85 Waiſenpflegerinnen⸗Bezirke vorhanden. Unter der Aufſicht des Gemeindewaiſenrats ſtanden am 1. April 1910 6855 Mündel, am 1. April 1911 6377 Mündel; von den im Laufe des Jahres ausgeſchiedenen ſchieden 333 infolge Legi⸗ timation aus. 5 Die Zahl der in ſt ädt iſche Koſtpflege genommenen Kinder hat, wie ſchon erwähnt, im Berichtsjahre ſehr ſtark zugenommen. Im ganzen ſind 1519 Kinder verpflegt worden, von denen im Laufe des Jahres 347 wieder aus der ſtädtiſchen Pflege ausſchieden, ſo daß am Schluß des Jahres 1172 Kinder in Pflege verblieben. Von ihnen ſtanden 443 unter Generalvormundſchaft, wie denn die Generalvormundſchaft, der am 1. April 1911 1561 Kinder unterſtanden, naturgemäß eine Vermehrung auch der in ſtädtiſche Pflege zu nehmenden Kinder zur Folge gehabt hat. Das zeigt ſich auch in dem von Jahr zu Jahr mehr zunehmenden Prozentſatz der unehelichen Pflegekinder, der von 67,03 im Jahre 1909, auf 69,59 im Jahre 1911 gewachſen iſt. Der Generalvormund iſt, um von den unter ſeiner Vormundſchaft ſtehenden Mündeln namentlich im Säuglingsalter nach Mög⸗ lichkeit die Schädlichkeiten abzuwenden, die ſich aus der nicht genügenden Sicherung der Pflegegeldzahlung ergeben, wie bekannt, von Anfang an ermächtigt worden, wo es not⸗ wendig erſcheint, jedes ſeiner Mündel für Rechnung der Stadt in eine ſtädtiſche geprüfte Pflegeſtelle unterzubringen. Dieſe ſeine Befugnis iſt im Laufe des Be⸗ richtsjahres von der Deputation für die Waiſenpflege dahin erweitert worden, daß der Generalvormund ermächtigt worden iſt, für auswärts untergebra chte Kinder die Gewährung von Pflegegeld bei ihr zu beantragen, wenn die bisherigen Zahlungen aus irgend welchen Gründen ausbleiben und die Gefahr beſteht, daß die Kinder, wie es vorge⸗ kommen iſt, aus guten Pflegeſtellen wieder nach Charlottenburg zurückgebracht werden. Uebrigens ſind vom Generalvormund, der 1910 insgeſamt 96 034,04 ℳ für ſeine Mündel von den Vätern eingezogen hat, 11 828,60 %! der Stadt an veraus⸗ lagten Pflegegeldern wiedererſtattet worden. Durch den Tod ſind von den ſtädtiſchen Pflegekindern 40 ausgeſchieden, darunter 28 unter 1 Jahr. Von den Haltekindern unter 1 Jahr ſind 11 (unter überhaupt 531 im Berichtsjahre zu irgend einer Zeit in Haltepflege geweſenen ſolchen Kindern) verſtorben. Um zu verhüten, daß Säuglinge, die ſich für Familienpflege nicht eignen, trotzdem ſofort in Pflegeſtellen kommen, iſt im Berichtsjahre die Anordnung getroffen worden, daß alle in ſtädtiſche Pflege zu nehmenden Kinder unter 6 Wochen und ebenſo alle über 6 Wochen alten Säuglinge, bei denen irgend welche Bedenken gegen die Inpflegegabe beſtehen, zu⸗ näch ſt dem Säuglingsheim Weſtend zur Beobachtung überwieſen werden. Dieſe Ueberweiſung erfolgt auch dann, wenn ein Säugling aus einer Pflege⸗ ſtelle in eine andere oder aus einer Halteſtelle in eine ſtädtiſche Pflegeſtelle übergehen ſoll. Alle im Säuglingsalter befindlichen, von der Waiſenverwaltung beaufſichtigten Kinder werden, gleichviel ob ſtädtiſche Pflegekinder, Haltekinder oder unter Generalvor⸗ mundſchaft ſtehende Mündel, ſe it de m 1. Juli 1910 in erſter Reihe durch die Säuglingsfürſorgeſtellen und deren berufsmäßig tätige, mit der modernen Säuglingspflege vertraute Schweſtern beauf⸗ ſicht ig t. Seit dem 1. April 1911 iſt dieſe Aufſicht bis zu m vollendeten 2. Lebensjahre der Kinder ausgedehnt worden. Seit dem 1. April 1911 iſt zugleich in den Säuglingsfürſorgeſtellen eine beſondere Wochenſprechſtunde für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahre eingerichtet, der natürlich auch die unter Aufſicht der Waiſen verwaltung ſtehenden Kinder regelmäßig zu⸗ geführt werden ſollen. Für die ſtädtiſchen Pflegekinder ſind wie in den Vorjahren auch diesmal die für ſie von dritter Seite gezahlten Unterhaltungsbeiträg e bis zur Höhe von 300 %ℳ für jedes Kind zinsbarangelegt worden. Ende 1910 beſtanden 195 ſolche Sparkaſſenbücher mit einem Geſamtbetrage (einſchließlich der Zinſen) von 25 836,75 . Alle ſchulentlaſſenen ſtädtiſchen Pflegekinder ſind wie bisher dem ſeinerzeit als Teil der öffentlichen Waiſenpflege und damit als amtliche Organiſation ins Leben gerufenen Freiwilligen Erziehungsbeirat unterſtellt worden, der in den bisherigen 11 Jahren ſeines Beſtehens insgeſamt 1520 ſchulentlaſſene Waiſen durch ſeine Pfleger und Pflegerinnen zu fördern bemüht geweſen iſt. Am 1. April 1911 ſtanden 556 ſchulentlaſſene Knaben und Mädchen unter ſeine Pflegeſchaft, denen 286 Pfleger und 122 Pflegerinnen, unterſtützt durch 63 fachmänniſche Beiſtände, zur Seite ſtanden. An 286 Pflegelinge wurden 1910 Beihilfen in Höhe von zuſammen 15 771,23 gewährt, darunter in 17 Fällen zur Ausbildung als Lehrer oder Lehrerinnen, in 26 Fällen zur Ermöglichung von Erholungsaufenthalt, in 115 Fällen zur Beſchaffung von Kleidung. Die bisherigen winterlichen Unterhaltungsabende für die weiblichen Pfleglinge haben 822 diesmal —