gleichen Veranlaſſung iſt dem Charlottenburger Stadtbezirkskommiſſariat des Nationaldanks für Veteranen eine einmalige IJubiläumsgabe von 5000 ℳ gewährt worden, die als Sonderſtiftung der Stadtgemeinde verwaltet wird. Die durch die Pferde⸗Aushebungsvorſchrift vom 1. Mai 1902 zur Beſchleunigung der Pferde⸗Aushebung im Mobilmachungsfall vorgeſchriebene Vormuſterung