— 153 Bei dem Geneſungsheim für die Allgemeine Ortskrankenkaſſe in Kloſterheide bei Lindow i. d. Mark (vergl. Bericht 1909) iſt nunmehr mit den Bauarbeiten begonnen worden. Das Geneſungsheim wird aus einem Hauptgebäude mit 2 Stockwerken und 1 Dach⸗ geſchoß nebſt dem Wirtſchaftsgebäude und Maſchinenhaus beſtehen. Das Wirtſchafts⸗ gebäude ſoll vorausſichtlich am 1. Oktober 1911, das Hauptgebäude im Mai 1912 ſeiner Be⸗ ſtimmung übergeben werden. Gemäß § 58 und 76e des Krankenverſicherungsgeſetzes waren 272 S treitigkeiten, einſchl. 17 unerledigte Fälle aus dem Vorjahre, zu entſcheiden. Von dieſen betrafen: Zahl der Fälle 1910 1909 1908 a) Verſicherungs⸗ und Beitragspflicht 56 57 49 b) Unterſtützungsanſprüche 105 136 80 ) Erſatzanſprüche gegen Arbeitgeber gemäß § 50 des Krankenver⸗ ſicherungsgeſetzes und § 12 des Gewerbeunfallverſicherungsgeſetzes. 85 58 97 d) BSencc der Kaſſenmitglieder , e, 14 17 27 e) Sonſtige Streitigkeiten — 2 4 12 23 24 zuſammen 272 291 227 Die Erledigung erfolgte — durch förmliche Entſcheiduung.. 105 120 131 (b.⸗1, Prohent 39/% 440% 470%) durch Vorbeſchedddcsc.. 71 66 2 durch Zurücknahme und auf andere Weiſie 61 79 136 umerledigt blieben e, e, ee 35 17 8 In 23 (1909: 13, 1908: 23) Fällen wurde beim Amts⸗ oder Landgericht gegen die diesſeitige Entſcheidung Klage erhoben; hiervon hatten 4 Fälle Erfolg, 1 Fall wurde im Vergleichswege erledigt, in 14 Fällen erfolgte Abweiſung, 4 ſchweben noch. Von den im vorigen Jahre ſchwebend gebliebenen 5 Klagen hatten 2 Erfolg, indem die Entſcheidung des Magiſtrats aufgehoben wurde. 2 Klagen wur⸗ den unter Aufrechterhaltung der Entſcheidung des Magiſtrats abgewieſen, 1 ſchwebt noch. Im Be⸗ rufungswege wurde in 5 Fällen die amts ſerichtliche Entſcheidung angegriffen. Erfolg hatte eine Klage unter Aufhebung der Entſchiedung des Magiſtrats, 1 wurde zurückgewieſen, 3 ſchweben noch. In den meiſten Fällen wurde eine abweichende Entſcheidung dadurch herbeigeführt, daß die eidliche Beweis⸗ aufnahme des Gerichts zu anderen Ergebniſſen führte wie die uneidliche bei uns. Bei 26 Militärpflichtigen, welche bei dem Muſterungsgeſchäft für krank befunden waren, wurde das Heilverfahren vermittelt. 2. Die Invalidenverſicherung. In dem Gangeder Geſchäfte und in den mit der Wahrnehmung derſelben be⸗ auftragten Perſonen iſt gegen das Vorjahr keine Veränderung eingetreten. Es wird daher auf den Verwaltungsbericht von 1909 verwieſen. An Invalidenrentenanträgen wurden 607 neu geſtellt (1909: 493, 1908: 518). Von dieſen und den aus dem Vorjahre unerledigt gebliebenen 142 — 749 Anträgen wurden 333 an⸗ erkannt. Die Höhe der bewilligten Renten bewegte, ſich zwiſchen 116,40 ℳ und 261,60 ℳ. Abgewieſen wurden 151 Anträge wegen nicht erfüllter Wartezeit oder noch nicht eingetretener Erwerbsunfähigkeit, zurückgenommen oder anderweit erledigt wurden 53, während über 202 Anträge die Entſcheidung noch nicht ergangen iſt. 2 An Altersrentenanträgen ſind 29 neu aufgenommen worden (1909: 24, 1908: 19), 3 aus dem Vorjahr unerledigt geblieben. Von dieſen insgeſamt 32 Anträgen wurden 23 anerkannt und Renten im Jahresbetrage von 140,40 ℳ bis 224,40 ℳ bewilligt, 1 Antrag wurde abgelehnt, 1 Antrag fand durch Zurücknahme ſeine Erledigung, während 7 am Schluſſe des Berichtsjahres uner⸗ ledigt verblieben. 