— 182 — Mündeln verblieb. Der Abgang von Mündeln fand aus folgenden Gründen ſtatt: Großjährig wurden 314, verſtorben ſind 202, legitimiert wurden 333, aus Charlottenburg verzogen 551, weil die Pflegſchaft infolge Wegfalles des Grundes aufgehoben wurde und aus anderen Gründen 168. Aufſicht über die Haltekinder. Die Aufſicht über die Haltekinder, d. h. die gegen Entgelt von den Eltern oder ſonſtigen Verpflichteten in Pflege gegebenen Kinder unter (6 Jahren wird durch die einzelnen Waiſen räte, Waiſenpflegerinnen und Stadtärzte als Beauftragte des Königlichen Polizei⸗Präſidiums geführt. Ueber jedes Kind wird halbjährlich berichtet. Daneben erfolgen Sonderberichte, ſobald Anträge zu ſtellen oder igendwelche Maß⸗ nahmen zu teffen ſind. Haltekinder unter 1 Jahr werden ſeit dem 1. Juli 1910 in erſter Reihe durch die Säuglingsfürſorgeſtellen beaufſichtigt. Seit dem 1. April 1911 iſt dieſe Aufſichtsführung bis zum vollendeten 2. Lebensjahre ausgedehnt worden. Haltekinder waren am 1. April 1910 der Aufſicht des Gemeindewaiſenrats unterſtellt 336, darunter 131 unter 1 Jahr. Der Zugang für 1910 betrug 525, darunter 382 unter 1 Jahr. Der Ab⸗ gang betrug 430. Der Beſtand am 31. März 1911 war 431, darunter 192 unter 1 Jahr. Der Abgang an Haltekindern fand aus folgenden Gründen ſtatt: Verſtorben ſind 32, darunter 11 unter 1 Jahr. Das 6. Lebensjahr vollendeten 18, aus Charlottenburg verzogen 242, in ſtädtiſche Koſtpflege wurden übernommen 100, von dem Vater, der Mutter oder den Eltern wurden in eigene Pflege übernommen 33, in unentgeltliche Pflege von Dritten übernommen 5. 2 General⸗(Berufs⸗) Vormundſchaft. Die Zahl der unter Generalvormundſchaft ſtehenden Mündel iſt im Berichtsjahre auf 1 5 61 geſtiegen. Von den am 1. April 1910 unter Generalvormundſchaft ſtehenden 1149 Mündeln ſchieden im Laufe des Jahres 93 durch Legitimation, 59 durch Verzug und Beſtellung eines Einzelvormundes und 27 durch Tod, zuſammen 179 aus. Es verblieben demnach am 1. April 1911 noch unter Vormund⸗ ſchaft 970 Mündel. Vom 1. April 1910 bis 31. März 1911 gingen 986 Geburtsanzeigen ein und zwar 910 über Kinder, die in Charlottenburg und 76 über Kinder, die auswärts geboren waren. Die 986 Geburtsanzeigen betrafen 992 Kinder. Es waren unter ihnen 6 Zwillingspaare und zwar 3 weib⸗ liche und 3 männlich und weiblich. Von den 992 Kindern waren 504 männlich, 488 weiblich, der Konfeſſion der Mutter nach 780 evangeliſch, 202 katholiſch, 10 moſaiſch. Verpflichtung zum Vormund fand ſtatt in 689 Fällen. Das Verfahren wurde eingeſtellt in 255 Fällen, und zwar: infolge Todes bei 52 Fällen, infolge Legitimation bei 26 Fällen, infolge Ver⸗ zuges und Beſtellung eines Einzelvormundes bei 177 Fällen. Das Verfahren ſchwebt noch in 48 Fällen. Die Vormundſchaft erloſch im Laufe des Jahres infolge Todes des Mündels in 55 Fällen, infolge Legitimation in 36 Fällen, infolge Abgabe der Vormundſchaft in ſieben Fällen, zuſammen in 98 Fällen. Es verblieben unter Generalvormundſchaft 591 Mündel. Dazu kamen aus den früheren Jahrgängen 970 Mündel, ſo daß ſich im ganzen 1561 Mündel am Ende des Rechnungsjahres unter Generalvormundſchaft befanden. Von dieſen 1561 Mündeln waren am 1. April 1911 