— 142 — . —. . 8 —— — ——— — ——— Michaelis Oſtern 1910 1911 0% % a) nach der Normalklaſſe v1 Veretrr . . 92,64 91,98 b) nach der B⸗Klaſſe vi verſett.. 5,44 4,93 4) 2 Fabr Dieritcverferr . 0,41 1,20 3 ½ Jahr guructverſertrtrtrtr e, 0,69 0,69 e) der Hilfsſchule überwieſen 2 0,82 1,20 Dieſes günſtige Ergebnis erhält eine geringe Abſchwächung dadurch, daß Michaelis 1910 57 und Oſtern 1911 60 Kinder, zumeiſt Kranke, nach halbjährigem Schulbeſuch das Klaſſenpenſum noch einmal beginnen mußten. 2. A⸗ Klaſſen. Nachdem die Maßnahmen zur Hebung der Volksſchulen in den weſt⸗ lichen Gemeindeſchulen bis zum Schluß des vierten Schuljahres durchgeführt waren, iſt zu Oſtern 1910 die Ausdehnung auf Klaſſe 1I1 0 erfolgt. Zugleich wurden die erſten A⸗Klaſſen III errichtet. ſetzung nach Klaſſe 111 der Normalſchule geht alljährlich eine größere Anzahl von Schülern nach der Sexta der höheren Lehranſtalten über. Immerhin bleiben aber in der Volksſchule noch viele Kinder Bisher erhielten die beſonders befähigten Kinder, wenn ſie nach dem Urteil der Lehrer würdig und nach dem Gutachten des Schularztes geſund waren, neben dem vollen lektionsplanmäßigen Unter⸗ fremdſprachliche Unterricht iſt in den A⸗Klaſſen organiſch mit den übrigen Lehrgegenſtänden verbunden Die A⸗Klaſſen ſollen in 4 aufſteigenden Stufen mit je einjährigem Penſum zu einer über das Ziel der Normaltlaſſen binausragenden Bildung führen. Die Kinder werden alſo bei Erledigung des Penſums eine Bildung empfangen, die etwa in der Mitte liegt zwiſchen derjenigen der normalen Volksſchule und der Realſchule. Auf dieſe Weiſe können dem Mittelſtande, insbeſondere dem Kauf⸗ manns⸗ und dem Handwerkerberuf, noch mehr als bisher befähigte und gründlich vorgebildete junge Kräfte zugeführt werden. Schulgeld kommt in den A-Klaſſen nicht zur Erhebung. Allein die Würdigkeit und Leiſtungs⸗ fähigkeit der Schüler iſt maßgebend für die Aufnahme. Dieſe erfolgt auf Vorſchlag der Verſetzungs⸗ Jahr länger, als geſetzlich erforderlich iſt, die Schule beſuchen ſoll. Es dürfen demnach Schüler der A⸗Klaſſen, welche aus äußeren Gründen das Ziel der oberſten Klaſſe mit Vollendung ihrer Schulpflicht nicht erreicht haben, noch 8— Jahr über das ſchulpflichtige Alter hinaus die Schule beſuchen. Ander⸗ ſeits können Schüler, welche für die Fremdſprache keine Begabung zeigen oder ſich gröblich vernach⸗ läſſigen, am Schluſſe eines Schuljahres wieder nach der Normalſchule zurückverſetzt werden; es bedarf dazu eines Konferenzbeſchluſſes und der Zuſtimmung des Rektors. Die A⸗Klaſſen ſind — wie die B-Klaſſen ein Teil der Volksſchule und ſtehen ebenſo wie dieſe unter der Aufſicht der Rektoren. Die Beſtimmung der Zahl dieſer Klaſſen und die Verteilung auf die vorbandenen Schulen erfolgt nach dem jeweiligen Bedürfnis. Knaben und Mädchen werden geſondert unterrichtet, ſofern nicht die Rückſicht auf die Frequenz eine Kombination erheiſcht. Im April 1910 wurden verſuchsweiſe errichtet: eine Knabenklaſſe an der Gemeindeſchule der Kinder nach Normalklaſſen und B⸗Klaſſen (vgl. Verwaltungsbericht 1007 S. 120 f.) wurde zunächſt im Weſten der Stadt weiter fortgeführt und bier im Jahre 1508 auf Klaſſe V, 190% auf Klaſſe IV, 1910 auf Klaſſe II1 ausgedehnt. Da der Verſuch an den weſtlichen 9 5 ſich bewährt hatte, ſo er⸗ nahmen auch auf die öſtlichen — evangeliſchen — Schulen und zwar zunächſt von Klaſſe vI ab, ſo daß die Sonderung der Kinder nach Normalklaſſen und B-Klaſſen im Rechnungsjahr 1910 in ſämtlichen VI. und v. Klaſſen der evangeliſchen Schulen und in den Klaſſen IV und III der weſtlichen Schulen durchgeführt war. Die Zahl der durchweg gemiſchten B⸗Klaſſen betrug im Sommerhalbjahr 1910: 33, im Winterhalbjahr 40. Zur Ueberweiſung nach den B⸗Klaſſen gelangten diejenigen Kinder, welche nach einfährigem Beſuche der Grundklaſſe bzw. der vorhergehenden Normalklaſſe für gie Verſetzung nach der höheren Normalklaſſe noch nicht reif genug waren, ſei es, daß ſie in einem Farrachrgegenſemd große Lücken hatten, ſei es, daß eine größere Anzahl geringerer Lücken ſich über Penſum der ganzen