— 222 — Für die Aufnahme in die Krippe wird von arbeitenden Müttern ein Betrag von 25 § für das Kind und den Tag erhoben. Außerdem haben die Mütter erforderlichenfalls die Koſten der künſtlichen Nahrung zu tragen. Bei Zahlungsunfähigkeit tritt die Armendirektion ein. Die Aufnahmen in die Krippe erfolgen ausſchließlich durch die Säuglingsfürſorgeſtellen. Außer dieſer Einrichtung ſind neue nicht geſchaffen worden; wohl aber wurde im Feſt⸗ halten an dem Grundſatze, daß es gegenwärtig wichtiger war, das beſtehende zu vertiefen, als Neues zu errichten, die bisher vorhandene Organiſation gepflegt. Ueber die Inanſpruch⸗ nahme der einzelnen Einrichtungen gibt der folgende Bericht Aufſchluß. Zur Vorbereitung der Mütter für ihre Aufgabe des Selbſtſtillens hat der Hauspflege⸗ verein im Berichtsjahre 299 Müttern für Rechnung der Stadt Vorernährung %geme Außer den allgemeinen Unkoſten entfielen auf die Mutter durchſchnittlich 10,03 ℳ. Zur Aufnahme der Schwangeren in die Vorernährung iſt es nicht durchaus erforderlich, die Frauen auf die Fähigkeit des ſpäteren Stillens ärztlich unterſuchen zu laſſen; es iſt viel⸗ mehr dem Hauspflegeverein anheimgeſtellt, in Zweifelsfällen — z. B. wenn die Frau zum erſten Male entbindet — die Unterſuchung auf Stillfähigkeit durch den zuſtändigen Für⸗ ſorgearzt vornehmen zu laſſen. Von der im ſtädtiſchen Krankenhauſe Kirchſtraße getroffenen Einrichtung, Schwan⸗ gere ſchon längere Zeit vor der Entbindung unentgeltlich aufzu⸗ nehmen, haben 83 künftige Mütter Gebrauch gemacht, und zwar 25 bis zu 2 Wochen, 18 bis zu 4 Wochen, 25 bis zu 8 Wochen, 8 bis zu 12 Wochen und 7 über 12 Wochen vor der Entbindung. Die gleiche koſtenloſe Aufnahme vor der Entbindung haben 1910 im Säug⸗ lingsheim Weſtend 57 Mütter gefunden. Auch das Kaiſerin⸗ Auguſte⸗ Viktoria⸗ Haus hat koſtenlos Schwangere ſchon vor der Entbindung aufgenommen. Für die Geburten ſelbſt ſtehen, wie bereits im Vorjahre erwähnt, die Entbindungs⸗ anſtalt im Krankenhauſe Kirchſtraße und das Kaiſerin⸗Auguſte⸗Viktoria⸗Haus zur Verfü⸗ aung. Bei Entbindungen in der Wohnung tritt der Hauspflegeverein und ſeine Tätigkeit ergänzend der Eliſabeth⸗Frauenverein ein. 1910 ſind ſo 899 Wochen⸗ pflegen geleiſtet worden. Der Generalvormundſchaft unterſtanden am 1. April 1911 1561 Kinder, von denen ſich 561 bei der Mutter, 443 als ſtädtiſche Pflegekinder in Pflege und 557 in Haltepflege befanden. Bei den 689 im Jahre 1910 unter Vormundſchaft gekommenen Kindern fand in 407 Fällen die Verpflichtung zum Vormund innerhalb 2—4 Wochen nach Eingang der Geburtsanzeige vom Standesamt ſtatt. An Alimenten und Abfindungen ſind von der Generalvormundſchaft 1910 96 034,04 ℳ von den Vätern eingezogen worden. An den im Vorjahre geſchilderten Einrichtungen, die es ermöglichen, daß Mutter und 42 4 noch längere Zeit nach der Geburt koſtenlos zuſammenbleiben können, hat ſich nichts geändert. Stillunterſtützungen haben 2180 Mütter mit einem durchſchnittliche Koſtenbetrage von 13,65 ℳ erhalten. Es wurde beſchloſſen, daß die leitenden Aerzte der Fürſorgeſtellen tuberkuloſeverdächtige Frauen ſofort der ſtädtiſchen Fürſorgeſtelle für Lungen⸗ kranke zur Unterſuchung überweiſen ſollen. 2 Die am 1. Juli 1910 durch die Säuglingsfürſorgeſtellen begonnene Ueberwachung der ſtädtiſchen Koſtpflegekinder, Haltekinder und unter General⸗ vormundſchaft ſtehenden Mündel bis zum vollendeten 1. Lebensjahre iſt ſeit dem 1. April 1911 auch auf das 2. Lebensjahr dieſer Kinder ausgedehnt worden. Zu dieſem Zwecke hat eine weitere Vermehrung der Schweſtern ſtattfinden müſſen. Es hat jetzt jede Fürſorgeſtelle neben den Schweſtern der Milchküche zwe i Schweſtern. Die Arbeit iſt ſo geteilt, daß ein e Schweſter die Pflege⸗ und Haltekinder und die Mündel überwacht ſowie die Ermittelungen auf Grund der ſtandesamtlichen Geburtsmeldungen ausführt — die früher beſondere „Recherchendamen“ machten —, während die andere Schweſter die Milch ausgibt, die Milchliſten führt und die ſonſtigen Hausbeſuche beſorgt. Jede Schweſter hat eine Legitimationskarte erhalten. Die Fürſorgeſtellen haben für die ſtädtiſchen Pflegekinder auch die erforderliche Kleidung anſtelle der Waiſenpflegerinnen bei der Armendirektion zu beantragen. Da den leitenden Aerzten durch die Ueberwachung der Pflege⸗, Haltekinder und Mündel eine erhebliche Mehrarbeit erwachſen iſt, wurde das Honorar mit Wirkung vom 1. April 1911 ab von 500 auf 600 % jährlich für die Wochenſprechſtunde erhöht. Die Verwaltung der 6 Säuglingsfürſorgeſtellen lag wie bisher auf Koſten der Stadt in Händen des Vaterländiſchen Frauen⸗Vereins (I., II. und v.), des Eliſabeth⸗Frauen⸗Vereins (III. und IV.) und des Kaiſerin⸗Auguſte⸗Viktoria⸗Hauſes (VI). Die ehrenamtliche Tätigkeit der Vereine muß auch diesmal mit großem Dank hervorgehoben werden. In der Regel findet vierteljährlich einmal eine Beſprechung mit den Vereinen und den leitenden Aerzten ſtatt, die der Dezernent der Deputation für Geſundheitspflege leitet. Die Fürſorgeſtelle V wurde am 8. Juli 1910 von der Tauroggener Straße 9 nach der 4 . 102 verlegt. Infolgedeſſen fand eine andere Einteilung der Be⸗ zirke ſtatt. Ferner wurde anſtelle des bisherigen von den hieſigen Säuglingsfürſorgeſtellen aus⸗ gegebenen Merkblatts ein neues Merkblatt für Mütter und Pflegemütter eingeführt, das in 12 kurzen Sätzen die Hauptgrundſätze der Säuglingsfürſorge zuſammen⸗