untergebracht: bei der Mutter 499, in Charlottenburg 388, in Groß⸗ Berlin 31, auswärts 24, im Säuglingsheim Weſtend 44, im Kaiſerin⸗Auguſte⸗Viktoria⸗Haus 12, in Haltepflege 557, in ſtädtiſcher Koſtpflege 443. Dazu kommen 62 Mündel, die nur unter Aufſicht des Waiſenrates und des Vormundes ſtehen und durch die Gehilfinnen der Generalvomundſchaft kontrolliert werden, weil ſie ſich entweder in Stiefvaterfamilien befinden oder beſondere Verhältniſſe der Mündelmutter vorliegen. Bei den 689 im Berichtsjahre unter Vormundſchaft gekommenen Kindern fand die Verpflichtung zum Vormund in 2 Fällen innerhalb 14 Tagen nach der Geburt des Kindes ſtatt, in 405 Fällen noch vor Ablauf eines Monats, in 207 Fällen innerhalb von 2—3 Monaten, in 53 Fällen innerhalb eines halben Jahres, in 22 Fällen die Verpflichtung noch ſpäter. Bei den 341 in der Wohnung der Mutter geborenen Kindern ſetz te die Kontroll e über die Kinder ein, ohne Rückſicht darauf, ob ſie ſpäter unter Generalvormundſchaft kamen oder nicht, in 217 Fällen innerhalb §8 Tagen nach der Geburt des Kindes, in 99 Fällen innerhalb einer weiteren Woche, in 13 Fällen innerhalb der 3. oder 4. Woche, in 6 Fällen im zweiten Monat. 6 Kinder ſtarben in den erſten Tagen nach der Geburt, bevor die Kontrolle einſetzen konnte. Von den Müttern waren zur Zeit der Geburt des Kindes 183 bis zu 20 Jahren alt, 331 zwiſchen 20—25, 116 zwiſchen 25—30 und 59 älter; 268 von ihnen waren Dienſtmädchen, 166 Arbeiterinnen, die übrigen Verkäuferinnen, Aufwärterinnen uſw. Im Säuglinas⸗ beim Weſtend wurden im Laufe des Jahres auf die der Stadt Charlottenburg zuſtebenden Freiſtellen 50 Müter (gegen 30 im Vorjahre) mit ihren Kindern aufgenommen, die zuſammen 3953 Tage (gegen 2307 im Vorjahre) draußen verblieben. In die Freiſtellen für ſchwächliche Kinder ohne Mütter daſelbſt kamen durch Vermittelung der Generalvormundſchaft 28 Kinder, ferner 14 Kinder zur Beobachtung, ehe ſie in Privatpflege gegeben wurden. Dieſe 42 Kinder blieben insgeſamt 1976 Tage (gegen 1817 Tage im Vorjahre) dort. Es iſt zu hoffen, daß durch die ſeit dem 1. Juli 1910 eingetretene Beauf⸗ ſichtigung der Säuglinge durch die Fürſorgeſchweſtern eine Beſſe⸗ rung in dem noch immer ſich bemerkbar machenden ſtarken Pflegewechſel eintreten wird. (Von den 689 Mündeln blieben im La ufe des Jahres nur 314 in der gleichen Pflegeſtelle. 261 wechſelten einmal, 87 zweimal, 23 dreimal, 4 viermal.) Nur durch eine einheitliche ſtete Beeinfluſſung der Mütter und Pflegemütter iſt es zu erreichen, daß ſie einſehen, welcher Schaden dem Säugling durch häufigen Wechſel zugefügt wird. Auch die Mütter, die verſuchen durch häufiges Umziehen und Fortbringen ihrer Kinder ſich der ihnen läſtigen Kontrolle zu entziehen, ſind jetzt leichter zu erreichen, weil die Fürſorgeſchweſtern in ſtändigem, wechſelſeitigem Verkehr untereinander und mit dr Generalvormundſchaft ſtehen und dadurch ſchneller über den Verbleib des Kindes unterrichtet werden. 8 A doptionen von Mündeln der Generalvormundſchaft fanden im Laufe des Jahres 2 ſtatt. Den Namen des Stiefvaters erhielten 22 Mündel. Nach Eingang der Geburtsanzeige erkannten 496 Väter an und erklärten ſich zur Zahlung bereit. 2