7 Mündliche Verhandlungen über Rentenanträge und über Anträge wegen Renten⸗Entziehungen unter Zuziehung des Vertrauensarztes der Landes⸗Verſiche⸗ rungsanſtalt und je eines Vertreters der Arbeitgeber und Verſicherten fanden 27 (1909: 31, 1908: 19) mal ſtatt. In dieſen wurde über 517 Fälle (1909: 515, 1908: 161) verhandelt. Das Ergebnis war, daß in 337 Fällen für Gewährung, in 116 Fällen für Verſagung, in 40 Fällen für Entziehung, in 4 Fällen für Fortgewährung der Invalidenrente, in 2 Fällen für Gewährung und in 2 Fällen für Verſagung der Altersrente geſtimmt wurde, während 16 Fälle anderweit erledigt wurden. An Koſten, welche die Arbeitnehmerbeiſitzer für Zeitverſäumnis und bare Auslagen beanſpruchten, entſtanden 74,25 ℳ, die von der Landesverſicherungsanſtalt Brandenburg erſtattet wurden. , Von der Verſicherungspflicht wurden gemäß § 6 des Geſetzes 15 Perſonen (1909: 22, 1908: 17) auf Antrag befreit, und zwar weil ſie einen die Mindeſtinvalidenrente (116,40 ℳ) überſteigenden Ruhelohn bezogen, oder weil ihnen eine Unfallrente von mindeſtens demſelben Betrage zuſtand, oder weil ſie das 70. Lebensjahr vollendet hatten. Ein Antragſteller wurde mit ſeinem An⸗ trag nach Berlin verwieſen, da der dortige Magiſtrat zuſtändig war. Die Erſtattung der Hälfte der verwendeten Beiträge, deren Rückzahlung gemäß §§ 42 bis 44 des Geſetzes zuläſſig iſt, wurde beantragt: 4 2) von weiblichen Perſonen, die eine Ehe eingegangen waren, in 1333 Fällen (1909: 1102, 1908: 1153). Die Belehrung über die erheblichen Vorteile der Weiterverſicherung hatte bei den jungen Frauen — wie in früheren Jahren — leider wenig Erfolg; pb) von 1 (1909: 3, 1908: 6) Verſicherten wegen dauernder durch Betriebsunfall hervorgeru⸗ fener Erwerbsunfähigkeit, denen aber nach § 15 de⸗ Geſetzes eine Invalidenrente nicht zuſtand, weil die ihnen gewährte Unfallrente jene überſteigt; c) von Hinterbliebenen verſtorbener Verſicherten in 166 (1909: 159, 1908: 152) Fällen. Die Berichtigung von Quittungskarten, die von der Landesverſicherungsanſtalt oder dem Königlichen Polizeipräſidenten überſandt wurden, erforderte in dieſem Jahre infolge Er⸗ höhung des ortsüblichen Tagelohnes für gewöhnliche Tagearbeiter durch den Herrn Regierungspräſiden⸗ ten eine bei weitem größere Tätigkeit als in den Vorjahren. Zur Berichtigung verwendeter minder⸗ iger Marken gingen bis zum 31. 3. 1911 — 3148 Quittungskarten ein (1900: 823, 1908: 843). Außerdem mußten wie in den Vorjahren, in zahlreichen Fällen rückſtändige Beiträge von ſäumigen